Hofburg-Wahl: Was passiert, wenn ein Kandidat ausfällt?
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte am Wochenende beim Wandern in Tirol einen Unfall. Er erlitt eine leichte Gehirnerschütterung und verbrachte eine Nacht im Spital. Reine Routine, nichts Ernstes, wird in der Präsidentschaftskanzlei betont. Am Mittwoch will er schon wieder Termine wahrnehmen.
Van der Bellen ist gerade – wie alle anderen Bewerber zur Bundespräsidentenwahl – dabei, Unterstützungserklärungen zu sammeln. Sein Unfall wirft nun die Frage auf: Was passiert eigentlich, wenn ein Kandidat ausfällt?
Prinzipiell gilt: Wenn ein Bewerber seine Kandidatur zurückzieht, dann geht die Bundespräsidentenwahl eben ohne denjenigen über die Bühne, sagt Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk.
Wenn es allerdings um einen Ersatz geht, ist der Zeitpunkt entscheidend: Bis zum 2. September – das ist der 37. Tag vor der Wahl – muss jeder, der kandidieren will, 6.000 Unterstützungserklärungen gesammelt haben.
Wenn ein Kandidat verzichtet oder die Wählbarkeit verliert, kann die Frist bis zum 5. September – dem 34. Tag – ausgedehnt werden, heißt es im Bundespräsidentenwahlgesetz. Der jeweilige Zustellungsbevollmächtigte eines Kandidaten kann dann einen neuen Wahlwerber nennen, braucht aber auch für ihn 6.000 Unterstützungserklärungen. Unterstützer, die für den hinfälligen Kandidaten unterschrieben haben, dürfen noch einmal.
Ersatz
Politisch könnte so ein Ausfall heikel werden: Van der Bellen wird von seiner ehemaligen Partei, den Grünen, unterstützt. SPÖ und ÖVP unterstützen seine zweite Amtszeit zumindest indirekt, indem sie auf eigene Kandidaten verzichten. Die FPÖ schickt Walter Rosenkranz ins Rennen.
Sollten nun Van der Bellen und/oder Rosenkranz vor dem 2. bzw. 5. September ausfallen, dann hätten die Parteien noch die Gelegenheit, einen anderen Bewerber aufzustellen. Für die 6.000 Unterstützungserklärungen würde es aber knapp.
Danach ist kein Ersatz mehr möglich – die Regierungsparteien bzw. die FPÖ würden ohne Hofburg-Kandidaten dastehen. Die Bundeswahlbehörde fixiert am 8. September endgültig, wer am 9. Oktober auf dem Stimmzettel steht.
Der Wahltermin lässt sich nur im Extremfall verschieben: und zwar, wenn ein Kandidat nach dem 2. September stirbt. Der Zustellungsbevollmächtigte kann dann einen neuen Wahlvorschlag machen – wieder mit 6.000 Unterschriften – und die Wahl findet sechs bis zehn Wochen später statt.
6.000 Unterstützungserklärungen muss jeder Hofburg-Bewerber bis zum 2. September haben, um offiziell Kandidat zu werden. Und so läuft die Sammlung ab:
1. Das Unterstützungsformular kann man online herunterladen und ausdrucken. Ansonsten liegt das Formular meist bei Events der Wahlwerber auf. Blanko-Formulare sollte es bei jeder Gemeinde geben.
2. Auf dem Formular muss der Unterstützer seinen Namen, Wohnort und Geburtsdatum ausfüllen. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Bewerber unterstützen.
3. Das Formular muss man dann persönlich zu jenem Gemeindeamt bringen, an dem der Hauptwohnsitz gemeldet ist. In Wien ist jedes Bezirksamt möglich. Vor Ort muss man seine Identität mittels amtlichen Lichtbildausweises bestätigen und das Dokument vor den Augen des Beamten unterschreiben.
4. Entweder schickt man das Original dann selbst per Post an den Zustellungsbevollmächtigten des Bewerbers bzw. kann man sie bei dessen Parteizentrale (sofern es eine gibt) oder auch bei manchen Gemeindeämtern hinterlegen.
Puffer
Die 6.000 Unterschriften hat bis dato erst Dominik Wlazny alias Marco Pogo beim Innenministerium abgeliefert. Seine Kandidatur steht damit fest.
FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz verrät keinen Zwischenstand. Er startete bereits Anfang August seine Wahlkampftour.
Michael Brunner, Bundesparteichef der MFG, sagt, er kenne keine Zahlen: Die Unterstützungserklärungen würden erst kurz vor dem Stichtag bei den Orts- und Bezirksgruppen eingesammelt.
Gerald Grosz, Ex-BZÖ-Chef, hatte mit Stand Freitag 4.500 Unterstützungserklärungen, plant zur Sicherheit aber einen Puffer von 500 bis 1.000 ein, sollten ungültige Erklärungen dabei sein. Bis Ende der Woche will er sein Ziel erreicht haben, sagt er zum KURIER.
Tassilo Wallentin sagte bei seiner Pressekonferenz am Montag, er sei bereits „vierstellig“, konnte aber keine Zahl nennen.
Im Wahlkampf-Büro von Alexander Van der Bellen gibt man keinen Zwischenstand bekannt.
Vertretung
Bei seinen Amtsgeschäften wird ein Bundespräsident, der krankheitsbedingt ausfällt oder sich außerhalb des EU-Raums befindet, vom Bundeskanzler vertreten.
Dauert die Verhinderung länger als 20 Tage oder ist der Bundespräsident aus dem Amt geschieden, dann übernehmen die drei Nationalratspräsidenten als Kollektiv. Die Vertretung ist in Österreich bis ins Detail geregelt: Fällt einer der drei aus, dann hat bei den beiden verbliebenen Nationalratspräsidenten der Ranghöhere das letzte Wort.
Sind alle drei nicht verfügbar, dann übernimmt der älteste Nationalratsabgeordnete die Aufgaben des Staatsoberhauptes. Aktuell wäre das Rudolf Taschner von der ÖVP. Er ist 69 Jahre alt.
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