Worum geht es also?
Vergangene Woche hat Karin Wurm, Freundin des Verstorbenen, im Onlinemedium ZackZack berichtet, dass nur wenige Stunden nach dem Fund des Leichnams zwei Kriminalbeamte vor ihrer Tür in Rossatz, Niederösterreich, gestanden seien und private Gegenstände mitgenommen hätten – konkret das Handy, den Schlüssel für Pilnaceks Wohnung in Wien und seine Geldbörse. Auch nach einem Laptop hätten die Beamten gefragt. Eine Anordnung zur Sicherstellung hatten sie laut Wurm nicht dabei.
Aus dem niederösterreichischen Landeskriminalamt hieß es dann am Freitag zum KURIER, dass die Gegenstände Pilnaceks Witwe überbracht worden seien - ohne Auswertung der Daten.
Fragt sich nun: Auf welcher rechtlichen Grundlage haben Polizeibeamte hier Gegenstände mitgenommen?
Kein Auftrag von der Justiz
Die Staatsanwaltschaft Krems erklärte, sie habe jedenfalls keine Sicherstellung von Gegenständen angeordnet, seitens der Kriminalpolizei sei auch nicht über eine solche Sicherstellung berichtet worden.
Nun darf die Polizei auch aus Eigenem Gegenstände sicherstellen, ist aber verpflichtet, das der Staatsanwaltschaft zu melden, sobald ein Verfahren läuft.
Und ein Verfahren gab es: Es galt abzuklären, ob bei Pilnacek ein Fremdverschulden vorlag. Eine Obduktion ergab aber kein entsprechendes Ergebnis, die Ermittlungen wurden Ende November 2023 eingestellt.
Auf KURIER-Anfrage erklärt die Landespolizeidirektion Niederösterreich am Dienstagnachmittag: "Aufgrund der Vorwürfe im Zusammenhang mit den Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich in Bezug auf das Ableben von Christian Pilnacek wurde die Sachlage vom Rechtsbüro der Landespolizeidirektion Niederösterreich dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zur rechtlichen Beurteilung vorgelegt. Aus diesem Grund hat sich die Landespolizeidirektion Niederösterreich jeglicher Beantwortung zu enthalten und wird keinerlei weitere Auskünfte in dieser Causa erteilen."
Warum ist das heikel?
Wichtig ist: Bei der Sachverhaltsdarstellung, die Kommissionschef Kreutner nun eingebracht hat, geht es nicht um die Umstände von Pilnaceks Tod - das wäre wohl Sache einer gewöhnlichen Staatsanwaltschaft. Ein Fremdverschulden wurde bereits ausgeschlossen.
Die WKStA dürfte jetzt prüfen, ob es ein politisches Motiv hinter der Abnahme seiner persönlichen Gegenstände gab.
Darum ranken sich seit Monaten die wildesten Gerüchte. So hieß es unter anderem, Pilnacek könnte ein Dossier zusammengestellt haben über politische Interventionen während seiner Amtszeit als Sektionschef im Justizministerium.
Untersuchungskommission
Ob es Interventionen gab - und wie politische Einflussnahme in Zukunft verhindert werden kann -, das untersucht nun eben die Untersuchungskommission unter der Leitung Kreutners.
Eingesetzt worden war die Kommission, als eine Tonaufnahme von Pilnacek vom Sommer 2023 publik wurde: Da erzählte er über Interventionsversuche der ÖVP, denen er aber nicht nachgegeben habe. Gegen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka wurde namentlich genannt, die WKStA konnte aber keinen Anfangsverdacht feststellen.
Die Kommission arbeitet unabhängig davon aber weiter. Konkret lautet der Auftrag, "staatsanwaltschaftliche Vorgänge samt bezughabender Akten der mit der Aufsicht betrauten Stellen für den Zeitraum 1.1. 2010 bis 1.12. 2023 auszuwählen, bei denen aufgrund konkreter Umstände vermutet werden kann oder evident ist, dass eine politische Partei oder eine dieser nahestehende natürliche oder juristische Person Interesse an einem bestimmten Ausgang oder konkreter Abwicklung der staatsanwaltschaftlichen Vorgänge hatte, hat oder haben konnte".
Die Arbeit soll am 31. Mai abgeschlossen sein, der Endbericht wird am 15. Juni veröffentlicht.
+++ Hinweis: Der Artikel wurde um 18 Uhr durch eine Stellungnahme der Landespolizeidirektion ergänzt +++
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