Mensdorff muss weiter um sein Schloss zittern

Mensdorff muss weiter um sein Schloss zittern
Richter muss über Beschlagnahme neuerlich befinden. Grünen-Abgeordneter Peter Pilz mutmaßt, dass 3,2 Mio. Euro von EADS an Mensdorff-Firma geflossen sind.

Darf die Justiz das Luisinger Schloss von Alfons Mensdorff-Pouilly beschlagnahmen – quasi als Sicherheit, sollte der „Graf“ in dem morgen beginnenden Geldwäsche-Prozess schuldig gesprochen werden?

Nein, darf sie nicht, antwortete Richter Stefan Apostol, der auch den Strafprozess führt (der KURIER berichtete).

Am Montag wurde Apostols Entscheidung vom Oberlandesgericht Wien (OLG) geprüft – und mit einem Formalargument aufgehoben.

Die Höchstrichter bemängeln, man könne für eine Beschlagnahme nicht die gesamten verschleierten Vermögenswerte eines Angeklagten, sondern „nur“ den „Erlös“ der angeklagten Straftat heranziehen – die beschlagnahmte Summe und die durch die Straftat erzielte Bereicherung müssen in einem logischen Verhältnis stehen. Apostol wurde deshalb angewiesen, „diese Informationen“ zu erheben „und noch einmal zu entscheiden“.

Experten bezweifeln, dass der Richter die Erhebungen noch im laufenden Strafprozess erledigen kann – womit eine Beschlagnahme im laufenden Prozess eher auszuschließen ist.

Eurofighter-Geld

Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz brachte am Montag im Zusammenhang mit dem Korruptionsprozess eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Beatrix Karl ein. Pilz erklärte, Lobbyist Mensdorff-Pouilly habe nicht nur vermeintliche Schmiergeldzahlungen des britischen Rüstungskonzerns BAE, sondern auch Geld von Eurofighter-Hersteller EADS erhalten und verteilt – dies würden Unterlagen von Hausdurchsuchungen zeigen. Demnach flossen über Umwege mehr als 15 Millionen Euro an eine Briefkastenfirma, die Mensdorff zugeordnet wird; von dort wurde das Geld bar behoben und vor allem im Jahr 2006 an unbekannte Personen (eine wird in der Buchhaltung „der Russe“ genannt) verteilt. In der Anfrage will Pilz wissen, ob die Zahlungsflüsse Teil der Anklage sind, ob ermittelt wird – und insbesondere, ob es einen Zusammenhang mit dem Wahlkampf 2006 und möglicher Parteienfinanzierung gibt.

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