PCR-Tests gelten am längsten, nämlich drei Tage (72 Stunden). Dazu zählen auch die Gurgel-Tests, die man zu Hause vor der Handykamera macht. Die Aktion, die derzeit in Wien gratis ist, könnte auf andere Bundesländer ausgeweitet werden.
Antigen-Tests, die man an Teststraßen oder in Apotheken machen kann, gelten zwei Tage (48 Stunden). Entscheidend ist, dass eine qualifizierte Person dabei ist, die darauf achtet, dass die Probenentnahme ordentlich abläuft. Unter Aufsicht kann man auch selbst mit dem Staberl in der Nase bohren und bekommt dann einen offiziellen Nachweis ausgestellt.
Dann gibt es noch Antigen-Tests, die man zwar selbst, aber ohne Aufsichtsperson durchführt. Die Testung soll von einer digitalen Plattform erfasst werden. Diese sogenannten „kontrollierten Selbsttests“ gibt es bereits in Vorarlberg, auch in Rest-Österreich sind nun solche Plattformen geplant. Die Tests gelten aber nur 24 Stunden.
Die vierte Variante sind Selbsttests, die man direkt vor Ort, also beim Eintritt, macht. Diese gelten aber nur dort und sind auf die Dauer des Aufenthalts begrenzt. Das ist quasi als Notlösung gedacht, wenn der Gast bzw. Kunde keinen anderen Test vorweisen kann. Beispielsweise, wenn jemand spätabends in einem Hotel eincheckt und keine Apotheken oder Teststraßen mehr geöffnet sind. Will der Gast dann woanders hin, braucht er dafür neuerlich einen Test.
Mit der Öffnung am 19. Mai kommt zudem eine Registrierungspflicht in der Gastronomie, weiterhin ist Abstand zu halten und eine Maske zu tragen – außer bei Tisch. Aufgehoben wird die Quarantäne-Pflicht für Reisende, die nicht aus einem Hochrisiko- oder Mutationsgebiet kommen.
Auf EU-Ebene wird gerade über den Grünen Pass verhandelt. Sollte sich die EU bis zum 25. Mai nicht auf ein Modell einigen, will Österreich mit den Nachbarländern bilaterale Vereinbarungen treffen, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Sonntag in der ORF-„Pressestunde“. Diesbezüglich ist noch vieles unklar. Was EU-weit jedenfalls nicht anerkannt wird, ist die österreichische Regelung, dass man schon ab dem 22. Tag nach der ersten Impfdosis als geimpft gilt und von der Testpflicht befreit ist.
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