Heute Schlussplädoyers im Postenschacher-Prozess
ÖVP-Klubobmann August Wöginger
Zusammenfassung
- Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte finden in Linz die Schlussplädoyers statt.
- Den Angeklagten wird vorgeworfen, zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters Einfluss auf die Besetzung des Finanzamts Braunau genommen zu haben.
- Das Urteil wird am 4. Mai erwartet, die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.
In Linz stehen am Freitag im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte die Schlussplädoyers von Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Verteidigung am Programm.
Dafür hat das Gericht einen ganzen Tag eingeplant. Das Urteil soll am 4. Mai gesprochen werden. Die Angeklagten sollen zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters Einfluss auf den Besetzungsprozess für den Vorstand des Finanzamts Braunau genommen haben.
Wöginger soll laut Anklage beim damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben. Die beiden Finanzbeamten saßen in der Hearingkommission.
Zuletzt war immer öfter Thema im Prozess, ob es nicht schon bei einer früheren Personalentscheidung - dem Vorstand im Finanzamt Freistadt - Versuche gegeben haben könnte, den Bürgermeister in dieses Amt zu hieven. Die Angeklagten in der Postenschacher-Causa bestreiten die Vorwürfe.
Der KURIER berichtet live ab 9 Uhr:
Postenschacher-Causa
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Beweisverfahren beendet!
Bei ON Vierhundertirgendwas sind wir fertig. Das war der Akt. Weitere Feststellungen oder Verlesungen werden nicht beantragt.
Damit sind wir beim Schluss des Beweisverfahrens.
Noch eine kurze Pause, dann beginnen die Schlussplädoyers.
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ON 333 und ON 334 sind Zahlungsbestätigungen, liest Richterin Melanie Halbig vor - im selben, emotionslosen Ton verliest sie ON 335, die "Ablehnung der Vorsitzenden". Da geht es um sie.
Sie merken: Diese Verlesung ist gerade relativ fad. Aber wie viele Ordnungsnummern können es noch sein...
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Akt-Verlesung
Wir sind mittlerweile bei ON 166 (ON steht für Ordnungsnummer). Genannt wird immer die Nummer, worum es bei dem Dokument, das sich im Akt befindet, ungefähr geht - z.B.: "Das ist ein Einkommenssteuerbescheid von Herrn Wöginger", oder: "Das sind zahlreiche Aktenabschriften".
Nicht alles, was sich im Akt befindet, wird tatsächlich benötigt. Manche Dokumente, beispielsweise ein Schriftsatz von Sebastian Kurz, der dieses Verfahren hier nicht betrifft, werden einvernehmlich nicht verlesen.
Es kann noch ein bisschen dauern.
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Zum Überblick
Während die Richterin den Akt verliest, könnten uns kurz noch einmal einen Überblick über die Causa verschaffen:
- Ende 2016, war Michael L. bei August Wöginger und übergab ihm seine Bewerbungsunterlagen für den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau. Der ging dann zu Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid, der wiederum an Kommissionsmitglied Herbert B. herantrat. Der erste Chat, der auf die Causa hinweist, stammt vom 13. Dezember 2016.
- Das Hearing fand am 13. Februar 2017 statt, im April dieses Jahres trat Michael L. dann seinen Posten an.
- Im Juni 2017 ging Christa Scharf, die beim Hearing auf dem vorletzten Platz gelandet war, zur Gleichbehandlungskommission, deren Gutachten wurde im Juli 2018 fertig. Das Ergebnis: Scharf sei aus Gründen des Alters, des Geschlechts und der Weltanschauung diskriminiert worden.
- Das Finanzministerium wollte keinen Schadenersatz zahlen, also ging Scharf zum Bundesverwaltungsgericht. Dort fiel im April 2021 ein Urteil: Scharf sei laut Aktenlage die bestqualifizierte Kandidatin gewesen. Bei der Besetzung des Finanzamts Braunau seien "sachfremde Gründe" ausschlaggebend gewesen. Die Geschädigte bekam daraufhin 5.000 Euro zugesprochen.
- Jetzt beschloss Scharf, aufs Ganze zu gehen: Sie zeigte die Mitglieder der Hearingkommission wegen Amtsmissbrauchs an. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten übernahm die Ermittlungen (bei Linz hätte es den Anschein einer Befangenheit gegeben).
- Die Ermittlungen verlaufen schleppend, Anfang 2022 dann der Knalleffekt: Die WKStA stößt bei der Sichtung der Handydaten von Thomas Schmid auf Chats, in denen die Finanzamt-Causa vorkommt. Schmid hat sich mit Wöginger und B. darüber ausgetauscht.
- Die WKStA übernimmt das Verfahren - und beantragt beim Parlament, die Immunität von Wöginger, der ÖVP-Klubchef im Parlament ist, aufzuheben.
- Im Februar 2022 werden gegen Wöginger Ermittlungen eingeleitet. Gegen zwei Mitglieder der Kommission wurde das Verfahren eingestellt, Siegfried M. und Herbert B. bleiben Beschuldigte.
- Die Anklageerhebung erfolgt im Mai 2025, der Prozess startet am 7. Oktober 2025. Zwei Monate später, im Dezember, werden die Diversionen vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens am Landesgericht Linz angeordnet.
- Am 11. Februar 2026 wird der Prozess fortgesetzt.
- Heute, am 24. April, ist der 13. Verhandlungstag, am 4. Mai werden die Urteile erwartet.
- Ende 2016, war Michael L. bei August Wöginger und übergab ihm seine Bewerbungsunterlagen für den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau. Der ging dann zu Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid, der wiederum an Kommissionsmitglied Herbert B. herantrat. Der erste Chat, der auf die Causa hinweist, stammt vom 13. Dezember 2016.
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Das Schöffengericht hat über die offenen Anträge entschieden:
Der Antrag auf Einvernahme eines Zeugen, den Verteidiger Stefan Hofer beantragt hat, wird abgewiesen, da er keine eigenen Wahrnehmungen zum Sachverhalt hatte; abgewiesen wurde auch der Antrag auf einen Sachverständigen.
Weitere Beweisanträge gibt es nicht, damit kommen wir nun zur Verlesung des Akts.
Die Richterin fragt, ob es für alle in Ordnung ist, den Akt resümierend zu verlesen - das heißt, dass nur die Ordnungsnummern genannt werden.
Wenn es Unklarheiten gibt, können die entsprechenden Textpassagen auch wortwörtlich erörtert werden. Die Beschuldigten dürfen sich zu jeder Passage äußern, wenn sie das wünschen.
Das ist eine übliche Vorgehensweise, wenn der Akt sehr umfangreich ist. Alles wortwörtlich vorzulesen, könnte sonst sehr, sehr, sehr lange dauern.
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Los geht's!
Die Verhandlung wird aufgerufen.
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Falls Sie sich wundern...
... die Verhandlung wurde noch nicht aufgerufen, weil der Schöffensenat noch über die offenen Anträge berät. Wir warten.
Sie können sich die Zeit ja mit einer kleinen Lektüre vertreiben - in Linz ist heute nämlich noch etwas anderes los:
Die ÖVP Oberösterreich begeht ihren Landesparteitag, der hier angeklagte August Wöginger wird als Vize-Parteichef von Minister Wolfgang Hattmannsdorfer abgelöst.
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Guten Morgen aus Linz!
Der Saal 61 im Linzer Landesgericht füllt sich langsam - um 9 Uhr geht es los.
Als erstes dürften noch offene Anträge behandelt werden, dann beginnt die Verlesung des Akts. Eine Formalität, die sicherstellen soll, dass auch alles, was in das Urteil einfließt, auch in der Hauptverhandlung behandelt wurde.
Dann halten die Ankläger von der WKStA und die Verteidiger der drei Angeklagten ihre Schlussvorträge. Der Verhandlungstag ist bis 20 Uhr anberaumt, wir gehen aber einmal davon aus, dass es nicht so lange dauern wird.
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Schluss für heute
Damit ist die Verhandlung für heute vorbei. Weiter geht es am Freitag um 9 Uhr - vorbehaltlich der Entscheidung über die Anträge sollen dann die Schlussplädoyers beginnen.
Kollegin Lindorfer schreibt aktuell noch an der kompakten Zusammenfassung des heutigen Prozesstages, die sie in Kürze auf Kurier.at lesen können.
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WKStA und Privatbeteiligte gegen Anträge
Die WKStA spricht sich gegen die Ladung von Zeugen S. aus. Es sei von den Verteidigern nicht dargelegt worden, warum der Zeuge Wahrnehmungen zum Besetzungsvorgang haben soll. Auch das Gutachten wird abgelehnt. Wie ein Sachverständiger beurteilen können soll, inwieweit die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Taten nicht begangen haben, sei dem Antrag nicht zu entnehmen. Ob die Angeklagten unsachliche Beweggründe hatten, sei durch das Gericht zu beurteilen. Die Privatbeteiligtenvertreter sehen das ähnlich. -
Aufnahmen werden nicht gelöscht
Der Anwalt des Zweitangeklagten will wissen, ob man der Eingabe der Staatsanwaltschaft Linz nachkommt, dass die Tonaufnahmen von der Verhandlung, die eigentlich nur der Unterstützung der Schriftführerin dienen, aufbewahrt werden. Hintergrund sind die Ermittlungen gegen Thomas Schmid wegen Falschaussage. "Sie werden für einen längeren Zeitraum nicht gelöscht", sagt die Richterin knapp. Die Verteidigung hatte bereits früher versucht, die Aufnahmen ausgehändigt zu bekommen, ist damit aber abgeblitzt. (APA) -
Neuer Versuch des Verteidigers des Erstangeklagten
Er versucht noch einmal, den Gruppenleiter S. - er ist Mitgestalter des Beurteilungsbogens - laden zu lassen und begründet das mit zahlreichen neuen Beweisthemen rund um die Vorgehensweise in Hearingkommissionen. Und er beantragt ein Gutachten (Arbeitsorganisation und Betriebsorganisation), das beweisen soll, dass der Bürgermeister anlässlich des Besetzungsvorgangs in Braunau "insgesamt der bestgeeignete Kandidat war", dass seine und die Reihung von Scharf vertretbar waren und dass man sich von einem Hearing zum nächsten steigern könne. (APA) -
Beweisanträge werden abgewiesen
Jetzt geht es noch um die offenen Beweisanträge der Verteidiger. Dass Gruppenleiter S. als Zeuge geladen wird, wird "mangels Relevanz" abgewiesen. Die Beischaffung des Personalakts von Christa Scharf im Original (zum Beweis, dass ihre Leistungen nicht überragend gewesen seien) wird ebenfalls abgewiesen - denn das Finanzamt Österreich habe mitgeteilt, dass nach einer Umstellung auf elektronische Personalakte diese nicht mehr in Papierform existieren und es außerdem ein reiner Erkundungsbeweis sei.
Auch der Antrag auf Ladung der damaligen Assistentin von Thomas Schmid, die Auskunft zum Löschvorgang der Chats auf Schmids Handy geben soll, wird abgewiesen. Es sei unstrittig, dass er gelöscht habe, so die Begründung. Zudem sei es ein reiner Erkundungsbeweis.Auch in Bezug auf andere Beweisthemen - etwa, das Schmid ÖBAG-Chef werden wollte - wird die Ladung der Assistentin abgewiesen, weil das für das Verfahren nicht relevant sei. (APA) -
Auch Wöginger möchte etwas sagen
Er werde sich kurz fassen, schickt der ÖVP-Klubchef voraus.
Also für alle, die bisher nicht aufgepasst haben:
Wöginger hält noch einmal fest, dass die Zeugin Heidrun S. bestätigt hat, dass es schon beim Finanzamt Freistadt einen Einfluss gab - mit dem er nichts zu tun hatte.
Ok, jetzt haben wir's alle.
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Der bisherige Verlauf der Hauptverhandlung habe bestätigt, dass er, B., korrekt gehandelt habe - "nach bestem Wissen und Gewissen".
Und er betont noch einmal: "Meine erste Wahl war Mag. T., nicht Mag. L."
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Jetzt spricht Herbert B.
Auch der Zweitangeklagte möchte ein Statement abgeben. Er erklärt noch einmal, worauf es bei einem Hearing ankommt.
Bewerber mit Führungserfahrung hätten definitiv einen Vorteil, sagt B. - und spricht dabei Christa Scharf an. Man könne alles in die Waagschale werfen, das man sich über die Jahre angeeignet habe. Entscheidend aber sei der Vergleich zu den Mitbewerbern im Hearing. So sei das Verfahren konzipiert.
Auch zu Schmid erklärt er sich noch einmal: "Ich habe ihm klargemacht, dass ich seinem Wunsch nicht entsprechen werde." Es gebe nicht den geringsten Anhaltspunkt, auch nicht in den Zeugenaussagen, dass er sich anders verhalten hätte.
Er habe sachgemäß entschieden, das habe sich auch hier in der Verhandlung bestätigt.
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Siegfried M. erzählt im Wesentlichen das, was er schon bei seiner Befragung im Februar gesagt hat bzw. fasst er die wichtigsten Aussagen zusammen, die für ihn wichtig sind.
So etwas: "Dass ich ÖVP-Mitglied bin, habe ich nie bestritten. Im dienstlichen Kontext habe ich dieses Faktum niemals verwendet."
"Niemand hat mich darum ersucht (den Bürgermeister zu bevorzugen, Anm.) oder Druck auf mich ausgeübt".
Er hätte für seine Karriere bis zu seiner Pensionierung ohnehin "nichts mehr zu erwarten gehabt", sagt er. Denn ein weiterer Karriereschritt hätte ihn nach Wien geführt und das habe er aus familiären Gründen nicht wollen. (APA)
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Erstangeklagter gibt eine Stellungnahme ab
Siegfried M. setzt sich nach vorne und beginnt von einem Zettel zu lesen: "Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass ich damals richtig gehandelt habe. Mag. L. war der beste Kandidat. Er hat mich durch seinen managementorientierten Zugang, der auch meinem entspricht, überzeugt. Offensichtlich haben das auch die anderen Kommissionsmitglieder so gesehen, sonst wäre die Bewertung nicht so ausgefallen."
L.s Auftreten sei "absolut überzeugend" gewesen, das bestätigte auch die Prozessbegleiterin. Auch seine Erfahrung als Bürgermeister sei als Führungserfahrung von anderen Zeugen anerkannt worden.
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Es geht weiter
Die vorsitzende Richterin Melanie Halbig verliest jetzt die Kernaussagen des Erstangeklagten Siegfried M. und des Zweitangeklagten Herbert B. vor, weil August Wöginger damals, bei deren Befragungen am 26. bzw. 27. Februar, nicht durchgehend anwesend war.
Das hat eigentlich ein Richteramtsanwärter schon einmal gemacht, die Verteidigung bemängelte da aber, dass dieser das Gesagte zu ungenau wiedergegeben habe.
Hier der damalige Bericht zur Befragung von Siegfried M. und hier jener zu Herbert B.
Das ganze dauert ca. eine dreiviertel Stunde. Am Ende fragt Richterin Halbig die Verteidiger, ob sie zufrieden sind oder Ergänzungen wünschen. Nein, danke, alles gut.
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Mittagspause
Mahlzeit!
Wir lesen uns um 13.30 Uhr wieder!
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Verteidiger Michael Rohregger kann sein Glück kaum fassen. Die Zeugin ist heute deshalb da, weil er die Ladung beantragt hat. Das heißt, die Richterin hat endlich einmal einen Antrag von ihm angenommen (mehr dazu hier).
Zur Richterin sagt er: "Sie haben das so gut abgefragt, ich habe keine Fragen mehr."
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Erinnerung?
WKStA-Vertreter Roland Koch fragt nach, weil die Zeugin sich damals nicht an Gerüchte rund um Michael L. erinnern konnte, jetzt aber schon.
"Ich habe mich jetzt sicher mehr damit beschäftigt", sagt sie. Auf nochmalige Nachfrage sagt sie, sie glaube schon, dass das ihre eigene Erinnerung ist.
Es geht gerade ein bisschen um die Frage, wie beeinflusst die Zeugenaussage gewesen sein könnte. Die Zeugin erklärte vorhin ja auch, dass sie die Medienberichte und Liveticker zum Prozess verfolgt habe.
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Auftrag von Schmid?
Der Anruf kam von Herrn K., damals Sektionschef im Finanzministerium. "Und das wissen Sie weil? Waren Sie beim Gespräch dabei?", fragt die Ersatzrichterin.
Nein, ihr Mann habe sie angerufen und ihr das erzählt.
Sie sei "nicht begeistert" gewesen von dem Vorschlag, dass ihr Mann nach Braunau gehen soll, die gemeinsame Tochter sei damals gerade acht Jahre alt gewesen.
Ex-Sektionschef K. erklärte im Ermittlungsverfahren, er habe den Vorschlag eh nicht ernst gemeint. Das glaubt Zeugin S. nicht. "Wenn jemand aus dem Ministerium anruft, dann ist das ernstzunehmen."
Ob sie wisse, von wem der Auftrag für diesen Anruf kam? Von Generalsekretär Thomas Schmid? Das kann die Zeugin nicht sagen.
K. behauptete das, als er hier im Prozess als Zeuge geladen war. Anders als im Ermittlungsverfahren erklärte er, dass er den Auftrag als "absoluten Witz" empfunden habe, den Anruf aber machen musste, weil Schmid ihm eine Weisung erteilt hätte.
Zeugin S. hat dazu keine Wahrnehmungen.
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Sie schildert, wie sich ihr damaliger Mann "akribisch" auf das Hearing vorbereitet habe - mit allem an Literatur, die es zu Bewerbungsverfahren gibt.
Irgendwann seien Gerüchte aufgetaucht, dass sich der Herr L. auch für Freistadt beworben hat. "Und es war klar, dass er aufgrund seiner Zugehörigkeit zur ÖVP seinen Lebenslauf aufbessern wird."
So gesehen sei sie "erfreut" gewesen, dass ihr damaliger Mann erstgereiht wurde.
Dann kam der Anruf: Ihrem damaligen Mann sei gesagt worden, dass er seine Bewerbung für Freistadt zurückziehen möge und stattdessen das Finanzamt Braunau bekommen könne.
Wann das war? Ein paar Tage nach dem Hearing. Das war im Dezember 2016.
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Heidrun S. ist selbst Vertragsbedienstete und kennt Michael L. vage.
Sie ist übrigens nicht mehr Ehefrau, sondern Ex-Ehefrau des damals Erstgereihten - das nur zur Vollständigkeit. Zum Zeitpunkt der Anklage hatte sie noch einen Doppelnamen, jetzt nicht mehr.
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Die Zeugin darf gehen ...
... die nächste kommt: Es ist die Ehefrau jenes Kandidaten, der für das Finanzamt Freistadt erstgereiht und dann von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium angerufen und aufgefordert wurde, seine Bewerbung zurückzuziehen.
Heidrun S. soll nun ihre Wahrnehmungen zu besagtem Telefonat schildern.
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Das emotionale Erinnerungslicht
Jetzt stellt Stefan Huber, Verteidiger von Siegfried M., seine Fragen:
Ob die Punktevergabe für Michael L. insgesamt ein "stimmiges Ergebnis" sei, und auch ihrer Einschätzung entsprochen habe? "Ja", sagt die Zeugin.
Verteidiger Peter Lewisch fragt die Zeugin, was sie in ihrem "emotionalen Erinnerungslicht" habe? "Dass sich das Verfahren um zwei Personen gedreht hat, um Mag. L. und Dr. Scharf. Und natürlich ist Mag. L. besser gewesen als Dr. Scharf."
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"Vermutungen"
Opfervertreter Wolfgang Mayrhofer fragt auch noch einmal wegen des "vertraulichen" eMails nach. Ob sie wisse, warum sie das Gutachten gesteckt bekommen hat?
"Ich habe Vermutungen", sagt die Zeugin. "Vielleicht, weil ich das erste Mal in einer Kommission war. Ich weiß es nicht."
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"Nicht vorwurfsvoll"
WKStA-Vertreter Roland Koch ist mit seinen Fragen an der Reihe. Er schickt voraus, er habe nicht vor, "vorwurfsvoll" zu fragen.
Langsam wird das hier zum Running Gag.
Auch Koch interessiert sich für die Sache mit dem "vertraulichen" eMail, das Gutachten und Beurteilungsbogen vom Freistadt-Hearing enthält.
"Ich kann's Ihnen zeigen", bietet die Zeugin an. Anwalt Stefan Huber bittet den Oberstaatsanwalt, den Inhalt doch bitte laut vorzulesen, "dann können wir's auch hören!"
Also: Im Mail steht: "Ausschließlich zur Info". Es trägt das Siegel "vertraulich". Enthalten sind besagte Dateien.
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"Na bumm!"
... das hat sich die Zeugin gedacht, als sie zum ersten Mal die Chats zwischen August Wöginger, Thomas Schmid und Herbert B. in der Zeitung gelesen hat, wie sie auf Nachfrage der Richterin schildert.
Die Zeugin hatte in früheren Befragungen im Zusammenhang mit den Chats von einem "Geplänkel" gesprochen. Die Richterin hinterfragt diese Formulierung. "Haben Sie damals gedacht, der Zweitangeklagte wollte sich gegenüber Schmid wichtig machen?" - "Offen gesagt: ja." (APA)
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Noch einmal zum Gutachten
Die Ersatzrichterin kommt noch einmal darauf zurück, dass die Zeugin vor dem Braunau-Hearing das Gutachten zu Freistadt bekommen und damit gekannt habe. Ob das auch in anderen Begutachtungsverfahren vorgekommen sei? "Ich kann mich nicht mehr erinnern."
"Sind die Gutachten nicht vertraulich?", wundert sich die Vorsitzende. "Darf man das überhaupt weiterschicken?" Normalerweise nicht. Aber ich war damals Abteilungsleiterin-Stellvertreterin und daher hatte ich rechtmäßigen Zugang, als Kommissionsmitglied aber eigentlich nicht, räumt sie ein. (APA)
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Auf die Frage, was sie sich gedacht hätte, als sie von den Chats in der Zeitung gelesen hatte. Die Zeugin hatte in früheren Befragungen im Zusammenhang mit den Chats von einem "Geplänkel" gesprochen. Die Richterin hinterfragt diese Formulierung. "Haben Sie damals gedacht, der Zweitangeklagte wollte sich gegenüber Schmid wichtig machen?" "Offen gesagt: ja." (APA)
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Intervention? "Nein"
Nächster Fragenkreis: Wer muss sich um die Frauenquote kümmern?
Die Zeugin erklärt, die ausschreibende Stelle solle die Frauenquote in den Bericht hineinschreiben - in diesem Fall wäre das die Aufgabe des Zeugen S., eines Abteilungsleiters, gewesen, sagt sie - und der Minister habe das bei der Personalentscheidung zu berücksichtigen.
"Hat bei Ihnen im Vorfeld jemand zugunsten des Bürgermeisters interveniert?" "Nein." (APA)
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Flurfunk? Fehlanzeige.
Die Richterin fragt die Zeugin, ob sie vor dem Hearing Gerüchte mitgekommen habe, dass es jemanden gibt, der schon für den Posten in Braunau bestimmt sei?
"Nein", sagt die Zeugin. Da ist sie aber eine der wenigen - die meisten Zeugen haben hier von "Flurfunk", von "Buschtrommeln" oder "Gerüchteküche" gesprochen, wonach Michael L. der Wunschkandidat sein soll.
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Pause
Um 10.45 Uhr geht's weiter.
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Kurzes Wortgefecht
Richterin Melanie Halbig ersucht Anwalt Peter Lewisch, das ständige Nicken während der Befragung der Zeugen einzustellen.
Der spielt den Ball zurück und ersucht die Richterin, ihre "vorwurfsvolle Art der Befragung" einzustellen.
Also bitte, seufzt die Richterin sinngemäß. "Wir sind hier nicht in einem Hearing." Es gehe darum, die Zeugin unter Wahrheitspflicht zu befragen.
Das Mini-Wortgefecht endet, bevor es sich weiter auswächst. Wir hatten das schon einmal. Die Verteidiger haben der Richterin schon mehrmals vorgeworfen, sie würde "vorwurfsvoll" befragen.
Genau das wirft man übrigens Siegfried M., dem Erstangeklagten, vor: das "vorwurfsvolle Befragen". Bewerberin Christa Scharf sagte, sie habe sich gefühlt, als wollte er sie "hinausprüfen".
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"Vertraulich"
Geschickt wurde das eMail am 24. Jänner 2017 um 11.40 Uhr - mit dem Stichwort "vertraulich".
Das war der Tag, an dem die Bewerbungsfrist geendet hat, erinnert die Richterin.
Stattgefunden hat das Hearing für Braunau dann am 13. Februar 2017.
Ob das öfter vorkommt, dass man als Kommissionsmitglied das Gutachten einer vorigen Kommission erhält?
Sie kann es nicht ausschließen und weiß auch nicht mehr, ob sie den Vorgang damals hinterfragt hat.
Im eMail war übrigens nicht nur das Gutachten, sondern auch der Beurteilungsbogen.
Aha. Das lassen wir jetzt einmal sacken.
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Kommissionsmitglied bekam voriges Gutachten zugeschickt
Die Zeugin erklärt, dass sie von einer Kollegin das Protokoll des Hearings für Freistadt erhalten hat.
Wann? "Tage" vor dem Hearing für Braunau. "Zur Info", stand im eMail drinnen.
Die Richterin wird hellhörig.
"Sie haben also gewusst, dass es für Braunau drei Bewerber gibt, die sich schon für Freistadt beworben haben?"
Ja, bestätigt sie.
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Die Richterin will noch einmal den Vergleich zwischen Michael L. und Christa Scharf:
Teilweise habe Frau Scharf besser abgeschnitten, in anderen Aspekten aber sei L. besser gewesen, bleibt die Zeugin vage. Sie weiß aber nicht mehr, wer was genau präsentiert habe. Das Hearing war im Februar 2017.
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"Er war mit Abstand der Beste"
Was konkret war der Grund, warum Michael L. besser geeignet war als alle anderen Bewerber - insbesondere Christa Scharf, die das Finanzamt in Braunau damals schon interimistisch geführt hat?
Sie würde sich zwar nicht ausschließlich auf das Hearing verlassen, sagt Helga S. Aber: "Er war dort mit Abstand der Beste."
Die Richterin hakt nach: Was waren die konkreten Gründe?
S. zählt auf: Sein Auftritt, seine Präsentation, die Fragenbeantwortung. "Und er hat damals schon breit gefächerte Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen gemacht. Im Gegensatz zu anderen."
Ob sie berücksichtigt habe, dass er Bürgermeister einer kleinen Gemeinde mit ca. sechs Mitarbeitern war?
"Naja, das ist schon eine Leitungsfunktion", sagt S.
Aber ob das vergleichbar sei mit dem Vorstandposten von drei Finanzämtern (Braunau, Ried, Schärding) mit ca. 150 Mitarbeitern?
"Man führt Menschen. Man hat eine Verantwortung und spezielle Aufgaben."
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Die Zeugin erklärt, worauf es ihr bei einem Bewerber ankommt: Der Auftritt im Hearing, wie man sich verhält, kleidet, präsentiert, die eigenen Vorstellungen zur Führung des Amtes erklären kann. Praktische Erfahrung als Führungskraft würde "nicht schaden". Den Personalakt schaut sie sich übrigens nicht an, sagt sie auf Nachfrage der Richterin. Die Bewerbungsunterlagen schon.
Was zählt, sei "das Gesamtbild", betont sie.
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Helga S. war Mitglied der Begutachtungskommission für das Finanzamt Braunau-Ried-Schärding. Sie hat damals den Platz von Anita G.-B. eingenommen.
Wir erinnern uns: Das war jenes Kommissionsmitglied, das beim Hearing für Freistadt-Rohrbach-Schärding misstrauisch geworden ist, weil die anderen Mitglieder den ÖVP-Funktionär Michael L. so hoch bewertet haben. Diese korrigierten daraufhin die Punktezahlen nach unten, und L. rutschte vom ersten auf den zweiten Platz.
Beim Hearing für Braunau war Anita G.-B. dann nicht mehr dabei, Helga S. nahm ihren Platz als Dienstgebervertreterin ein. Bei diesem Hearing wurde L. dann erstgereiht. Der Rest ist Geschichte.
Die Richterin fragt jetzt ganz genau ab, wie S. zu ihrer Beurteilung kam. Sie gab L. damals 83,9 Punkte, die höchste von ihr vergebene Punktezahl.
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Die erste Zeugin des heutigen Tages kommt herein, es ist Helga S., die im März schon einmal als Zeugin da war. Ihre Befragung zog sich bis in den späten Abend und wurde deshalb abgebrochen. Heute setzen wir fort.
Die Richterin fragt, ob die Zeugin in der Zwischenzeit mit irgendjemandem über die Sache gesprochen hat. "Das habe ich nicht", sagt sie.
Also los.
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Die vorsitzende Richterin Melanie Halbig erklärt noch einmal den weiteren Fahrplan:
- Heute: Zeugen
- Freitag: Verlesung des Akts und Schlussvorträge
- Montag, 4. Mai: Urteilsverkündung
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Guten Morgen aus Linz!
Nach einem Monat Pause haben wir uns heute wieder in Saal 61 im Linzer Landesgericht eingefunden. Heute werden weitere Zeugen befragt, zudem wird über Anträge auf zusätzliche Ladungen entschieden.
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"Haben Sie den Live-Ticker gelesen?"
Und damit ist die heutige Verhandlung beendet. Wir haben im KURIER für die letzten Minuten einen kleine Schichtübergabe gemacht, Raffaela Lindorfer war seit 6 Uhr morgens auf den Beinen.
Damit möchte ich mich stellvertretend für die Kollegin heute bei Ihnen verabschieden. Danke, dass Sie den Live-Ticker gelesen haben. Das war noch wichtiger als sonst - weshalb genau, können Sie auch hier noch einmal nachlesen.
Sie lesen von uns am 21. April in gewohnter Manier wieder. Ein Urteil soll es dann am 4. Mai geben.
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P. aus Zeugenstand entlassen
Auch wenn Zeugin P. den Bürgermeister nicht an erste Stelle gereiht hat, war sie dennoch mit der Entscheidung der gesamten Kommission einverstanden, dass es der Ortschef wird, sagt sie auf Nachfrage des Verteidigers des Erstangeklagten. Nun wird die Zeugin entlassen, nachdem keiner mehr eine Frage hat. -
P. wehrt sich gegen "Unterstellung"
Noch immer wird Zeugin P. befragt, jetzt ist der Oberstaatsanwalt an der Reihe, sie versichert ihm neuerlich, nicht parteipolitisch motiviert als Kommissionsmitglied gehandelt zu haben. Gegen eine derartige "Unterstellung" verwehre sie sich seit Bekanntwerden derartiger Vorhaltungen, sprach von einer "Vorverurteilung". (APA) -
Verhandlung war "schlimme Erfahrung"
Das Erkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht sei "falsch", behauptet Zeugin P. Darin wurde festgestellt, dass Scharf nach Alter, Geschlecht und Weltanschauung diskriminiert worden ist. "Das ist für mich unverständlich." Generell sei die Verhandlung "eine schlimme Erfahrung gewesen, die ich nicht mehr machen will."
Sie fühlte sich beim Bundesverwaltungsgericht vorverurteilt. "Es ist unterstellt worden, dass man, nur weil man ÖVP-Mitglied ist, in einer Kommission anders beurteilt." Man sei gefragt worden, welcher Partei man angehört und was man macht - "da war ganz klar, worauf die Frage abzielt." (APA) -
Wurde interveniert? "Nein."
Die Richterin hält ihr die Chats zwischen dem Zweitangeklagten und Thomas Schmid vor. Darüber sei bei der Anwaltsbesprechung geredet worden, denn die Kommissionsmitglieder hätten anfangs ja alle denselben Anwalt gehabt, sagt Zeugin P.
Die Nachricht des Zweitangeklagten an Schmid - "Hi! mit bauchweh- aber:" und ein Daumen-hoch-Emoji - sei dort damit erklärt worden, dass es eine knappe Entscheidung war.Zu Schmids Reaktion "Mein Held" und der Antwort des Zweitangeklagten "Man tut, was man kann" habe es keine Erklärung gegeben.
Hat bei Ihnen jemand interveniert?", fragt die Richterin. "Nein." "Haben sie sonst irgendwelche Interventionen wahrgenommen?" "Nein." (APA)
- Ende 2016, ist Michael L. bei August Wöginger und übergibt ihm seine Bewerbungsunterlagen für den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding. Der geht dann zu Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid, der wiederum an Kommissionsmitglied Herbert B. herantritt. Der erste Chat, der auf die Causa hinweist, stammt vom 13. Dezember 2016.
- Das Hearing findet am 13. Februar 2017 statt, im April dieses Jahres tritt Michael L. dann seinen Posten an.
- Im Juni 2017 geht Christa Scharf, die beim Hearing auf dem vorletzten Platz gelandet war, zur Gleichbehandlungskommission, deren Gutachten wurde im Juli 2018 fertig. Das Ergebnis: Scharf sei aus Gründen des Alters, des Geschlechts und der Weltanschauung diskriminiert worden.
- Das Finanzministerium will keinen Schadenersatz zahlen, also geht Scharf zum Bundesverwaltungsgericht. Dort fällt im April 2021 ein Urteil: Scharf sei laut Aktenlage die bestqualifizierte Kandidatin gewesen. Bei der Besetzung des Finanzamts Braunau seien "sachfremde Gründe" ausschlaggebend gewesen. Die Geschädigte bekommt 5.000 Euro zugesprochen.
- Jetzt beschließt Scharf, aufs Ganze zu gehen: Sie zeigt die Mitglieder der Hearingkommission wegen Amtsmissbrauchs an. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten übernimmt die Ermittlungen (bei Linz hätte es den Anschein einer Befangenheit gegeben).
- Die Ermittlungen verlaufen schleppend, Anfang 2022 dann der Knalleffekt: Die WKStA stößt bei der Sichtung der Handydaten von Thomas Schmid auf Chats, in denen die Finanzamt-Causa vorkommt. Schmid hat sich mit Wöginger und B. darüber ausgetauscht.
- Die WKStA übernimmt das Verfahren - und beantragt beim Parlament, die Immunität von Wöginger, der ÖVP-Klubchef im Parlament ist, aufzuheben.
- Im Februar 2022 werden gegen Wöginger Ermittlungen eingeleitet. Gegen zwei Mitglieder der Kommission wurde das Verfahren bereits eingestellt, Siegfried M. und Herbert B. bleiben Beschuldigte.
- Die Anklageerhebung erfolgt im Mai 2025, der Prozess startet am 7. Oktober 2025. Zwei Monate später, im Dezember, werden die Diversionen vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens am Landesgericht Linz angeordnet.
- Am 11. Februar 2026 wird der Prozess fortgesetzt.
- Heute, am 24. April, ist der 13. Verhandlungstag, am 4. Mai werden die Urteile erwartet.
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