Kinderschutzpaket: Strafen "in Relation zum Leid"

Kinderschutzpaket: Strafen "in Relation zum Leid"
Türkis-Grün verkündete ganz ohne Medienrummel ihre Maßnahmen gegen „dargestellten Kindesmissbrauch“. Strafrahmen wird verdreifacht, Schutzkonzepte werden Pflicht.

Weniger als zwei Wochen hat es gedauert, bis die türkis-grüne Regierung im Jänner auf die Causa Teichtmeister reagiert und ein großes Kinderschutzpaket angekündigt hat: Die Anklage gegen den Burgschauspieler Florian Teichtmeister wurde am 13. Jänner publik, am 25. Jänner waren die ersten Maßnahmen, um Täter künftig härter zu bestrafen und Kinder besser zu beschützen, fixiert.

Dass es sich dabei um die allseits verpönte „Anlassgesetzgebung“ handelt, schien in diesem Fall egal.

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Die Einigung war zwar rasch da, die Details hatten es aber in sich: So wurde wochenlang getüftelt, wie man das Sexualstrafrecht verschärfen kann, ohne dabei Jugendliche, die einander (einvernehmlich) Nacktfotos schicken, gleich mit zu kriminalisieren und mit pädophilen Serientätern auf eine Stufe zu stellen.

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