Kostenersatz bei Strafverfahren: Unschuldige vor Ruin schützen, aber wie?

Kostenersatz bei Strafverfahren: Unschuldige vor Ruin schützen, aber wie?
Bei Freispruch und Einstellung soll entschädigt werden – es besteht aber die Sorge, dass die Kosten völlig ausufern. Wiener Rechtsanwaltskammer-Präsident Rohregger hat erste Ideen.

Drei Jahre lang war gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in der Prikraf-Causa ermittelt worden, im Jänner wurde er im zweiten Anlauf freigesprochen. Die Verteidigerkosten hätten ihn finanziell ruiniert, sagte Strache damals.

Es brauchte aber noch ein weiteres plakatives Beispiel, um die Debatte um horrende Kosten bei Strafverfahren in Gang zu bringen: Der Ex-Grüne Christoph Chorherr musste für sein Korruptionsverfahren, das rund zweieinhalb Jahre dauerte, rund 130.000 Euro zahlen. Seine Mutter habe ihm mit ihrem Ersparten ausgeholfen, sagte Chorherr nach seinem Freispruch im Jänner.

ÖVP und Grüne sind sich mittlerweile einig, dass es eine angemessene Entschädigung geben muss. Es gebe dazu „laufend Gespräche“, auch mit Stakeholdern, heißt es aus dem Justizministerium. Und: „Eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode wird angestrebt.“

Gesucht wird nun ein Modell, das Unschuldige vor dem finanziellen Ruin bewahrt – ohne, dass die Kosten für den Staat völlig ausufern. Schätzungen zufolge geht es um einen dreistelligen Millionenbetrag.

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