Was ab morgen gilt und was sich für Genesene beim Grünen Pass ändert

FFP2 Maske
Mit 1. Juni tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Hier die wichtigsten Details:

Die Corona-Schutzmaßnahmen in Österreich werden vor dem Sommer weitgehend zurückgenommen. Gesundheitsminister Johannes Rauch spricht von einer "Atempause".

Die derzeit noch in Supermärkten und in Öffis geltende Maskenpflicht wird ab 1. Juni für vorerst drei Monate - bis 23. August - ausgesetzt, in Spitälern und Heimen bleibt sie aufrecht.

Änderungen gibt es auch beim Grünen Pass. Für einen 3-G-Nachweis ist ab 23. August die Kombination aus Impfung und Genesung nicht mehr ausreichend. Als grundimmunisiert gilt demnach nur, wer sich dreimal hat impfen lassen.

Maskenpflicht

Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht zum Schutz vulnerabler Personen in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen.

Ab 1. Juni wird die Maskenpflicht für drei Monate "vorläufig pausieren". Im Handel, in Apotheken und in Öffis wird sie bis zum 23. August ausgesetzt. 

Aufrecht bleiben wird sie jedoch in "besonders vulnerablen Settings" wie Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstige Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, sowie in Alten- und Pflegeheimen. Auch in der mobilen Pflege (außer im Behindertenbereich) bleibt die Maskenpflicht erhalten.

Gibt es in Apotheken medizinische Dienstleistungen wie Coronatests, herrscht wie auch in Arztpraxen eine FFP2-Pflicht.

In Wien geht Bürgermeister Michael Ludwig weiter seinen eigenen Weg und behält die Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken bei. Wer also nach Wien pendelt oder auf einen Besuch in die Bundeshauptstadt fährt, muss beim Passieren der Wiener Stadtgrenze die Maske aufsetzen.

Zur Pflicht wird die Maske laut Gesundheitsministerium wohl im Herbst wieder, bei steigenden Fallzahlen sei dies aber auch davor möglich.

Grüner Pass, 3-G-Nachweis

Die ab 1. Juni geltende neue Corona-Verordnung bringt auch Änderungen beim Grünen Pass. Für einen 3-G-Nachweis ist ab 23. August die Kombination aus Impfung und Genesung nicht mehr ausreichend.

Für eine Grundimmunisierung sind dann drei Stiche nötig - das hat das Nationale Impfgremium bereits empfohlen.

Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes "immunologisches Ereignis". Unverändert ist eine Genesung weiter sechs Monate gültig, sie ersetzt aber keine Impfung mehr, so das Gesundheitsministerium in einer Aussendung.

Weitere Änderung: Die bisher vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Impfungen entfallen. Begründet wird dies mit der "leichteren Vollziehbarkeit und Einheitlichkeit" - außerdem seien die Ärzte beim Impfen grundsätzlich ohnehin an die Mindestabstände gebunden.

Ferner werden (neben Schwangerschaft und Gefahr für die Gesundheit durch eine Impfung) weitere Ausnahmen bei der 3-G-Regel geschaffen - ihr Nachweis entfällt nun auch für jene Personen, die aufgrund fehlender Immunantwort auf eine Impfung auch nicht der Impfpflicht unterliegen würden. Als Bestätigung dafür reicht jene, die man bereits für eine Impfpflicht-Ausnahme bekommen hat.

Impfpflicht 

Die Impfpflicht bleibt über den Sommer weiter ausgesetzt. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Experten-Kommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt.

Nun wird diese Regelung nach einer weiteren Empfehlung der Experten über den Sommer für drei weitere Monate verlängert.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler erläuterte, dass die Impfpflicht ein gravierender Grundrechtseingriff und deshalb nur zulässig sei, wenn sie verhältnismäßig sei. Die Kommission sei aber zu dem Schluss gekommen, dass diese Verhältnismäßigkeit derzeit nicht gegeben sei. Die Situation sei derzeit eine andere als zum Zeitpunkt des Beschlusses des Gesetzes. Deshalb wäre "ein Scharfstellen" derzeit nicht gerechtfertigt. Dennoch sollten sich die Menschen impfen lassen, sie biete den besten Schutz. "Und wir wissen nicht, was das Virus noch vor hat."

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