Kickls Generalsekretär attackiert Mosers Justiz
Seit Monaten gibt es zur Affäre rund um die Razzia im Verfassungsschutz kaum Wortspenden aus dem Innenministerium. Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) und sein Generalsekretär Peter Gold- gruber lassen Anfragen dazu ins Leere laufen. Nun geriet Goldgruber offenbar unter Zugzwang, er wurde offenbar vorgeschickt und musste per Aussendung Stellung zu den Enthüllungen nehmen.
Die vom KURIER aufgedeckten Aktenvermerke der Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa BVT sorgen für gehörigen Wirbel. Wie berichtet, zeigen diese, dass offenbar massiver Druck aus dem Umfeld von Minister Kickl ausgeübt wurde. Sogar finanzielle Unterstützung, eine Sonderkommission und Personal für die Ermittlungen wurde offeriert.
In seiner Stellungnahme schreibt Goldgruber von „einer falschen Interpretation“ der Aktenvermerke. Er wirft der Justiz „einseitige Wahrnehmungen“ vor, die „nicht zwingend Gesprächsinhalt und Wortwahl korrekt und frei von eigenen Interpretationen wiedergeben“. Eine „Drucksituation“ durch das Kickl-Umfeld, wie von der Oberstaatsanwältin notiert, wäre „konstruiert“. Er habe gegen „mögliche schwarze Schafe in der Kollegenschaft“ vorgehen müssen.
Im Ressort von Justizminister Josef Moser war man wortkarg, betont wurde lediglich, dass es „kein formelles Angebot oder eine finanzielle Unterstützung“ des Innenministeriums gab.
„Es ist denkunmöglich“
Für Ärger sorgt bei der Opposition, dass die Kommunikation zwischen Justiz, Innenministerium und Polizeidienstellen vor der Hausdurchsuchung nicht mehr vollständig rekonstruierbar sein dürfte. „Es finden sich in den Akten der Justiz Hinweise, dass viel mit dem Innenministerium telefoniert wurde“, sagt Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper. „Wir haben große Zweifel, dass bei der Staatsanwaltschaft alle Informationen und Kontaktaufnahmen verschriftlicht wurden. Es ist denkunmöglich, dass es keine Anordnungen und Besprechungsprotokolle mit der EGS gibt.“ Diese Sondereinheit hat Ende Februar die Razzia durchgeführt.
Ein weiterer Aktenvermerk, der dem KURIER vorliegt, bestätigt ein ungewöhnliches, konspiratives Verhalten: „Es wird übereingekommen, dass die Kommunikation nur per Telefon (Festnetz) erfolgt, nicht per e-Mail, und allfällige Schriftstücke übergeben werden. Der Kontakt wird zwischen mir und Goldgruber bestehen“, schreibt die Oberstaatsanwältin am 19. Jänner. Wem gegenüber sollte was verheimlicht werden?
Fünf Tage vor der Razzia, dürfte die Suppe noch sehr dünn gewesen sein. „Obwohl (...) davon auszugehen ist, dass ein Einschreiten in naher Zukunft notwendig ist, können die angedachten Maßnahmen (Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung und Festnahme) nicht ohne ausreichendem Tatverdacht angeordnet werden. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse der weiteren Zeugenvernehmungen jedenfalls abzuwarten und genau zu prüfen“, hält die Justiz noch nach der ersten Zeugenbefragung fest.
Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek wird später in einer Sitzung zur Razzia sagen: „Der Tatvorwurf ist vage, es liegt nicht viel am Tisch“.
Was die Razzia ausgelöst haben soll – außer Druck aus dem Innenressort – bleibt vorerst offen. Kickls Kabinettsmitarbeiter Udo Lett wollte offenbar die BVT-Beamten suspendieren, falls es keine baldige Razzia gegeben hätte. Somit wären die Verdächtigen vorgewarnt gewesen und hätten gegebenenfalls Beweise vernichten können.
Kickls Tricks bei der Geheimhaltung empört die Opposition
Die Oppositionsparteien SPÖ, Neos und Liste Pilz haben am Montag Innenminister Herbert Kickl in der Causa BVT indes die erste Rote Karte gezeigt. Sie orten ein schweres Foul bei der Aktenlieferung für den U-Ausschuss. Die Akten sind in weiten Teilen auffällig lückenhaft.
„Die Justiz hat den Strafakt nicht vollständig und der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums hat gar nichts geliefert“, kritisiert Neos-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper.
SPÖ-Nationalrat Jan Krainer bringt das auf die Palme. „Der Rechtsschutzbeauftragte hat eine Leermeldung abgegeben. Er meint, seine Akten seien nicht relevant für den U-Ausschuss“, sagt Krainer. „Ob etwas relevant ist, entscheidet noch immer der Untersuchungsausschuss selbst.“ Dem Rechtsschutzbeauftragten droht nun eine erste Rüge.
Die Justiz hat außerdem ihre Akten zur Causa BVT großteils mit den niedrigen Geheimhaltungsstufen „eingeschränkte Einsicht“ (Stufe 1) und „vertraulich“(Stufe 2) geliefert. Das Innenressort hat die gleichen Akten zum Teil als „geheim“ (Stufe 3) und „streng geheim“ (Stufe 4) eingestuft. Selbst Zeitungsartikel über die BVT-Affäre, öffentliche Rechtskommentare und Abkürzungsverzeichnisse wurden als „geheim“ klassifiziert.
„Das ist eine gezielte Sabotage des U-Ausschusses, das Innenministerium verhält sich gesetzeswidrig“, wettert Listenführer Peter Pilz. Das würde nämlich bedeuten, dass der U-Ausschuss bei der Erörterung von Zeitungsartikeln alle Journalisten von der Sitzung ausschließen müsste – auch jene, die diese Artikel geschrieben haben.
„Wir werden uns das nicht gefallen lassen, die Präsidialkonferenz des Nationalrats kann die Akten herunterstufen“, sagt SPÖ-Politiker Krainer. „Der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass die meisten Akten herabgestuft werden müssen – zum Teil um drei Stufen.“
Dazu muss man wissen, dass nur Akten der Stufe 1 („eingeschränkt“) öffentlich erörtert und elektronisch durchsucht werden dürfen. In allen höheren Klassifizierungsstufen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen und die Akten müssen händisch durchgeblättert werden. Bei fast 70.000 Aktenseiten wäre das eine Sisyphos-Arbeit. Bei Akten der Stufe 4 dürfen sich die Abgeordneten nicht einmal Notizen machen.
Indes bestätigt Neos-Expertin Krisper einen KURIER-Bericht über die brisanten Aktenvermerke der ermittelnden Oberstaatsanwältin. Diese beklagt darin den enormen Druck aus dem Kabinett des Innenministers in der Causa BVT. „Uns sind diese Aktenvermerke ebenfalls bekannt“, sagt Krisper.
Das Innenministerium beharrt darauf, alle Akten geliefert zu haben. Jene Akten, wie etwa Unterlagen zur Hausdurchsuchung im BVT oder zur Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, würden außerdem vom Justizministerium vorgelegt werden.
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