Justiz will Zugriff auf Mensdorffs Schloss

Justiz will Zugriff auf Mensdorffs Schloss
Die Staatsanwaltschaft will sich für den Fall einer Verurteilung des Lobbyisten einen Platz im Grundbuch sichern.

Besitzt die Republik bald ein Schloss im beschaulichen burgenländischen Luising? Am 12. Dezember startet der Prozess gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 12,6 Millionen Euro Bestechungsgelder vom britischen Rüstungskonzern BAE kassiert und weiterverteilt zu haben. Schon vor Prozessbeginn will die Justiz aber offenbar sicherstellen, dass Mensdorff etwaige Strafzahlungen auch leisten kann. Laut ORF-Radio hat die Staatsanwaltschaft versucht, ein Veräußerungsverbot über Mensdorffs Anwesen im Grundbuch eintragen zu lassen. „Ich kann bestätigen, dass ein Beschlagnahme-Antrag gestellt wurde“, erklärt Mensdorffs Anwalt Harald Schuster. Das sei in der ersten Instanz aber abgelehnt worden. „Eine schöne Entscheidung.“

Man habe verhindern wollen, dass Grund und Schloss vor dem Urteil an Familienmitglieder oder an eine Stiftung übertragen werden, heißt es aus der Justiz. Die Maßnahme werde vorsorglich getroffen, falls der Richter die zugeflossenen Mittel abschöpfen wolle. Diese Entscheidung sei unabhängig vom strafrechtlichen Urteil. Mensdorff drohen im Maximalfall fünf Jahre Haft. Nun liegt der Ball bei der zweiten Instanz, dem Oberlandesgericht Wien. Dort will man rasch entscheiden, sagt Sprecher Reinhard Hinger. Ein derartiger Schritt sei aber selten: „Das passiert nicht oft, weil ja kaum jemand ein Schloss besitzt.“ Ein Rückgriff auf Bares allein würde nicht ausreichen: „Barmittel sind flüchtig.“

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