Impfpflicht: VfGH prüft bereits erste Beschwerde

Impfpflicht: VfGH prüft bereits erste Beschwerde
Kontrolliert wird erst ab 16. März, die Polizei arbeitet an einem Konzept. Vorerst setzt man auf Information – und Omikron

Am Samstag ist das Gesetz zur Impfpflicht in Kraft getreten. Und bevor es überhaupt zur Anwendung kommt, ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) schon eine erste Beschwerde eingelangt. Der Antragsteller macht eine mögliche Verfassungswidrigkeit geltend, teilte der VfGH am Montag mit.

Antrag Nr. 1 in Prüfung

Der Antrag wird jetzt erst einmal überprüft. Der VfGH kann ihn auch ablehnen, wenn formale Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder es keine Aussichten auf Erfolg gibt. Ansonsten wird ein so genanntes Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.

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