Löschungen im Kanzleramt: "Kann nicht kontrollieren was gelöscht wird"

MINISTERRAT - BUNDESKANZLERAMT
Verwaltungsjurist Peter Bußjäger erklärt aber auch, dass der grundsätzlich geplante Vorgang nicht außergewöhnlich ist.

Der Nationalrat hat sich am Donnerstag mit vermeintlichen Plänen zur Löschung von E-Mails im Kanzleramt beschäftigen müssen. Aufgebracht hatte die SPÖ das Thema, da sie meint, dass damit die Arbeit des künftigen U-Ausschuss behindert werden soll. Das Kanzleramt replizierte, dass es gar nicht um Löschungen gehe sondern um eine Konsolidierung, mit der die IT aus Sicherheitsgründen im Bundesrechnungszentrum gebündelt wird. 

Die SPÖ hatte mit ihrem Fraktionsführer im U-Ausschuss Jan Krainer die Debatte schon am Vormittag hochgezogen und eine "Dringliche Anfrage" eingebracht, die allerdings vom Kanzler angesichts seiner Brüssel-Reise nicht beantwortet werden konnte. Stattdessen trat Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Nachmittag an, die Antworten des Kanzleramts vorzulesen.

Die Vermutungen der SPÖ wurden darin samt und sonders zurückgewiesen. Verwiesen wurde darauf, dass auch andere Ministerien, unter anderem auch das Klimaschutzressort, ihre Daten bereits ins Bundesrechnungszentrum exportiert hätten. Auch von Krainer vorgebrachte Verdachtsmomente, wonach kurz vor der Hausdurchsuchung im Kanzleramt Transportunternehmen im Einsatz waren, wurden verneint.

"Eigenverantwortung der Behörde"

Verwaltungsjurist Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck erklärte zu dem Fall im Ö1-Morgenjournal, dass man grundsätzlich nicht kontrollieren könne, was gelöscht und was archiviert wird: "Es gibt keine allgemeine Aufsicht darüber was gelöscht wird. Das Staatsarchiv hat keine Möglichkeiten in die einzelnen Dienststellen hineinzuschauen, das ist Eigenverantwortung der Behörde"

Bußjäger erklärte zudem, das "Staatsarchiv habe die Aufgabe die wichtigen Verwaltungsakte zu sammeln um insgesamt die Staatsverwaltung transparent zu machen. Es hat aber nicht die Aufgabe alles aufzunehmen was in irgendeinem Posteingang gesammelt wurde, das wäre sonst eine digitale Rumpelkammer".

Für den Verwaltungsjuristen ist der geplante Vorgang keineswegs ungewöhnlich. "Es ist nachvollziehbar, dass aus IT-Gründen diese Vorgänge erfolgen müssen, damit die Technik nicht überlastet wird", so der Professor an der Uni Innsbruck, der aber weiter erklärt: "Dass die Opposition aufgrund der aktuellen Lage allerdings Verdacht schöpft, ist grundsätzlich auch nachvollziehbar."

Was wird "veraktet"?

Bußjäger skizziert auch, wie es überhaupt dazu kommt, dass elektronische sowie analoge Kommunikation "veraktet" werden, wie es im Bürokraten-Deutsch heißt: "Ein Schriftstück oder eine Mail-Kommunikation muss zunächst einem spezifischen Akt zugeordnet werden. Wenn dieser Akt abgeschlossen ist, dann ist zu entscheiden ob er aufzubewahren ist oder eben nicht."

Ausschlaggebend ist, ob "ein Schriftstück aus historischen Gründen oder sonstigem öffentlichen Interessen aufzubewahren ist", so Bußjäger.

Archivierung ist für den Juristen auch heute noch ein wichtiges Instrument der Transparenz der Verwaltung aber auch der zeithistorischen Forschung. "Archivierung ist gerade in der heutigen Zeit besonders bedeutsam. Sie ist Teil des Transparenzrechtes der Bevölkerung gegenüber dem Staat. Sie muss nur ordnungsgemäß vorgenommen werden."

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