Homeoffice-Regeln: Was derzeit gilt und was sich ändern soll
Was früher wenigen vorbehalten war, ist seit März Alltag: Homeoffice. Das durch Corona bedingte Arbeiten in den eigenen vier Wänden betrifft seit dem ersten Lockdown bis zu 40 Prozent der Erwerbstätigen in Österreich. Und hat noch immer keine rechtlich eindeutigen Rahmenbedingungen. Klärung ist heute, Freitagmittag, nach einem Gespräch der zuständigen Arbeitsministerin Christine Aschbacher mit den Sozialpartnern Gewerkschaft, Arbeiterkammer (AK) und Wirtschaftskammer (WKO) sowie der Industriellenvereinigung (IV) zu erwarten.
Warum die Verhandlungen seit neun Monaten andauern, während in Deutschland bereits über eine Steuerpauschale (5 Euro/Tag bzw. maximal 600 Euro/Jahr) und einen Rechtsanspruch auf Homeoffice (24 Tage/Jahr) diskutiert wird, das ist Interpretationssache. Die AK fühlt(e) sich von Aschbacher zu wenig eingebunden, die WKO plädiert(e) für eine langfristige Lösung. In Deutschland ist die Regelung vorerst auf zwei Jahre befristet.
Was man beim zu Hause Arbeiten jedenfalls beachten muss und jetzt schon gilt – der KURIER gibt einen Überblick.
Muss ich im Homeoffice arbeiten?
Nein, aktuell kann niemand zum Homeoffice gezwungen werden. Es gibt keine gesetzliche „Homeoffice-Pflicht“. Homeoffice ist nach wie vor Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer muss der Verlegung seines Arbeitsplatzes mündlich oder schriftlich zustimmen.
Wie bin ich versichert, wenn ich mich während der Arbeit zu Hause verletze?
Für Arbeitsunfälle in den eigenen vier Wänden gilt seit dem Frühjahr der Unfallversicherungsschutz. Unfälle werden versicherungstechnisch also so behandelt, als wären sie auf dem Weg zum oder am Arbeitsort passiert. Die Regelung gilt bis März 2021. Bis dahin erhalten Heimarbeiter „quasi als Aufwandsentschädigung“ auch weiterhin die Pendlerpauschale.
Gibt es Steuer-Vorteile im Homeoffice?
Noch nicht. In Österreich soll – wie in Deutschland – eine Steuerpauschale für Kosten kommen, die der Arbeitnehmer selbst trägt, etwa für Strom oder Internet. Unklar ist, wie hoch diese ausfallen wird. Die AK bezeichnete die deutsche Deckelung von maximal 600 Euro jährlich als realistischen Richtwert.
Wer bestimmt derzeit, was im Homeoffice gilt?
Das vereinbaren aktuell Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die AK will das ändern und fordert eine „erzwingbare Betriebsvereinbarung“. Betriebsrat und Unternehmen einigen sich dabei auf allgemeine Regeln im Homeoffice, die für alle Mitarbeiter gelten. Schaffen sie das nicht, können sie eine Schlichtungsstelle kontaktieren.
Wie könnte die finale Einigung aussehen?
Die Sozialpartner sind „sehr optimistisch“, heißt es, dass es zu einer Einigung kommt. Details wollten sie auf KURIER-Nachfrage nicht nennen. Möglich ist, dass es auch in Österreich vorerst nur eine zeitlich begrenzte Regelung geben wird. Vor allem die WKO betonte immer wieder, dass man für eine langfristige Lösung mehr Zeit brauche.
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