Grüner Pass: So könnte die Öffnung des Landes funktionieren
Die Bundesregierung möchte bis Ende der Woche einen Öffnungsplan für Österreich vorlegen. Eine Schlüsselfunktion im doppelten Sinne soll dabei dem sogenannten Grünen Pass zukommen.
Mit seiner Einführung hätte man ja eigentlich „Vorreiter“ innerhalb der EU sein wollen, der Bundesrat hatte eine entsprechende Gesetzesnovelle allerdings blockiert, der Start verzögert sich.
Wie geht es nun weiter? Der KURIER hat die Pläne der Regierung recherchiert. Überraschend: Auch eine Impfung gilt nicht zeitlich unbegrenzt als "Eintrittskarte".
Welche Termine werden für die Öffnung und die Einführung des Grünen Passes angepeilt?
Einen fixen Termin für die Öffnung gibt es offiziell noch nicht. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte am vergangenen Freitag von „Mitte Mai“ gesprochen, aber kein exaktes Datum genannt. Infrage kommt der 17. Mai, ein Montag, oder auch der 25. Mai, der Dienstag nach Pfingsten. Letzterer Termin wäre insofern günstig, als die Blockade des Bundesrats für die Einführung des Grünen Passes mit 24. Mai endet und die entsprechende Gesetzesnovelle dann ohne neuerlichen Parlamentsbeschluss in Kraft treten kann. Ob die Einführung des Passes dann sofort erfolgen kann, ist eine andere Frage. Als Zwischenlösung könnten – wie im Frühjahr – wieder offiziell bestätigte negative Testergebnisse zu „Eintrittskarten“ werden. Auch das Vorarlberger-Modell ist im Gespräch (siehe unten).
Was kann der Grüne Pass?
Der Pass soll eine Art Schlüsselkarte werden, um den Zutritt zu Gastronomie, Hotels, Kultur- und Sportevents zu ermöglichen. „Er wird uns dabei helfen, dass wir Öffnungsschritte halbwegs sicher und behutsam setzen können“, erklärte Kanzler Kurz im Ö1-„Morgenjournal“. Eine Testpflicht für den Handel werde es nicht geben. Im Pass sollen drei Arten von Zertifikaten digital hinterlegt sein: die Ergebnisse von PCR- oder Antigentests, die Bescheinigung der Genesung nach einer Covid-Erkrankung und die Bestätigung über eine erfolgte Impfung gegen das Coronavirus. Das bedeutet umgekehrt Erleichterungen für Geimpfte: Wer bereits geimpft ist, müsste keinen Test mehr machen, wenn er/sie zum Friseur oder zur Massage gehen möchte.
Wie würde der Ablauf in der Praxis aussehen?
Wer geimpft, getestet oder genesen ist, erhält einen EU-weit lesbaren QR-Code (digital aufs Handy oder auf Papier ausgedruckt), der beim Eintritt in die genannten Bereiche vorgewiesen werden muss. Zentral ist, dass die jeweiligen Zertifikate nicht unbegrenzt gültig sind.
Wann erlischt die Gültigkeit?
Wie lange das Ergebnis welchen Zertifikats wofür gültig ist, das ist je nach EU-Staat unterschiedlich. Entsprechend muss (anders als es zunächst geplant war) nicht die jeweilige Gültigkeitsdauer digital hinterlegt werden, sondern es muss das Datum des Tests, der Genesung oder der Impfung in dem QR-Code gespeichert werden.
Ab wann gelte ich als geimpft?
Dies wird im Rahmen der jeweiligen Verordnungen anhand des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes geregelt, heißt es aus dem Ministerium. Laut derzeitiger Regelung (die z. B. im Rahmen des Contact Tracings gilt) gilt man ab dem 22. Tag nach der ersten Impfdosis bis sechs Monate nach der zweiten Dosis als geimpft.
Warum läuft die Gültigkeitsdauer meiner Impfung ab?
Dass man trotz erfolgter Impfung noch nicht zeitlich unbegrenzt als gegen das Virus immunisiert gilt, liegt laut Ministerium an der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz. Noch sei kaum jemand länger als sechs Monate geimpft, es gebe also noch keine Studien, die niet- und nagelfest bestätigen, dass eine Immunisierung über diesen Zeitraum hinaus besteht. Die Gültigkeitsdauer werde aber angepasst, sobald es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, heißt es auf KURIER-Anfrage. Als genesen gilt man momentan übrigens für sechs Monate nach durchgemachter Erkrankung.
Wie ändern sich mit Mitte Mai die Einreisebestimmungen nach Österreich?
Mit dem Öffnungsplan ist auch eine Rücknahme der Quarantänepflicht bei Einreisen nach Österreich beabsichtigt. Die Quarantänepflicht soll nicht für alle Länder fallen, sondern nach der Corona-Lage in den jeweiligen Ländern ausgerichtet sein. Reisende aus Ländern mit niedrigen Infiziertenzahlen könnten sich, so der Plan, nach Österreich „zutrittstesten“. Sie könnten, analog den Bestimmungen des Grünen Passes, entweder als geimpfte, genesene oder getestete Personen einreisen. Innerhalb der Union soll ab dem Sommer ohnehin der grüne EU-Pass gelten.
Warum hatte der Bundesrat die Gesetzesnovelle blockiert?
Anders als im Nationalrat hatten im Bundesrat die Oppositionsparteien die Mehrheit, nachdem drei Mandatare der Regierungsparteien erkrankt waren. Die Opposition stimmte (mit Ausnahme einiger SPÖ-Abgeordneter) gegen die Gesetzesnovelle, die neben dem Grünen Pass auch andere Maßnahmen, etwa Zutrittstests für den Handel, beinhaltet hätte. FPÖ und SPÖ befürchteten damals eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften. Die Neos orteten einen „gravierenden Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte“.
Vier Wochen später zeigen sich Rot und Pink nun aber offener für die Einführung des Grünen Passes. „Ende März hatten 96 Prozent der Österreicher keinen Zugang zu einer Impfung. Wenn sich das in den nächsten Wochen hoffentlich ändert, und alle die Chance auf die Impfung haben, spricht überhaupt nichts gegen einen einheitlichen Nachweis, im Gegenteil“, heißt es aus der SPÖ.
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