Diskussion um Einschränkung des Schächtens in Niederösterreich

Gottfried Waldhäusl.
FPÖ-Landesrat Waldhäusl plant neue Richtlinien beim Schächten. IKG-Präsident warnt vor Schwierigkeiten für jüdisches Leben.

Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) sorgt sich wegen möglicher Einschränkungen für koscheres Fleisch in Niederösterreich. Laut Wiener Zeitung hat Präsident Oskar Deutsch dem Vorstand der IKG über derartige Pläne der dortigen Landesregierung berichtet. Demnach habe die Abteilung Naturschutz in der Landesregierung neue Richtlinien in Sachen Schächten vorgeschlagen. Der Wiener Zeitung wurde ebendort der angebliche Erlass, der noch keine Rechtskraft hat, bestätigt.

Für den Tierschutz ist in der niederösterreichischen Landesregierung FPÖ-Landesrat Gottfried zuständig. Einerseits solle künftig der Export von koscher geschlachtetem Fleisch verboten sein, andererseits werde der Zugang zu koscherem Fleisch massiv eingeengt, berichtete die Wiener Zeitung unter Berufung auf die Kultusgemeinde.

"Es ist nicht einzusehen, warum Wiener nach Niederösterreich fahren und hier Tausende Tiere schächten lassen. Wir prüfen, ob der Bedarf des Fleisches an den Wohnsitz gekoppelt werden kann", sagte Waldhäusl der Zeitung. Viele koschere Betriebe in Wien beziehen ihr Fleisch von niederösterreichischen Schlachtbetrieben.

Registrierung von koscher essenden Juden?

IKG-Präsident Deutsch ging in seinen Befürchtungen demnach noch weiter. Künftig dürften nur mehr Juden und Jüdinnen koscheres Fleisch kaufen, die zuvor namentlich erfasst wurden und die nachweisen könnten, dass sie immer koscher essen, "denn das Recht der freien Religionsausübung sei nur ein individuelles". Seitens des Amts werde nämlich argumentiert, man wisse, dass es religiöse und nicht so religiöse Juden gäbe.

Deutsch verglich dies in einer IKG-Sitzung mit einem "negativen Arier-Paragraph". Vor allem aber würde eine solche Regelung gegen den Datenschutz verstoßen, mutmaßt er.

ÖVP: Wird es nicht geben

Klaus Schneeberger, Klubobmann der ÖVP im Landtag, erklärte gegenüber der APA, dass selbstverständlich niemand registriert werde, der koscheres Fleisch kaufen wolle. Derartiges werde es nicht geben.

"Die Regelungen bezüglich Schächten sind im Tierschutzgesetz des Bundes geregelt", erläuterte Schneeberger. Nur die Vollziehung obliege den Ländern. So lange das Gesetz nicht geändert werde, "werden wir an einem Erlass arbeiten, der keine Listung etc. zulässt". Der Klubchef: "Wir werden eine Lösung finden, damit die Bedenken des IKG-Präsidenten nicht eintreten."

Auch Muslime betroffen

Eine Einschränkung des Schächtens, das für Waldhäusl "aus der Sicht des Tierschutzes ... generell abzulehnen" sei, würde auch Muslime vor Probleme stellen. Auch im Islam gibt es spezielle Schlachtvorgaben. Die Halal-Schlachtung ist der koscheren Schlachtung ähnlich.

Kommentare