Impfpflicht: VfGH prüft bereits erste Beschwerde
Am Samstag ist das Gesetz zur Impfpflicht in Kraft getreten. Und bevor es überhaupt zur Anwendung kommt, ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) schon eine erste Beschwerde eingelangt. Der Antragsteller macht eine mögliche Verfassungswidrigkeit geltend, teilte der VfGH am Montag mit.
Antrag Nr. 1 in Prüfung
Der Antrag wird jetzt erst einmal überprüft. Der VfGH kann ihn auch ablehnen, wenn formale Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder es keine Aussichten auf Erfolg gibt. Ansonsten wird ein so genanntes Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.
Die Gegenpartei, das ist in diesem Fall die Regierung, müsste dann Akten vorlegen und eine Stellungnahme abgeben. Bei einer ihrer nächsten Sessionen werden die 14 Höchstrichter darüber diskutieren und abstimmen. In der Regel dauern solche Verfahren vier bis sechs Monate.
Seit April 2020 sind beim VfGH übrigens 600 Anträge und Beschwerden zum Corona-Thema eingelangt, rund 100 laufen noch.
Kontroll-Konzept
Rund 1,3 Millionen Menschen in Österreich sind weder geimpft noch genesen – sie begehen mit Stand Samstag Gesetzesbruch. Den größten Anteil gibt es in Kärnten und Wien, hier haben jeweils rund 20 Prozent der über 18-Jährigen kein gültiges Zertifikat. Den kleinsten Anteil hat das Burgenland – hier liegt die Durchimpfungsrate schon seit Längerem über dem Bundesschnitt. In Salzburg wiederum ist der Anteil der Genesenen im Länder-Vergleich am höchsten (siehe Grafik). Nicht enthalten in dieser Statistik sind jene, die von der Impfpflicht ausgenommen sind. Die Details dazu werden in einer Verordnung geregelt, die am Montag den Hauptausschuss des Parlaments passiert hat.
Strafen sind erst in Phase 2, die am 16. März startet, vorgesehen. Im Innenministerium arbeitet man gerade an einem Konzept, wie die Polizei hier vorgehen soll. Derzeit wird in Handel und Gastro nur nach der 2-G-Regel kontrolliert: Wer kein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat hat, muss 90 Euro Strafe zahlen. Später, mit der Impfpflicht, kann sich die Strafe auf bis zu 600 Euro (im Schnellverfahren) oder bis zu 3.600 Euro belaufen.
Fraglich ist, wie viele Betroffene bis zum 16. März übrig bleiben. Erstens, weil die Regierung mit ihrer Impfkampagne noch einmal in die Offensive geht: Alle Ungeimpften sollen bald einen Brief vom Gesundheitsminister bekommen, in dem an die Impfung erinnert und über ihren Nutzen aufgeklärt wird. Auch eine neue Werbekampagne zum dritten Stich gibt es.
Zweitens dürfte die Zahl der Genesenen wegen der hochinfektiösen Omikron-Variante steigen. Bis zu 30.000 Neuinfektionen werden pro Tag registriert, allerdings sind häufig auch bereits Geimpfte betroffen.
Wie lange gilt was?
Apropos: Die Genesung wird – je nachdem, wann man sich infiziert hat – unterschiedlich gewichtet. Wer zuerst genesen ist und sich dann zwei Mal hat impfen lassen, wird behandelt wie jemand, der dreifach geimpft ist.
Das Impfzertifikat gilt in beiden Fällen neun Monate nach dem letzten Stich. Wer allerdings zwei Mal geimpft wurde und sich dann infiziert hat, verfügt nur sechs Monate über ein gültiges Zertifikat. Sechs Monate – das sind 180 Tage nach dem ersten positiven PCR-Test.
Warum ist das so?
In Studien sei nachgewiesen worden, dass der Antikörperschutz nach einer Infektion bereits nach drei Monaten rapide zurückgeht. Die Impfung schütze länger, erklärt man im Gesundheitsministerium. Die Virologin Dorothee von Laer sieht das etwas anders (siehe rechts): Impfung und Infektion seien gleichzusetzen, sagt sie.
Die Kombination aus Genesung und Impfung wird im Grünen Pass nicht als 3/3 angezeigt (wie bei Dreifachgeimpften). Betroffene müssen die beiden Impfzertifikate und das Genesungszertifikat gesondert herzeigen. Laut Ministerium liegt das daran, dass dafür eine EU-einheitliche Regelung fehlt und der Grüne Pass ja EU-weit gelten muss.
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