Mindestsicherung: Widersprüche aus der ÖVP

Reinhold Mitterlehner.
ÖVP-Chef schlägt vor, sich spezifische Länder-Regelungen bei der Sozialhilfe für ein Jahr anzuschauen. VP-Klubchef Lopatka fordert, die Verhandlungen fortzusetzen.

Die Verhandlungen über eine bundesweite Reform der

nähern sich einem Totpunkt. Nach Bundeskanzler und SPÖ-Chef Christian Kern erklärte am Mittwoch auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP), dass weitere Verhandlungen nicht sinnvoll sind. Ähnlich wie Kern plädierte auch der ÖVP-Obmann für eigene, spezifische Regelungen der Bundesländer.

"Wir haben das jetzt schon gehabt, und warum sollte das nicht auch in Zukunft funktionieren? Ein Modus könnte sein, dass man sich das ein Jahr anschaut. Weil man kann ja immer dann noch die Konsequenzen ziehen, und damit ist ja nichts vertan", sagte Mitterlehner gegenüber dem Ö1-"Morgenjournal".

Lopatka fordert, dass weiterverhandelt wird

Mindestsicherung: Widersprüche aus der ÖVP
ABD0059_20160616 - WIEN - ÖSTERREICH: ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka während einer Nationalratssitzung am Donnerstag, 16. Juni 2016, im Parlament in Wien. - FOTO: APA/HERBERT PFARRHOFER

Dem widerspricht eine Aussage von ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka. "Wir sind bereit, weiter zu verhandeln", betonte er am Mittwoch gegenüber der APA. Er fordert die SPÖ auf, die auch von Burgenlands SP-Landeshauptmann Hans Niessl befürwortete Wartefrist zu akzeptieren. Den Bundesbeitrag zur Krankenversicherung will er beibehalten.

"Eine österreichweit einheitliche Lösung ist der bessere Weg", plädiert Lopatka für weitere Gespräche. Als Widerspruch zu VP-Chef Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, der nun zumindest ein Jahr ohne bundeseinheitliche Regeln auskommen will, sieht Lopatka diese Forderung nicht. Mitterlehner habe lediglich zur Kenntnis genommen, dass Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) keine Einigung zustande bringe, so Lopatka. Die ÖVP sei zu Gesprächen bereit, könne die SPÖ aber nicht dazu zwingen.

Verhandlungsrunde abgesagt

Der Bundeskanzler hatte sich am Dienstag gegen weitere Verhandlungen ausgesprochen. Für die SPÖ sei nach den monatelangen Verhandlungen über eine Reform nämlich der "Rubikon" erreicht. Die Länder könnten nun ihre eigenen Vorstellungen umsetzen.

Das Büro von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) teilte am Mittwoch auf APA-Anfrage mit, dass die für heute angesetzte Verhandlungsrunde zur Mindestsicherung nach dem Nein von ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner zum letzten Kompromissangebot der SPÖ inzwischen abgesagt wurde.

ÖGB und AK: Angst vor mehr Armut, Schwarzarbeit

ÖGB und Arbeiterkammer befürchten nach dem vorläufigen Scheitern der Verhandlungen mehr Armut, steigende Kriminalität, die Zunahme von Schwarzarbeit sowie "Sozialtourismus" unter den Ländern. ÖGB-Präsident Erich Foglar und AK-Präsident Rudi Kaske fordern deshalb weitere Gespräche.

"Bis zum 31. Dezember ist noch genug Zeit, das Ruder herumzureißen. Es wäre mehr als bedauerlich, wenn eines der fortschrittlichsten Sozialgesetze der letzten Jahre am Föderalismus scheitert", erklärten die Sozialpartner-Vertreter am Mittwoch in einer Aussendung. "Es hat den Anschein, dass sich manche Regierungs-und Landespolitiker nicht mehr daran erinnern können, wofür die bedarfsorientierte Mindestsicherung eingeführt wurde: nämlich als Maßnahme zur Armutsbekämpfung, die österreichweit einheitliche Standards festlegt. Kürzungsforderungen bewirken genau das Gegenteil - sie sind der sichere Weg in Armut und steigende Kriminalität", kritisierten Foglar und Kaske.

"Vor allem die Länder Niederösterreich und Oberösterreich stellten allerdings nicht die Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt ihrer Politik, sondern die - höchstwahrscheinlich rechtswidrige - Schlechterstellung von Asylberechtigten gegenüber anderen Anspruchsberechtigten", so der ÖGB-Präsident. "Es muss allen klar sein, dass Dumping bei der Mindestsicherung, wie etwa in Oberösterreich, den Betroffenen die Lebensgrundlage entzieht und nur Schwarzarbeit fördert", ergänzte der AK-Chef.

Fast ein Jahr schon dauert der Streit der Koalitionsparteien um die Mindestsicherung. Und schön langsam wird die Zeit knapp. Mit Jahreswechsel läuft der Bund-Länder-Vertrag zur "bedarfsorientierten Mindestsicherung" aus. Spätestens dann sollte ein Kompromiss gefunden sein, ansonsten müssten alle Länder eigenständige Regelungen beschließen.

Ob das gelingt, ist nach dem Krach zwischen Sozialminister Alois Stöger und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner fraglich – in Wien bereitet man jedenfalls schon einen "Plan B" vor, Niederösterreich hat angekündigt, eine Verschärfung im Alleingang beschließen zu wollen.

Was SPÖ und ÖVP wollen und worum es eigentlich genau geht - Kurier.at klärt die wichtigsten Fragen zur Mindestsicherung.


Die Mindestsicherung - einfach erklärt

Wieviel gibt Österreich für die Mindestsicherung aus?

Seit 2010 gibt es die "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" in Österreich. In absoluten Zahlen wurden vergangenes Jahr 870 Millionen Euro dafür aufgewandt, 2013 waren es noch knapp 600 Milionen Euro. Der Betrag entspricht 0,79 Prozent der gesamten Sozialausgaben, 2014 betrug der Anteil noch 0,71 Prozent. Wobei dies sowohl 2014 als auch 2015 jeweils 0,4 Prozent des gesamten Budgets entspricht. Zum Vergleich: 2015 gab Österreich fast 1,8 Milliarden Euro für den Bereich "Freizeitgestaltung, Sport, Kultur, Religion" aus.



Wie hoch ist die Mindestsicherung?

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: 628,32 Euro Grundbetrag und 209,44 Euro Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 837,76 Euro. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen gemeinsam den 1,5 fachen Betrag: 1.256,64 Euro. Für Kinder gibt es aktuell jeweils 150,80 Euro dazu. Wobei die ersten drei Kinder in der Regel die Leistung stärker erhöhen, als weitere Kinder. (Bei der Familienbeihilfe gilt das umgekehrte Prinzip - für das zweite Kind wird mehr Familienbeihilfe ausgezahlt als für das erste usw.)

Die tatsächliche Höhe der Mindestsicherung ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (mehr dazu unten). Unterschiede entstehen beispielsweise dadurch, dass Wien, die Steiermark, Salzburg, Tirol und Vorarlberg zusätzliche Leistungen für das Wohnen gewähren.



Wer hat Anspruch auf die Mindestsicherung?

Die Mindestsicherung ist eine Sozial-, keine Versicherungsleistung. Anspruch auf die sogenannte "bedarfsorientierte Mindestsicherung" hat nur, wer das eigene Vermögen (bis maximal 4139,13 Euro) aufgebraucht hat, seine Lebenshaltungskosten nicht selbst bezahlen kann und arbeitswillig ist.

Neben österreichischen Staatsbürger sind ebenfalls anspruchsberechtigt: EU- bzw. EWR-Bürger, die sich als Arbeitnehmer in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen; Drittstaatsangehörige, die bereits länger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich leben; und anerkannte Flüchtlinge. Asylwerber haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung.



Und wie viele Menschen haben sie nun tatsächlich erhalten?

2015 haben 284.374 Personen die Mindestsicherung bezogen, das ist gegenüber dem Jahr davor ein Anstieg um 10,9 Prozent. 38 Prozent der Personen, die Mindestsicherung bezogen, waren Frauen, 35 Prozent Männer, 27 Prozent (minderjährige) Kinder. Paare mit Kindern machten rund ein Drittel aus, Alleinerziehende 15,5 Prozent.



Wieviele davon waren Asylberechtigte?

Erst bei einem positiven Asylbescheid sind Flüchtlinge bezugsberechtigt. Wieviele Asylberechtigte die Mindestsicherung in Österreich beziehen, dazu gibt es jedoch nach wie vor keine offiziellen Zahlen aus dem Sozialministerium. In Wien waren 2015 17 Prozent aller Mindestsicherungsempfänger Asylberechtigte (31.505 Personen). Im ersten Halbjahr 2016 gab es bereits 6.420 sogenannte Neuanfälle aus dieser Gruppe.



Wo leben die meisten Mindestsicherungsbezieher?

Mindestsicherung: Widersprüche aus der ÖVP
Anteil an Beziehern nach Bundesländern, durchschnittliche Bezugshöhe - Tortengrafik, Landkarte GRAFIK 1032-16, 88 x 76 mm


Wie lange kann man die Mindestsicherung beziehen?

Grundsätzlich ist der Bezug der Mindestsicherung nicht begrenzt. Die durchschnittliche sogenannte Verweildauer - also, wie lange jemand Mindestsicherung bezog - betrug 2015 pro Haushalt acht Monate. 16.000 Personen (12 Prozent) erhielten nach den Zahlen des Sozialministeriums Mindestsicherung zusätzlich zu einem (zu niedrigen) Einkommen.



Kann man den Anspruch auf Mindestsicherung auch verlieren?

Im Gegensatz zur bis 2010 geltenden Sozialhilfe müssen arbeitsfähige Bezieher zur Aufnahme einer Arbeit bereit sein. Hier gelten die Zumutbarkeitsbestimmungen wie bei Beziehern von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Wird eine zumutbare Arbeit nicht angenommen, kann die Mindestsicherung von der gewährenden Stelle bis zur Hälfte gestrichen werden.

Ausnahmen betreffen: Menschen, die das ASVG-Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen: 60 Jahre, Männer: 65 Jahre); Betreuungspflichtige von Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht erreicht haben; Menschen, die pflegebedürftige Angehörige ab Pflegestufe 3 betreuen; Bezieher, die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten; Bezieher, die einer Ausbildung nachgehen, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde (gilt nicht für Studium).

Die Entscheidung, ob eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung gewährt wird, trifft die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Diese nimmt auch die Auszahlung vor.



Was ist der Unterschied zum Arbeitslosengeld und zur Notstandshilfe?

Die Mindestsicherung ist die letzte Sicherungsstufe im Sozialstaat Österreich. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb von zwei Jahren 52 Wochen einer Beschäftigung, die arbeitslosenversicherungspflichtig ist, nachgegangen ist. Unter 25-Jährige können Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn sie innerhalb eines Jahres 26 Wochen beschäftigt waren. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich am letzten Einkommen. Der Grundbetrag beläuft sich auf 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Beträgt das Arbeitslosengeld weniger als 872,31 Euro erhält man zusätzlich Ergänzungsbeiträge; Arbeitslose mit Kindern erhalten Familienzuschläge. Die Anspruchsdauer ist befristet. Grundsätzlich 20 Wochen, maximal aber für ein Jahr.

Die Notstandshilfe kann nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs beantragt werden und wird jeweils für maximal 52 Wochen bewilligt. Liegt das Arbeitslosengeld (ohne Familienzuschläge) über dem Ausgleichszulagenrichtsatz von monatlich 872,31 Euro, beträgt die Notstandshilfe 92 Prozent des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes.



Was ist unter Residenzpflicht zu verstehen und wieso pocht Wien so darauf?

Geht es nach Wien, soll die Übersiedlung in die Hauptstadt für Asylberechtigte künftig nicht mehr so einfach möglich sein. Die Residenzpflicht - also die Bindung der Mindestsicherung an den Wohnort - soll hier Abhilfe schaffen. Der Handlungsbedarf ist akut: Allein im ersten Halbjahr 2016 sind laut Sozialstadträtin Sonja Wehsely 54 Prozent aller asylberechtigten Erstbezieher aus einem anderen Bundesland zugezogen.

Der Forderung nach einer Residenzpflicht würde von der ÖVP aktuell jedoch nur mit einer damit verbundenen Einschränkung der Leistungen zustimmen.



Wie ist der aktuelle Stand der koalitionären Verhandlungen?

Am Donnerstag vergangener Woche erklärte Sozialminister Alois Stöger, er wäre der ÖVP „maximal entgegen gekommen“, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner wäre auch zu einem Kompromiss bereit gewesen, hätte sich damit jedoch nicht in seiner eigenen Partei durchsetzen können.

Wie sah dieser Kompromiss also aus? Im Gegensatz zu früheren Modellen hätte Stöger bei arbeitsfähigen Vollbeziehern der Mindestsicherung einem tatsächlichen Deckel bei 1.500 Euro im Monat zugestimmt. Familien mit mehreren Kindern hätten also auch inklusive Wohnkosten den Deckel nicht überschreiten können. Eine Sachleistung, die die SPÖ bis dahin stets zusätzlich gewähren wollte. Dazu hätten Asylberechtigte nur mehr dann den vollen Satz (837 Euro für Alleinstehende) bekommen, wenn sie eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen (ansonsten wären es nur 520 Euro – siehe „Vorarlberger Modell“). Laut Stöger wären Mitterlehner und acht Länder diesem Kompromiss dabei gewesen, was man im Büro des Vizekanzlers jedoch bestritt. Die aktuelle ÖVP-Forderung - als „Mindestsicherung light“ in Varianten (zuletzt sprach man von "Mindestsicherung 1") seit April dieses Jahres am Tisch - laute noch immer: Die volle Mindestsicherung solle nur als jene ausbezahlt werden, die in den letzten sechs Jahren zumindest fünf Jahre in Österreich waren. Andernfalls solle es nur 560 Euro im Monat geben.

Auch Niederösterreich beharrt auf einer niedrigeren Leistung für Zuwanderer. Sollten die Forderungen des Landes nicht erfüllt werden, werde man diesen in einem Monat selbständig beschließen, hieß es.

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