Schmid, Kurz und Co.: Was passiert mit Beschuldigten, die ins Ausland ziehen?

++ ARCHIVBILD ++ ÖBAG: THOMAS SCHMID
Thomas Schmid und Sebastian Kurz sollen künftig im Ausland arbeiten. Wie geht die Justiz mit Beschuldigten um, die außerhalb von Österreich leben?

Im Monatstakt tauchen Chatnachrichten von Thomas Schmids beschlagnahmter Festplatte auf. Parallel dazu verdichtet sich die Verdachtslage gegen Schmid.

Untreue, Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit – so lauten die schwerwiegenden Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die auch die Gerüchteküche nähren. In der ÖVP erzählt man sich, dass dem Ex-Generalsekretär des Finanzministeriums und Ex-ÖBAG-Chef Schmid der Pass von der WKStA abgenommen worden sei, damit er das Land nicht verlassen könne. Einige Einvernahmen stehen Schmid in den kommenden Monaten zu diversen Causen bevor. Schmid muss verfügbar sein – mit dieser Maßnahme wäre er für die Korruptionsjäger jederzeit greifbar. Einen neuen Job in der Schweiz habe Schmid wegen dieser Maßnahme nicht antreten können, so ein weiteres Gerücht. Schmids Anwalt Thomas Kralik dementiert diese Erzählungen aus türkisen Reihen vehement. „Da ist absolut nichts dran“, sagt Kralik zum KURIER.

Rechtlich gesehen wäre so eine Maßnahme auch nicht so einfach umzusetzen. Bevor der Reisepass eingezogen wird, muss es zuerst eine Festnahmeanordnung wegen Fluchtgefahr gegeben haben.

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