In elf Tagen wird aufgesperrt: Diese Regeln gelten ab 19. Mai
Nachdem Wien jetzt auf die Linie des Bundes eingeschwenkt ist, ist es fix: Bundesweit wird es am 19. Mai breite Lockerungsschritte geben. Ausgenommen ist nur die Modellregion Vorarlberg, wo ohnehin schon länger weniger strenge Bestimmungen gelten.
Das Gesundheitsministerium hat zuletzt bereits in Stichworten veröffentlicht, wie die ab übernächster Woche gültigen Reglen in der Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturbetrieben aussehen werden. Die endgültige Verordnung wird aber voraussichtlich erst am kommenden Montag vorliegen. Davon geht man zumindest seitens der Stadt Wien aus.
Am Freitag herrschte vorübergehend Verwirrung, ob auch eine Registrierungspflicht für Gastronomie und Freizeit-Betriebe kommen wird. Dies ist nach jetzigem Stand tatsächlich der Fall. Sie wird somit auch für Bäder gelten, die nun ebenfalls aufsperren können. Das heißt: Besucher solcher Einrichtungen werden ihren Namen und ihre eMail-Adresse hinterlegen müssen.
Die Lokale werden – drinnen wie draußen – nach jetzigem Stand von 5 bis 22 Uhr offen haben dürfen. Gäste benötigen einen Zutrittstest und müssen eine FFP2-Maske tragen, außer sie halten sich gerade auf den ihnen zugewiesenen Sitzplätzen auf. Eine Gästegruppe darf indoor maximal vier Personen (plus dazugehörige Kinder) umfassen, outdoor zehn Personen. Zwischen den Tischen mit Personen, die nicht zusammengehören, muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. In geschlossenen Räumen darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen. Eine Konsumation an der Bar ist nicht erlaubt. Weiters wird es eine Registrierungspflicht für die Besucher der Lokale geben.
Auch wer in einem Hotel übernachten will, braucht einen Zugangstest. „Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastro im Hotel muss ab einem Aufenthalt, der über die Gültigkeit des Eintrittstests hinausgeht, alle zwei Tage ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden“, heißt es in den Infos des Gesundheitsministeriums. In den allgemein zugänglichen Bereichen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Weiters ist auch für Hotels der Mindestabstand von zwei Metern Pflicht. Für Hotelrestaurants gelten dieselben Regeln wie generell in der Gastronomie. Für eventuell vorhandene Wellness-Einrichtungen gelten analog dazu ebenfalls die einschlägigen Bestimmungen.
Bereits am 17. Mai beginnt österreichweit der Präsenzunterricht an den Schulen. In den Unterstufen-Klassen muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden, in Oberstufen gilt hingegen die FFP2-Masken-Pflicht. Drei Mal pro Woche erfolgt ein Test, wobei Wien hier verstärkt die aussagekräftigeren PCR-Tests (in Form von Gurgeltests) zum Einsatz bringen will. Das kündigte zuletzt Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) an. Die Berufsgruppentestung der Lehrer erfolgt mit überwachten Selbsttests in der Schule. Singen und Sport sind nur im Freien erlaubt. Schlecht sieht es aktuell noch mit mehrtägigen Schulveranstaltungen (Ausflüge etc.) aus: Sie sind bis auf Weiteres nicht erlaubt.
FFP2-Masken, Zutrittstest sowie eine Registrierungspflicht gehören auch im Kulturbereich zum Standard-Repertoire ab dem 19. Mai. Grundsätzlich muss ein Abstand von zwei Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden, heißt es in den vorläufigen Regeln des Gesundheitsministeriums. Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein. Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen im Freien mit maximal 3.000 und in geschlossenen Räumen mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden. Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 Prozent ausgelastet werden. Das gilt drinnen wie draußen.
Indoor (etwa im Fitnessstudio) gilt: FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen, Registrierungspflicht, zwei Meter Mindestabstand und Eintrittstest. Pro Person muss eine Fläche von 20 m² zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht, und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Für Outdoor-Sportstätten ist geplant: Sport ist in „sportartüblicher Mannschaftsgröße“ möglich. Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen. Breitensport im öffentlichen Raum ist in Gruppen von maximal zehn Personen möglich. Für alle Sportstätten gilt laut Gesundheitsministerium eine Sperrstunde von 22 Uhr.
Ob der Vergnügungspark, das Schwimmbad oder die Familientherme: Für Freizeitbetriebe werden indoor weiter Zutrittstests gelten, in geschlossenen Räumen muss pro Gast jedenfalls eine Fläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Gemein ist allen Freizeiteinrichtungen: Es muss ein überprüfbares Präventionskonzept erstellt werden; und das Unternehmen bzw. die Einrichtung muss einen Covid-19-Beauftragten nominieren. Für sogenannte Fahrgeschäfte wie zum Beispiel ein Karussell gilt, dass zwischen zwei Besuchern immer ein Sitzplatz freizubleiben hat. Der Tiergarten Schönbrunn ist übrigens seit 3. Mai geöffnet – allerdings mit einer gebuchten Eintrittszeit.
Wer (wieder) nach Österreich einreist, der sollte sich an die Karte der europäischen Gesundheitsbehörde ECDC halten. Staaten, die rot eingefärbt sind, müssen getestet, genesen oder geimpft sein, bei dunkelroten Ländern bzw. Regionen kommt die Pflicht-Quarantäne hinzu. Eine freie Einreise ist – vorerst – nur für grüne und orange Länder vorgesehen – das ist derzeit in Europa die Minderzahl, ein Beispiel ist Malta. Beim Reisen und den Bestimmungen ist freilich Vorsicht geboten. Denn die Einreise-Bestimmungen nach Österreich sind nicht zwingend ident mit den Grenz-Bestimmungen anderer Länder. Soll heißen: Es kann sein, dass eine (Urlaubs-)Destination strenger bzw. anders agiert als Österreich.
Was Kongresse und größere Messen angeht, wird auch mit 19. Mai nicht alles „normal“ werden. Wer eine Veranstaltung für maximal 50 Menschen konzipiert, muss diese melden, ab 51 Menschen wird sie genehmigungspflichtig, sprich: Messen und Kongresse werden überhaupt erst möglich, wenn die Gesundheitsbehörde diesen aktiv zustimmt. Nach den geltenden Bestimmungen ist es zweifelhaft, dass es demnächst zu größeren Kongressen kommt. Denn für diese gelten nicht nur die üblichen Zutrittstests, eine FFP2-Maskenpflicht und eine Registrierungsverpflichtung. Pro Besucher müssten mindestens 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen – was Großveranstaltungen grundsätzlich schwer macht.
Der 19. Mai bringt für den heimischen Handel keine großen Veränderungen, das Einkaufen im Supermarkt mit FFP2-Maske ist mittlerweile ja gelernte Praxis, die 20-Quadratmeter-Regel geläufig.
Für die Mitarbeiter der großen Supermarktketten beginnt spätestens am 19. Mai aber eine spannende Kooperation, von der auch die Kunden indirekt profitieren: Lidl und Rewe (Billa, Penny, Bipa, Adeg und Sutterlüty) wollen zusammenarbeiten und ihre Beschäftigten gemeinsam impfen. An Firmenstandorten in Wien, Wiener Neudorf, in Privatkliniken in Salzburg, Graz und Wien sowie in öffentlichen Impfstraßen werden die Mitarbeiter immunisiert. Spar startet mit der Impfung seiner Beschäftigten am 17. Mai.
Generell soll es dabei bleiben: Von Professionisten abgenommene und im Labor untersuchte Tests gelten weiterhin mehr als Schnelltests. Die vorläufig anvisierte Regel sieht so aus: Selbsttests (Wohnzimmertests) mit einer digitalen Lösung sind 24 Stunden gültig, Antigentests (etwa aus einer Teststraße) erlauben Zutritte in Gastronomie etc. innerhalb der nächsten 48 Stunden. Und wer einen PCR-Test (z. B. „Alles gurgelt“) vorweisen kann, hat damit 72 Stunden Zeit. Mit dem Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung ist man ein halbes Jahr vom Testen befreit. Wer geimpft ist, soll ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung sogar ein Jahr ohne Test durchkommen – vorausgesetzt, er oder sie hat auch die nötige zweite Teilimpfung.
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