Ein Rückblick: Schon im Herbst hat die Opposition kritisiert, dass aus dem Finanzressort nur „Leermeldungen“ kämen. Blümels Begründung: Es sei bereits alles von Relevanz geliefert worden. Den Gegenvorschlag, dass die Abgeordneten konkrete Suchbegriffe nennen, mit denen das Ministerium selbst die Postfächer durchforstet, haben SPÖ, FPÖ und Neos abgelehnt. Sie wollten ein „vollständiges Bild“ der Korrespondenzen – etwa, was ÖBAG-Chef Thomas Schmid betrifft.
Am 3. März entschied der VfGH: Blümel muss alles liefern. Die Entscheidung blieb ohne Konsequenz, das Ressort beharrte darauf: Man müsse „höchstpersönliche Daten“ schützen. Ein Einwand, den der VfGH schon Anfang März zurückgewiesen hat: Private Dokumente, Nachrichten oder Fotos seien nicht Gegenstand des Dienstbetriebs.
Am Donnerstag schließlich kamen die Akten. Sie sind vorerst als „geheim“ klassifiziert. Das bedeutet, dass sie im U-Ausschuss nur hinter verschlossenen Türen besprochen werden können. Die Opposition will eine Herabstufung erwirken.
Blümels Sorge, dass persönliche Informationen aus den Chats auch an die Öffentlichkeit dringen, ist realistisch. „Das ist zu einem Phänomen der politischen Kultur geworden“, sagt der Grazer Verfassungsjurist Christoph Bezemek. Der VfGH müsse darauf aber „nicht zwingend Rücksicht nehmen“. Sprich: Die Höchstrichter interessieren nur die Gesetze – ob der Datenschutz auch in der Praxis funktioniert, ist davon getrennt zu betrachten.
Jedenfalls habe der VfGH gegenüber dem Ministerium „sehr robust Stellung bezogen“, sagt Bezemek. Und es sei davon auszugehen, dass er das in einem anderen Fall genauso tut: beim Kanzleramt. Auch Sebastian Kurz blieb dem U-Ausschuss bis dato Korrespondenzen und Kalendereinträge schuldig. Nach Ablauf einer Frist, die ihm der VfGH zur Lieferung gesetzt hatte, schickte das Kanzleramt 692 Mails von Mitarbeitern, die bezeugen, dass keine „abstrakt relevanten Akten“ mehr vorhanden seien. Deshalb könne man auch nichts liefern.
Kommende Woche beraten die Höchstrichter über ihr weiteres Vorgehen.
Werden sie auch gegen den Kanzler einen Exekutionsantrag stellen? Laut Bezemek sei das möglich: „Die Frage, ob wirklich nichts da ist, ließe sich durch eine Nachschau klären.“ Offen ist, ob das Kanzleramt es darauf ankommen lässt.
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