Im Monatstakt tauchen Chatnachrichten von Thomas Schmids beschlagnahmter Festplatte auf. Parallel dazu verdichtet sich die Verdachtslage gegen Schmid.
Untreue, Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit – so lauten die schwerwiegenden Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die auch die Gerüchteküche nähren. In der ÖVP erzählt man sich, dass dem Ex-Generalsekretär des Finanzministeriums und Ex-ÖBAG-Chef Schmid der Pass von der WKStA abgenommen worden sei, damit er das Land nicht verlassen könne. Einige Einvernahmen stehen Schmid in den kommenden Monaten zu diversen Causen bevor. Schmid muss verfügbar sein – mit dieser Maßnahme wäre er für die Korruptionsjäger jederzeit greifbar. Einen neuen Job in der Schweiz habe Schmid wegen dieser Maßnahme nicht antreten können, so ein weiteres Gerücht. Schmids Anwalt Thomas Kralik dementiert diese Erzählungen aus türkisen Reihen vehement. „Da ist absolut nichts dran“, sagt Kralik zum KURIER.
Rechtlich gesehen wäre so eine Maßnahme auch nicht so einfach umzusetzen. Bevor der Reisepass eingezogen wird, muss es zuerst eine Festnahmeanordnung wegen Fluchtgefahr gegeben haben.
Gelinderes Mittel
Als gelinderes Mittel kann dann die Staatsanwaltschaft die Abnahme der Reisepapiere veranlassen. Die Ermittlungen gegen Schmid mehren sich, doch es gilt die Unschuldsvermutung. Daher meinen Justizexperten, es sei unwahrscheinlich, dass ihm der Pass abgenommen wurde.
Abgesehen vom Status quo bei Thomas Schmid – es drängt sich generell die Frage auf: Wie geht die Justiz mit Beschuldigten in einem Strafverfahren um, die zu Einvernahmen oder zu Prozessterminen erscheinen müssen, doch im Ausland arbeiten und leben? Schmid wäre so ein Fall, er hält sich angeblich in der Schweiz auf. Im Frühjahr tritt Sebastian Kurz seinen neuen Job in San Francisco an.
Fataler Fehler bei Elsner
Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Justiz hier sehr tolerant ist. Vielleicht auch, weil vor fast 16 Jahren in der Causa Elsner ein fataler Fehler passierte. Fünfzehn Mal erschien Ex-Bawag-Manager Helmut Elsner 2006 zu den Einvernahmen in Wien. Als er eine Herzattacke erlitt, ließ er sich entschuldigen. Er sei schwer krank und könne nicht nach Wien reisen, teilte sein Anwalt damals der Justiz mit. In einer Reportage des News-Magazins, die sich später als Fake herausstellte (dazu existiert ein Gerichtsurteil), wurde damals behauptet, Elsner liege nicht im Krankenbett, sondern fahre mit dem Porsche an der Côte d’Azur herum. (Als vermeintlichen Beweis verwendete News ein altes Foto und verfolgte den falschen Porsche). Die Staatsanwaltschaft erließ aufgrund des Artikels einen internationalen Haftbefehl.
Hochegger in Brasilien
So agiert die Justiz heute nicht mehr. Im Buwog-Prozess pendelte der Angeklagte Peter Hochegger zwischen Brasilien und Wien. Auf den Sozialen Medien postete der Ex-Lobbyist während des Buwog-Prozesses Fotos von seinen Pferdeausritten entlang von Traumstränden. Bis das Urteil von sechs Jahren Haft möglicherweise rechtskräftig wird, wird es noch drei Jahre dauern – auch diese Lebensphase genießt Hochegger in Südamerika.
Ein neues Leben baute sich auch der ehemalige Telekom-Vorstandschef Rudolf Fischer auf. Er lebt nun in Thailand, hat geheiratet und wurde nochmals Vater. Zu den zahlreichen Gerichtsterminen reist er stets nach Wien an. Seine Haftstrafen hat er zum Großteil schon verbüßt.
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