Könnte Landbauer als LH-Vize verhindert werden?
Was sagt die Landesverfassung zur Wahl der beiden Landeshauptmann-Stellvertreter? Denn laut Wahlergebnis haben ÖVP und FPÖ das Recht, je einen stellvertretenden Landeshauptmann zu stellen.
In der Landesverfassung steht: „In einem weiteren Wahlgang sind die beiden Landeshauptmann-Stellvertreter, die den zwei mandatsstärksten Parteien zu entnehmen sind, mit einfacher Mehrheit zu wählen.“
Doch das dürfte nicht ganz friktionsfrei ablaufen: Udo Landbauer, freiheitlicher Landesparteichef, Spitzenkandidat und Wahlsieger, hat nämlich im Vorfeld der Landtagswahl wiederholt klargemacht, dass seine Freiheitlichen im Landtag sicher nicht die ÖVP-Landeschefin Johanna Mikl-Leitner wählen werden. Groß ist die politische Feindschaft nicht zuletzt wegen der „Liederbuch-Affäre“ von 2018, wo bei einer Burschenschaft, der auch Landbauer einst nahestand, ein Liederbuch gefunden wurde, in dem auch eine Reihe antisemitischer, rassistischer und im Verdacht der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz stehenden Liedtexte enthalten waren. Mikl-Leitner erklärte deshalb damals, mit allen Parteien zusammenarbeiten zu wollen, schloss aber eine Zusammenarbeit mit Landbauer aus.
Und nun, 2023, schließt Landbauer eine Zusammenarbeit mit Mikl-Leitner aus.
Doch was passiert jetzt, wenn die FPÖ gemäß Landesverfassung Landbauer vorschlägt (was höchst wahrscheinlich ist), dieser aber im Landtag in St. Pölten keine Mehrheit bekommt?
„Es stimmt, dazu gibt es auch keine Judikatur der Gerichtshöfe“, sagt ein Experte für die niederösterreichische Landesverfassung, der namentlich nicht genannt werden will.
Es sei jedenfalls eine Fragestellung, die es bisher nicht gab. „Es gibt aber zum Burgenland eine Judikatur, wonach die Landesregierung erst gewählt ist, wenn alle gewählt sind“, sagt der Experte. „Vielleicht hat sich inzwischen die Sichtweise des Verfassungsgerichtshofes geändert. Faktisch werden die Parteien wohl solange miteinander reden müssen, bis es Mehrheiten gibt. Aber üblicherweise wird das im Vorfeld geklärt werden.“
Immerhin hätten die Parteien jetzt acht Wochen Zeit, solche wesentlichen Fragen auszudiskutieren. BerG
Kommentare