Die Chats zeigen, dass er die Voraussetzung der „internationalen Erfahrung“ aus der Ausschreibung entfernen ließ – mit dem Hinweis, dass genau diese Qualifikation in seinem Lebenslauf fehle.
Im Stellenbesetzungsgesetz für solche Spitzenjobs steht aber unter Paragraf 4, Absatz 2: „Die Eignung ist insbesondere aufgrund von fachlicher Vorbildung und bisheriger Berufserfahrung der Bewerber, ihrer Fähigkeit zur Menschenführung, ihrer organisatorischen Fähigkeiten und ihrer persönlichen Zuverlässigkeit festzustellen. Wenn internationale Erfahrungen für die betreffende Stelle erforderlich sind, ist darauf besonders Bedacht zu nehmen.“
Dieser letzte Satz ist juristisch gesehen die rote Linie. Hat Schmid, indem er als Generalsekretär diese Qualifikation streichen ließ, einen Amtsmissbrauch begangen?
Für Fiedler ist dieser Aspekt auf jeden Fall von der Staatsanwaltschaft zu prüfen. „Wurde Schmid zwei Mitbewerbern durch die Streichung dieses Passus gleichgestellt? Das wäre eine Ungleichbehandlung“, sagt Fiedler.
Georg Krakow, Fiedlers Nachfolger bei Transparency International Österreich und ehemaliger Oberstaatsanwalt, vertritt eine andere Meinung. „Die Kernfrage ist, ob die Ausschreibung ein hoheitlicher Akt ist oder nicht“, sagt Krakow.
Jetzt wird es kompliziert: Unter Hoheitsakt versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis zueinanderstehen stehen.
„Das ist eine Ausschreibung nicht, sondern eine Ausschreibung fällt unter die Privatwirtschaftsverwaltung. Das heißt, hier agiert der Staat nicht als Staat, sondern als Eigentümer. Da gibt es auch Regeln, die einzuhalten sind. Hier müsste man prüfen, ob ein Schaden entstanden ist, und dann käme das Delikt der Untreue zum Zug“, erklärt Krakow.
Was die WKStA bereits feststellte, ist, dass es keinen Hinweis für einen Postenabtausch zwischen der ÖVP und der FPÖ gab. Also, dass Peter Sidlo im Gegenzug für die Bestellung von Thomas Schmid nicht seinen Vorstandsjob bei den Casinos Austria bekam. I. Metzger
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