Was Sie beim Kauf einer Klimaanlage beachten sollten
Sommer, Hitze, Schweißausbrüche: Immer mehr Österreicher liebäugeln mit dem Kauf einer Klimaanlage. Für mobile Geräte gibt es eigentlich keine Auflagen. Doch der Einbau von fixen Split-Klimaanlagen ist an strenge Regeln gebunden – sowohl in Mietwohnungen als auch in Eigentumsobjekten.
Welche Arten von Klimaanlagen gibt es?
Es gibt mobile und fixe Klimaanlagen. Mobile nennt man auch Monoblocks, weil sich alle Bauteile in einem Gehäuse befinden. Diese Geräte werden nicht eingebaut. Die Wärme wird über einen Abluftschlauch durch ein geöffnetes oder gekipptes Fenster oder ein Loch im Fensterglas nach draußen geleitet. Sie gelten als eher ineffizient und laut (bis zu 65 Dezibel). Sie entziehen der Luft Feuchtigkeit und blasen den Wasserdampf nach draußen.
Was kostet eine mobile Klimaanlage?
Die Preise im Elektrohandel liegen zwischen 199 Euro und 1.599 Euro.
Bergen mobile Klimaanlagen eine Gefahr?
Der Betrieb eines mobilen Klimageräts in einer Wohnung mit einer Gastherme kann zu einer tödlichen Kohlenmonoxid-Vergiftung führen. Ursache ist laut Feuerwehr die Erzeugung eines Unterdrucks in der Wohnung.
Welche Klimaanlagen müssen eingebaut werden?
Sogenannte Split-Klimaanlagen werden fix installiert. Letztere bestehen aus einem Innengerät und einem Außengerät, die mittels einer Kältemittelleitung verbunden werden. Das Kältemittel transportiert die Wärme von innen nach außen.
Was kostet eine fixe Klimaanlage samt Einbau?
Ein Klimagerät für einen Raum (30 Quadratmeter) kostet im Baumarkt samt Montage ab 2.400 Euro, ein Gerät für zwei Räume (60 Quadratmeter) ab 4.400 Euro und für drei Räume ab 5.800 Euro.
Braucht man eine Genehmigung, wenn man in seiner Wohnung eine Klimaanlage aufstellen will?
Für mobile Klimaanlagen ist keine Genehmigung nötig, hingegen müssen fix verbaute Klimaanlagen mit einem Außengerät sehr wohl angezeigt oder genehmigt werden. Da das aber von der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes abhängt, gibt es keine einheitlichen Regelungen, heißt es auf der Plattform Klimavergleich.at.
Wie unterscheiden sich die einzelnen Regelungen?
In Wien ist die Baupolizei (MA 37) für die Genehmigung zuständig. Die Gesetzeslage ist sehr streng. In Wien werden fixe Klimaanlagen in der Regel auf Balkonen, Loggias und Terrassen verbaut, die von außen, sprich von der Straße bzw. dem öffentlichen Raum, nicht sichtbar sein dürfen. Wer ein Außengerät an der Fassade anbringen will, benötigt eine Baubewilligung. Laut Experten werden die Genehmigungen für Fassaden-Lösungen in den Bezirken innerhalb des Gürtels kaum erteilt. Innenhof-Montagen hingegen werden genehmigt.
Wie schaut es in den anderen Bundesländern aus?
Auch in den anderen Bundesländern sind die Gemeinden bzw. Magistrate für die Anzeige oder Bewilligung einer Klimaanlage zuständig. Den aktuellen Stand der jeweiligen Regelungen können Sie nur direkt bei den Gemeinden erfragen.
Darf man als Mieter eine Klimaanlage in seine Mietwohnung einbauen?
Eine mobile Klimaanlage bedarf keiner Genehmigung. Der Einbau einer fixen Split-Klimaanlage muss dem Vermieter schriftlich angezeigt werden. Lehnt der Vermieter das Vorhaben innerhalb von zwei Monaten ab, müssen Sie ihre Pläne auf Eis legen. Der Einbau kann dann abgelehnt werden, wenn die anderen Mieter durch den Lärm der Anlage oder die Bausubstanz sowie die Optik beeinträchtigt werden könnten. Antwortet der Vermieter aber innerhalb von zwei Monaten nicht auf das Schreiben, bedeutet das, dass er die Zustimmung zum Einbau erteilt hat.
Darf man in seiner Eigentumswohnung eine fixe Klimaanlage installieren?
„Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, ist bei der Installation der Klimaanlage mit einem Außengerät die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer einzuholen oder die Ersetzung der Zustimmung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren zu beantragen, wobei man ein wichtiges Interesse an der Maßnahme oder deren Verkehrsüblichkeit unter Beweis stellen muss“, so Anwältin Nicole Neugebauer-Herl.
Können Miteigentümer den Einbau einer Klimaanlage grundlos verweigern?
Nein, die Miteigentümer dürfen den Einbau einer fixen Klimaanlage nicht grundlos verweigern. „Ist eine behördliche Bewilligung für Änderungen erforderlich, die die anderen Wohnungseigentümer dulden müssen, so dürfen diese eine für die Erlangung der Bewilligung allenfalls erforderliche Mitwirkung nicht verweigern“, heißt es im Wohnungseigentumsgesetz.
Welche Schallwerte muss eine Klimaanlage einhalten?
Schon bei der Planung der Klimaanlage sollte der Schallpegel berücksichtigt werden. Die Hersteller geben diesen in Dezibel an. Laut ÖNORM dürfen hierzulande im städtischen Wohngebiet tagsüber nur bis zu 55 Dezibel und nachts 45 Dezibel Lärm verursacht werden. Im reinen Wohngebiet nur maximal 50 Dezibel am Tag und 40 Dezibel nachts. In Salzburg sind es sogar nur 30 Dezibel. In der Schallskala bedeutet eine Steigerung um 10 Dezibel eine Verdoppelung der Lautstärke. Zum Vergleich: 50 Dezibel entsprechen einem Gespräch in normaler Lautstärke. Viele Klimaanlagen verursachen im Leise-Modus nur 40 Dezibel, bei sogenannter Volllast am Tag aber bis zu 60 Dezibel.
Was passiert, wenn man eine Klimaanlage ohne Genehmigung verbaut hat?
Dann droht eine saftige Strafe, die Behörde wird in der Regel den Rückbau der Klimaanlage anordnen. Die Verwaltungsstrafe kann am Ende sogar mehrere Tausend Euro betragen, die Kosten für den Rückbau nicht eingerechnet.
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