Die Impfpflicht ist für FPÖ-Mandatar und Anwalt Christian Ragger aus verfassungsrechtlicher Sicht „alarmierend“. Er hat den Gesetzesentwurf analysiert und ortet die Einführung einer „Rasterfahndung“.
Personenbezogene Daten würden von jedem, der im Bundesgebiet wohnt, mit den ELGA-Gesundheitsdaten ohne richterliche Anordnung abgeglichen. „Dieses Vergehen ist datenschutzrechtlich unverzeihlich in einer Demokratie“, wettert Ragger.
Außerdem ist für den Blauen ein Detail haarig, nämlich dass die Corona-Impfung im Gegensatz zur Pockenimpfung mehrfach verabreicht werden muss. „Dadurch werden die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.“
Die FPÖ plant nun mit zwei Maßnahmen gegen die Impfpflicht vorzugehen. Ragger wird Muster-Einsprüche aufsetzen, die Impfskeptiker bei den Bezirksverwaltungsbehörden einreichen können – entweder eine Beschwerde gegen die Strafe oder gegen die Ver-
weigerung einer Impfbefreiung. Die FPÖ-Landesparteien (Kärnten macht den Anfang) werden den Muster-Einspruch über ihr Bürgerservice anbieten.
Sollte die Beschwerde durch das Landesverwaltungsgericht abgelehnt werden, kann man eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof einlegen.
„Jeder Einspruch hat eine aufschiebende Wirkung für den Impftermin. Dazu kommt: Wenn Hunderte Impfgegner Beschwerden einbringen, werden die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts heillos überlastet. Daran hat die Regierung noch nicht gedacht“, so Ragger. Neben dieser Initiative wird der Blaue zusätzlich ein Musterverfahren beim VfGH anstreben.
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