Stronach sucht Kompromiss in Tirol

Pressekonferenz Frank Stronach in Oberwaltersdorf, Golfclub Fontana am 04.03.2013
Der Wirbel um die falsche Wahlliste zwingt die Neo-Partei zum Wahlkampf-Stopp.

Kaum gestern in Wien gelandet, muss Frank Stronach schon wieder in den Flieger – jenen nach Innsbruck, um Chaos zu beseitigen.

Seit Donnerstag steht fest: bei der Tirol-Wahl am 28. April wird eine Truppe unter dem Namen des Parteigründers antreten – ohne dessen Segen. Diese Liste führt Ex-Landesgeschäftsführer Hans-Peter Mayr an.

Gestern kündigte Stronach im ORF an, für Ordnung zu sorgen: „Ich geh’ mal raus und sprech’ mit denen tirolerisch.“ Er wolle nicht drohen, sondern mit dem Olivenzweig kommen. Und er gab zu: „Wir haben Schwächen, wir werden aber jede Woche besser.“

Den von ihm geschassten Mayr freuen die beschwichtigenden Worte. „Es ist in unserem Sinn, dass wir uns zusammensetzen und an einer Lösung arbeiten.“ Wie diese aussehen könnte, ist offen. Mayr bereiten die von der Stronach-Partei angekündigten Schadenersatz-Klagen Sorgen. Via Twitter verbreitete das Team Stronach gestern, dass ein Kandidat der Mayr-Liste finanziell von der FPÖ unterstützt werden soll. Die FPÖ dementierte heftig.

Stronach hat den Wahlkampf in Tirol vorerst abgebrochen und zieht alle Plakate ein. „Der Schaden beläuft sich auf mehrere Hunderttausend Euro“, sagt Klub­obmann Robert Lugar, der auch in Hinblick auf die Entscheidung der Wahlbehörde juristische Schritte überlegt: „Es kann nicht sein, dass eine Liste mit einem Namen antreten darf, für den sie keine Rechte besitzt.“

Dass die Wahlbehörde entscheiden musste, liegt an internen Querelen im Team Stronach. Nach Machtkämpfen wurden vier Stronach-Listen eingebracht. Die Liste von Mayr bekam den Zuschlag – sie wurde als Erste eingereicht.

Stronachs Klubchef Lugar ortet eine „Intrige der ÖVP“, was dort umgehend dementiert wurde.

Die Entscheidung der Wahlbehörde kann jedenfalls nicht angefochten werden, sehr wohl aber die Wahl. Verfassungsexperte Karl Weber: „Dann müsste der Verfassungsgerichtshof entscheiden, der auch eine Wahl-Wiederholung anordnen könnte.“

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