Jeden Monat neue Chats von ÖBAG-Chef Schmid?
Bereits der Auftakt sorgte für ein mittleres Beben. Doch das war möglicherweise erst der Anfang einer ganzen Flut an prekären digitalen Nachrichten für die Türkisen.
Die Rede ist von der 186-seitigen Auswertung der Chats rund um die Bestellung von Thomas Schmid zum Chef der neuen Staatsholding ÖBAG. Der Ibiza-U-Ausschuss wartet auf die erste Lieferung der Chats von Thomas Schmid – und den Abgeordneten steht die Einsicht in weit mehr Chats zu, als im eigentlichen Strafakt landen. Insgesamt wurden 300.000 Nachrichten in der Cloud von Thomas Schmid gefunden. Der ÖBAG-Chef weigerte sich bei der Hausdurchsuchung, den Ermittlern seinen Code für das Handy auszuhändigen.
Der Kompromiss war, dass Thomas Kralik, der Strafverteidiger von Schmid, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft die Chats und Fotos sichtete, um jene Chats, die den ganz persönlichen Lebensbereich von Schmid betreffen, zu filtern und zu löschen. Dieses Prozedere nahm einige Stunden in Anspruch.
Nach Abzug von Privatfotos und -nachrichten ist noch genügend politisch Verfängliches übrig geblieben.
Ausgangspunkt für dieses sehr weitreichende Recht des U-Ausschusses war das Gerangel um das Ibiza-Video. Die Opposition zog vor den Verfassungsgerichtshof. Sie forderte, das komplette Ibiza-Video zur Ansicht zu bekommen – und nicht nur jene Teile, die auch strafrechtlich relevant sind.
VfGH-Urteil
Die Argumentation von Neos-Abgeordneter Stephanie Krisper und SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer war, dass man im U-Ausschuss die politische Verantwortung zur klären habe. Deswegen müssten den Abgeordneten auch jene Dokumente, Videos oder Chats zur Verfügung stehen, die auch "abstrakt relevant", so der juristische Terminus, seien.
Krisper und Krainer hatten Erfolg. Die Verfassungsrichter gaben dem Einwand der Opposition recht. So musste das Ibiza-Video in voller Länge geliefert werden.
Die Folgen dieses Urteils sind weitreichend: Denn nun mussten auch die Chats von Strache und Kurz geliefert werden, auch jene, die keine strafrechtliche Relevanz haben. Das Objekt der Begierde für die Opposition sind nun die Chats von Thomas Schmid, weil diese weit mehr Schaden für den türkisen Machtapparat bedeuten, als innerkoalitionäre Geplänkel zwischen dem Kanzler und dem ehemaligen Vizekanzler Strache.
Türkiser Super-Gau?
Eine ergänzende Beweisanforderung wurde vor kurzem an das Justizministerium gestellt. Kurzzeit-Justizminister Werner Kogler (weil Alma Zadic in der Babypause war) verfügte, dass die Rohdaten geliefert werden. Weil die Datenmenge immens ist, einigte man sich auf eine monatliche Lieferung – üblich ist eine Lieferung im Zwei-Monats-Takt.
Für die ÖVP könnte sich dieses Faktum zum Super-GAU auswachsen, wenn noch mehr verfängliche Chats auftauchen. Vor allem der Umstand, dass der U-Ausschuss alle paar Wochen eine Lieferung bekommt, "lässt es kaum zu, die Affäre einfach durchzutauchen", sagt Politikberater Thomas Hofer. Message Control ist detto unmöglich.
"Dieses Verfahren gegen Thomas Schmid wird juristisch richtungsweisend sein. Erstmals sind wir in diesem Ausmaß mit Chatauswertungen konfrontiert", sagt Schmids Verteidiger, Thomas Kralik. Vor allem durch das VfGH-Urteil begeben sich die Justiz (sie liefert die Unterlagen) und der U-Ausschuss auf Neuland.
Was ist relevant?
Was ist politisch und juristisch relevant? Wann überschreitet die Staatsanwaltschaft die rote Linie, wo die Privatsphäre eines Beschuldigten und des jeweiligen Chatpartners verletzt wird? Tragen Nachrichten wie "Ich liebe meinen Kanzler" tatsächlich zur Aufklärung einer strafrechtlichen Verfehlung bei? Hierfür gibt es noch keine genauen Richtlinien.
Der Oberste Gerichtshof schob den Staatsanwälten zuletzt einen Riegel vor, indem private Daten nur minimal verwertet und damit nicht in den Akt gelangen dürfen. Kralik: "Wir überlegen gerade, ob wir nicht auf Grund dieses OGH-Erkenntnisses rechtliche Schritte einleiten."
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