Kritik nach Strache-Freispruch: Jahrelange Verfahren, kaum Entschädigung

Kritik nach Strache-Freispruch: Jahrelange Verfahren, kaum Entschädigung
Der Ex-FPÖ-Chef erhält nach seinen Freispruch nur 3.000 Euro - das sorgt für Kritik an derzeitiger Regelung. Bei der Einstellung von Verfahren gibt es gar keinen Kostenersatz.

Seit mehr als dreieinhalb Jahren laufen gegen Heinz-Christian Strache mehrere Ermittlungsverfahren. In zwei Causen wurde er freigesprochen, zuletzt am Dienstag in der Causa Prikraf (nicht rechtskräftig).

Als Entschädigung bekommt der Ex-FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler jetzt 3.000 Euro vom Staat retour. Dieser Betrag deckt aber nicht einmal annähernd ab, was Strache für seine Verteidigung ausgegeben hat. 

Strache hatte zwar den Top-Anwalt Johann Pauer, die gesetzliche Entschädigung bei Freisprüchen sei aber generell viel zu niedrig, sagt Gerhard Jarosch, ehemals Staatsanwalt und Österreichs Vertreter bei Eurojust, der im Vorjahr zu einer PR-Agentur gewechselt ist. Es sei verständlich, sagt Jarosch, dass Strache über die Jahre das Geld ausgegangen ist, wie der ehemalige Spitzenpolitiker schon mehrmals öffentlich kundgetan hat.

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