Impfpflicht: Strafausmaß bis 3.600 Euro; Geldstrafe für falsche Atteste
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gaben Donnerstagmittag im Bundeskanzleramt eine Pressekonferenz zu der ab Februar 2022 in Österreich geplanten Corona-Impfpflicht. Mit dabei am Podium ist Neos-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger. Bei dem Termin ging es um die Einigung auf den entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch Ende dieser Woche in Begutachtung gehen soll. Die SPÖ war zwar nicht bei der Pressekonferenz im Kanzleramt vertreten, unterstützt aber den Entwurf, wie es in der Früh aus der Partei.
Es gebe bei der Impfpflicht einen Schuterschluss über die Parteigrenzen hinweg, erklärte Edtstadler. Der Entwurf sei von vier Parteien getragen. Es brauche die Impfpflicht, um aus der Pandemie herauszukommen. Es gehe darum, dazulegen, warum man diese "ultima ratio, dieses letzte Mittel" jetzt bemühe: Eine Million Österreicher, die nicht geimpft sind, seien zu viele, erklärte die Verfassungsministerin. Es brauche jetzt dringend die Solidarität aller, die Impfpflicht sei ein Mittel, das zu unterstreichen.
"Ich weiß, dass manche unsicher sind und wütend. Ich verstehe das (...) doch um die Freiheit wieder leben zu können, gibt es keinen Weg als diese Imfpung", sagte Edtstadler. "Es gibt einen gemeinsamen Feind, das ist das Virus".
Impfpflicht: bis zu 3.600 Euro Strafe, Freiimpfen möglich
Grundsätzlich geplant ist, dass die Impfpflicht ab 1. Februar 2022 in Kraft tritt. Die Impfpflicht soll ab einem Alter von 14 Jahren gelten. Auch schwangere Frauen sind von der Pflicht ausgenommen, ebenfalls Genesene bis 180 Tagen nach der Infektion und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Dazu hat das Gesundheitsministerien Richtlinien für Ärzte ausgearbeitet.
Allgemeinmediziner, Internisten, Psychiater, Dermatologen, Gynäkologen, Kinderärzte und Amtsärzte sollen entsprechende Atteste ausstellen können.
Für die Impfpflicht bedarf es einer Datenverschneidung aus dem Melderegister, dem zentralen Impfregister und dem Epidemiologischen Meldesystems. Diese findet auf Bundesebene statt.
Was die Impfpflicht für den Arbeitsmarkt heißen werde, konnte Edtstadler noch nicht sagen. Hier wolle man dem Arbeitsminister nicht vorgreifen.
Strafen
Vierteljährlich finden Impfstichtage statt. An diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Für Ungeimpfte gibt es davor ein Erinnerungsschreiben.
Bei einem ordentlichem Verfahren beträgt das Strafausmaß bis zu 3.600 Euro. Alternativ kann das Verfahren in einem so genannten abgekürzten Verfahren geführt werden. Hier beträgt das Strafausmaß bis zu 600 Euro. Wird dieser Betrag nicht eingezahlt oder gegen die Strafverfügung Einspruch erhoben, wird wiederum ein ordentliches Verfahren eingeleitet und der genaue Sachverhalt ermittelt. In keinem Verfahren wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Wenn ein Nachweis zur Impfung vorliegt, wird das Verfahren eingestellt - "tätige Reue" heißt das im Fachjargon.
Für Ärzte, die ein falsches Ausnahme-Attest ausstellen, sieht der Entwurf außerdem eine Verwaltungsstrafbestimmung mit einem Strafausmaß von bis zu 3.600 Euro vor.
"Meinung ändern tut nicht weh"
"Wir haben lange eine Impfpflicht ausgeschlossen. Wir haben aber in der Pandemie gelernt, dass wir nichts ausschließen sollen und nichts versprechen. Ich habe meine persönliche Meinung darum geändert und weiß, dass wir diesen Schritt gehen müssen", begründete Mückstein den Kurswechsel. "Bitte warten Sie nicht auf einen neuartigen Impfstoff oder auf das Ende des parlamentarischen Prozesses", hielt der Gesundheitsminister fest. Seine Meinung aufgrund neuer Rahmenbedingungen zu ändern, tue nicht weh.
Gerade als liberale sei man bei Einschränkungen der Freiheit immer vorsichtig gewesen, sagte Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Man sei immer der Meinung gewesen, man müsse Eingriffe in die Freiheit rechtfertigen, nicht umgekehrt. Die aktuelle Situation rechtfertige aber die Impfpflicht, so die Neos-Chefin sinngemäß. Darum habe auch sie ihre Meinung geändert.
7,7 Millionen Impfpflichtige
Die Impfpflicht umfasst drei Stiche. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit Corona anstecken, müssen die Folgeimpfung erst nach 180 Tagen vornehmen. Gelten soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben. Die allermeisten davon sind bereits zumindest einmal geimpft - 1,4 Millionen aber noch nicht. Das Impfpflichtgesetz tritt voraussichtlich Ende Jänner 2024 außer Kraft.
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