Warum ist das schriftliche Urteil von Relevanz? Es ist dringend notwendig, damit die Anwälte in Berufung gehen können und die Nichtigkeitsbeschwerde für den Obersten Gerichtshof (OGH) ausarbeiten können. In Folge bedeutet das, dass sich das Monsterverfahren weiter in die Länge ziehen wird, bis der OGH das letztgültige Urteil spricht. Die sechs Freisprüche im Prozess haben hingegen bereits Rechtskraft erhalten.
Schon im Herbst versuchte der ehemalige Finanzminister, mit einem sogenannten Fristsetzungsantrag (vier Wochen Frist) an das Oberlandesgericht die Ausfertigung des Urteils zu beschleunigen. Allerdings blitzte Grasser mit dem Antrag ab. „Dazu hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass trotz der verhältnismäßig langen Zeit, die seither verstrichen ist, kein Säumnis vorliegt“, steht in der Begründung.
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter entgegnet: „Im Gesetz steht, dass das Urteil ein Monat nach dem Urteilsspruch ausgefertigt sein muss. Allerdings drohen keine Sanktionen, wenn es länger dauert.“
Nun unternimmt Ainedter einen neuerlichen Anlauf. „Erstens sind drei Monate schon wieder verstrichen, und es ist skandalös, dass man nach einem Prozess, der drei Jahre dauerte, solange auf das Urteil wartet.“
Ähnlich sieht es Grasser selbst. Er habe mit „sechs Monaten gerechnet bis die Ausformulierung des Urteils fertig ist“, sagt er gegenüber dem KURIER.
Richterin Hohenecker habe am 4. Dezember des Vorjahres das „Undenkbare“ für ihn, Grasser, formuliert. „Jetzt möchte ich endlich schriftlich lesen können, wie die Richterin diesen Schuldspruch gegen mich begründet und formuliert“, sagt der Ex-Finanzminister.
Außerdem möchte er endlich den Weg zum Obersten Gerichtshof, zum Verfassungsgerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte antreten können.
„Vor 2024 wird der Fall nicht ausjudiziert sein. 2009 hat das Verfahren begonnen, Lassen wir die Frage von Schuld oder Unschuld beiseite. Wenn ich dann auch noch möglicherweise ins Gefängnis gehen muss, dann dauert die Causa 20 Jahre, solange sind in Österreich nicht einmal Mörder mit dem Verbrechen aus strafrechtlicher Sicht beschäftigt. Ich kenne kein Verfahren in Europa, das länger gedauert hat“, klagt Grasser.
Warum Hohenecker schon länger als ein Jahr für die schriftliche Ausfertigung des Urteils benötigt, will
das Straflandesgericht Wien nicht beantworten. Die Pressesprecherin bestätigt nur, dass ein neuerlicher Fristsetzungsantrag eingelangt sei und Richterin Hohenecker seit zwölf Monaten „intensiv am Urteil“ arbeite.
Walter Meischberger nützt die Zeit, um sich ein wirtschaftliches Standbein aufzubauen. Er rechnet auch nicht damit, dass vor 2024 das endgültige Urteil vom OGH ausgesprochen wird.
In der Zwischenzeit möchte er sich ein „neues Leben aufbauen, um auch wieder eine Perspektive zu haben“.
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