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Postenschacher-Prozess zur Nachlese: Mitglied bekam "vertraulich" ein Gutachten geschickt

Am Dienstag wurden noch Zeugen befragt, am Freitag sollen die Schlussplädoyers gehalten werden. Sofern nicht noch weitere Zeugen kommen müssen, wird am 4. Mai ein Urteil gefällt. Ticker-Nachlese am Ende des Artikels.
BEGINN DES PROZESSES GEGEN ÖVP-KLUBOBMANN WÖGINGER UND ZWEI BEAMTE WEGEN AMTSMISSBRAUCHS BEI POSTENBESETZUNG: WÖGINGER

Für ÖVP-Klubchef August Wöginger und die zwei Finanzbeamten Siegfried M. und Herbert B. wurde am Dienstag nach einem Monat Pause der Amtsmissbrauchsprozess in Linz fortgesetzt. 

Rund um die Vergabe des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau im Jahr 2017, aber auch zu einem früheren Hearing für das Finanzamt Freistadt wurden zwei Zeugen befragt. 

Am Vormittag kam zunächst Zeugin Helga St., deren Befragung im März zu fortgeschrittener Stunde abgebrochen worden war.

Aha-Moment

Helga St. war im Februar 2017 Mitglied der Beurteilungskommission für das Finanzamt Braunau - und lieferte gleich einen Aha-Moment: Sie legte offen, dass sie einige Tage vor dem Hearing für Braunau von einer Kollegin unter dem Stichwort "vertraulich" das Gutachten des Hearings für Freistadt zugeschickt bekam. Dieses hatte im Dezember 2016 stattgefunden.

Warum das so spannend ist? Es besteht der Verdacht, dass es nicht erst für Braunau, sondern schon für Freistadt eine politische Intervention für ÖVP-Funktionär Michael L. gab. Der hatte sich ursprünglich für Freistadt beworben, rutschte aber vom ersten auf den zweiten Platz ab, weil Kommissionsmitglied Anita G.-B. die Beurteilung noch einmal aufschnüren ließ. 

Beim Hearing für Braunau ein paar Wochen später war sie dann nicht mehr dabei. Ihren Platz nahm Helga St. ein. 

Und heute, Dienstag, ließ sich die Richterin von ihr recht ausführlich erklären, wie es dazu kam, dass sie Michael L. so gut bewertet hat: "Er war mit Abstand der Beste", sagte S. Gezählt habe für sie der Gesamteindruck. 

Als zweite Zeugin kam Heidrun S. Sie ist die Ex-Frau jenes Kandidaten, der im Hearing für Freistadt am besten abgeschnitten hat und dann einen Anruf von Sektionschef Hans Georg K. bekam, dass er seine Bewerbung zurückziehen solle. 

Ermittlungen gegen den Kronzeugen

Die Besetzung im Finanzamt Freistadt war bei Zeugenbefragungen Ende März vermehrt in den Fokus gerückt: Offenbar, so schilderten es vier Zeugen, war Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, auch schon involviert - noch bevor sich Wöginger wegen ÖVP-Freund Michael L. an ihn gewendet hat. 

Allerdings konnte Zeugin Heidrun S. eine Involvierung Schmids am Dienstag nicht bestätigen. Sie wusste nicht, wer dem Sektionschef den Auftrag gab, ihren damaligen Ehemann anzurufen. Der Sektionschef hatte in seiner Befragung behauptet, dass Schmid ihm eine entsprechende Weisung gegeben habe.  

Weil Schmid sagte, er habe mit Freistadt "wenig bis gar nichts" zu tun gehabt, wurden Mitte April gegen ihn Ermittlungen wegen Falschaussage eingeleitet. Pikantes Detail: Die Staatsanwaltschaft Linz will das Verfahren an die WKStA abtreten (mehr dazu hier). Das ist die gleiche Behörde, die ihm den Kronzeugenstatus gegeben hat. 

Die ÖVP geht deshalb auf die Barrikaden: Die WKStA dürfe die Ermittlungen gegen ihren eigenen Kronzeugen nicht führen, sie sei befangen, schreibt ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger in einer Aussendung. 

WKStA-Sprecher Martin Ortner stellte daraufhin klar: Die WKStA habe das Verfahren nicht an sich gezogen, Linz habe es von sich aus "abgetreten". Nun prüft die WKStA, ob sie rechtlich zuständig ist. 

"Der beste Kandidat"

Wöginger fühlt sich durch die Entwicklungen in Hinblick auf das Finanzamt Freistadt jedenfalls entlastet. Die Aussagen würden zeigen, dass Schmid von Anfang an eine eigene Agenda hatte, strich der ÖVP-Klubchef am Dienstag noch einmal hervor. 

Ihm wird ja Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil er Schmid die Bewerbungsunterlagen von L. gab, woraufhin dieser bei Kommissionsmitglied Herbert B. (er ist Zweitangeklagter) interveniert haben soll. 

Auch B. gab am Dienstag eine Stellungnahme ab – auch er fühlt sich durch die Aussagen der Zeugen entlastet. Und er betonte noch einmal, dass er dem ÖVP-Mann gar nicht die meisten Punkte gab. 

Siegfried M., Erstangeklagter, wiederholte im Wesentlichen seine Erklärung vom Beginn des Prozesses: Dass er den ÖVP-Bürgermeister wegen seiner Parteizugehörigkeit bevorzugt habe, stimme nicht. „Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass ich damals richtig gehandelt habe.“ L. sei einfach der beste Kandidat gewesen.

Urteil am 4. Mai

Dienstag dürfte aus jetziger Sicht der letzte Befragungstag gewesen sein. Anträge der Verteidigung auf die Ladung weiterer Zeugen wurden abgewiesen, über die noch offenen wird am Freitag entschieden. Auf eine neuerliche Ladung von Schmid dürfte die Verteidigung verzichten – kurzzeitig war das eine Überlegung. 

Am Freitag werden die Schlussplädoyers gehalten, ein Urteil ist für Montag, 4. Mai, geplant. 

Bei einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs drohen Wöginger, B. und M. bis zu fünf Jahre Haft.

Hier geht's zur Ticker-Nachlese: 

LIVE

Postenschacher-Causa

  • |Raffaela Lindorfer

    Wir verabschieden uns ...

    ... aus Saal 61 im Linzer Landesgericht. 

    Lesen Sie uns gerne am 4. Mai wieder!

  • |Raffaela Lindorfer

    Die Verhandlung wird beendet. Das Urteil soll am 4. Mai um 14 Uhr verkündet werden. 

    Der Schöffensenat beginnt jetzt noch mit der Beratung, erklärt die Vorsitzende. "Das zieht sich dann bis zum 4. Mai." (APA)

  • |Raffaela Lindorfer

    Das letzte Wort hat Wöginger

    Wöginger ist an der Reihe. Er betont, von Anfang an gesagt zu haben, was er getan hat und was nicht. 

    "Ich habe dieses Sprechtagsanliegen an Mag. Schmid weitergeleitet, weil er im Kabinett tätig war. Ich habe nichts dazugedichtet und nichts weggetan. Ich habe gesagt: 'Schaut euch das an, ich halte den für geeignet.' Es war nie meine Intention, dass irgendjemand eine strafbare Handlung auslöst." 

    Durch fünf Zeugen sei jedenfalls klar geworden, "dass Thomas Schmid die Unwahrheit gesagt hat", sagt der ÖVP-Klubchef noch. (APA)

  • |Raffaela Lindorfer

    Die Angeklagten haben das letzte Wort. Der Erstangeklagte will sich kurz fassen: "Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an." Er bedankt sich für die juristische und psychologische Betreuung. "Ich bin überzeugt, dass ich unschuldig bin, glaube an die Objektivität des Gerichts und ersuche um Freispruch." 

    Der Zweitangeklagte bedankte sich ebenfalls bei seien Anwälten. "Ich weiß, dass ich unschuldig bin und diesen Gerichtssaal jedenfalls mit erhobenem Haupt verlassen werde." (APA)

  • |Raffaela Lindorfer

    "Er hat es nicht getan"

    Rohregger gibt zu bedenken: "Mein Mandant hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen, er ist unbescholten." Er sei einer, der "wirklich mit Herzblut arbeitet". Er sei von allen Fraktionen im Parlament geschätzt und "systemrelevant", so Rohregger. Gestern saß er bis Mitternacht in den Budgetverhandlungen, heute hier. 

    Zum Verfahren ein paar Worte: "Es ist vollkommen legitim, dass die WKStA einem Vorwurf nachgeht. Und das, was Schmid uns erzählt hat, ist aufklärungswürdig. Es ist legitim, dass wir dieses Verfahren mit 14 Verhandlungstagen hatten. Es ist legitim, dass so ein Verfahren mehrere Jahre dauert. Das Verfahren hat aber ergeben, dass der Vorwurf nicht gestimmt hat." 

    Während des fünfjährigen Verfahrens habe er viel Kontakt mit seinem Mandanten gehabt, das sei eine "persönliche Bereicherung" gewesen und habe ihm Einblicke in seine Persönlichkeitsstruktur gegeben. "Mein Mandant hätte es mit seinem Gewissen nie vereinbaren können, dass er eine strafbare Handlung begeht, und er hat es auch nicht getan." 

    Rohregger beantragt einen Freispruch. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Die Powerpoint-Präsentation ist vorbei, Rohregger sagt ohne Folien noch ein paar Worte zum Verfahren als Ganzes. 

    "Jedem, der mit Postenbesetzungen zu tun hat, muss jetzt klargeworden sein, dass es wichtig ist, die Vorgaben einzuhalten." Die generalpräventive Wirkung sei enorm, "an der Signalwirkung kommt niemand vorbei". 

    "Ja, es muss ein Kulturwechsel stattfinden", betont Rohregger. "Wir haben hier genau gehört, worauf es ankommt."

    Aber bei der Fällung eines Urteils komme es auf den individuellen Sachverhalt an. Und dieser hier, der sei nicht strafbar.  

  • |Raffaela Lindorfer

    Thomas Schmid wollte "gefallen". Das sei, so Rohregger, immer sein Antrieb gewesen. Das würden auch alle über ihn sagen. 

    Was die Chatnachrichten betrifft, diese seien immer von Schmid ausgegangen. "Er sucht den Kontakt. Er versucht, meinen Mandanten hineinzuziehen." 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Kann man Schmid glauben?"

    "Wenn diese fünf Personen sich nicht zu einem Komplott verabredet haben, dann kann das nur stimmen", sagt Rohregger. 

    Was sich daraus ergebe? Thomas Schmid habe schon beim Finanzamt Freistadt versucht, L. zum Vorstand zu machen. Er habe "getobt", als er erfahren habe, dass ihm das nicht gelungen sei. Er habe versucht, den damals Bestqualifizierten zum Rückzug zu bewegen. 

    Ob aus eigenem Antrieb oder nach Auftrag von irgendjemandem, das sei nicht bekannt. "Fakt ist: Schmid hat es getan", betont Rohregger. 

    Damit sei klar, dass sein Mandant nicht der Grund gewesen sei, warum Schmid interveniert habe. "Kann man Thomas Schmid glauben? Ich mag ihm nicht glauben."  

  • |Raffaela Lindorfer

    Rohregger geht jetzt auf Freistadt ein - im Verfahren hat sich ja der Verdacht ergeben, dass Schmid schon damals involviert war. 

    Die Staatsanwaltschaft Linz habe seine Aussagen so unglaubwürdig gefunden, dass sie (nach einer Anzeige) gleich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. 

    Schmid sagte nämlich, er habe "wenig bis gar nichts" damit zu tun gehabt und wisse auch nicht mehr, ob er aus den Akten wusste, dass L. sich schon da beworben hatte und es nicht geworden ist. 

    Dem widersprechen die Aussagen von fünf Zeugen, sagt Rohregger. 

    Eine Zeugin erklärte, es habe "Unmut" im Finanzministerium bei Schmid gegeben, dass L. es nicht geworden ist. Sie habe auch "ernste und dichte Gerüchte" gegeben, dass L. dann der Posten in Braunau versprochen worden sei. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Schmid habe ein ganz spezifisches Eigeninteresse: Er wollte Kronzeuge werden und bleiben. 

    Jetzt listet Rohregger (auch via Powerpoint) die "Zweifel" an Schmids Aussage auf. Erstens seien seine Erinnerungen "rekonstruiert". Bei einer Vorbesprechung  bei der WKStA im April konnte er noch nichts zum Thema Postenschacher sagen. 

    Zwei Monate später, im Juni, erinnerte er sich doch und meinte, er könne "die im Akt dargestellte Verdachtslage bestätigen". Rohregger: "Das ist doch völlig unglaubwürdig." 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Schmid macht die Sache größer"

    Es läuft auf eine Frage hinaus: "Was hat mein Mandant zu Schmid gesagt? Da steht Aussage gegen Aussage." 

    Wöginger sagte, Michael L. sei zu ihm in die Sprechstunde gegangen, habe ihm gesagt: Kannst du ein gutes Wort für mich einlegen? Und Wöginger habe die Bewerbung weitergegeben. 

    Schmid sagte dann, Wöginger habe gesagt, das sei ihm wichtig. "Schmid macht die Sache größer", betont Rohregger. 

    Also noch einmal: "Kann man Schmid mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit glauben, dass Wöginger ihn zum Amtsmissbrauch bestimmt hat." Seine Antwort ist klarerweise: Nein. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Die Weitergabe eines Bürgeranliegens könne kein Amtsmissbrauch sein. "Das würde die Arbeit von Abgeordneten völlig ad absurdum führen", so Rohregger. "Dann müsste mein Mandant bei Sprechtagen in 99,9 Prozent der Fälle sagen: Dafür bin ich nicht zuständig." Er wäre dann als einer von 183 Abgeordneten nur noch zuständig, wenn jemand eine Gesetzesänderung von ihm wolle.

    Ein Anliegen weitergeben, das müsse möglich sein. 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Kann Schmids Aussage eine Grundlage sein?"

    Es gehe in diesem Prozess nicht um die Frage, ob eine bestimmte politische Kultur erwünscht sei oder nicht. Es gehe nur um die strafrechtliche Beurteilung eines ganz konkreten Sachverhalts. Und aus der Sicht seines Mandanten Wöginger gehe es darum, ob er auf eine Postenbesetzung Einfluss genommen habe. 

    Die einzig belastende Aussage komme von Kronzeuge Thomas Schmid. "Kann das eine ausreichend verlässliche Grundlage sein?"

    Der notwendige Grad der Gewissheit müsse mit "an Sicherheit grenzend" sein. 

    Es gebe keine Beweise für eine unzulässige Einflussnahme, sagt Anwalt Rohregger. Wöginger habe nie gesagt: "Tu etwas Unerlaubtes." Schmid habe selber gesagt, er habe das "aus den Umständen erschlossen". Wöginger sei es "wichtig" gewesen, meinte Schmid. 

    Das seien lediglich Interpretationen und Zuschreibungen. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Jetzt ist Wögingers Anwalt am Wort

    "Es war ein langes Verfahren", sagt Michael Rohregger, oft auch "kontroversiell", nicht zuletzt wegen der "starken medialen Begleitung". 

    Er spricht das Liveticker-Verbot an. Ironischerweise nützt ihm die Tatsache, dass es Liveticker gab. In seinem Vortrag werden einige Beiträge daraus vorkommen. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Es kann nur einen geben

    Die letzte Folie trägt den Titel "Ergebnis": 

    B. habe L. nur zweitgereiht. Er habe eine andere Kandidatin bestgereiht und Scharf "wohlwollend besser bepunktet" als andere Kommissionsmitglieder. 

    "Diese Anklage kann nur zu einem Freispruch führen", schließt Lewisch. Nicht, ohne sich auch bei den Schöffen zu bedanken. Dass in dieser langen Zeit niemand ausgefallen sei, das sei bemerkenswert. "Solche Schöffen, die den Prozess so lange mit so großem Interesse verfolgen, die lassen sich nichts einreden", betont Lewisch. Wer einen Unschuldigen verurteilt, der schläft schlecht, merkt er noch an. 

    Am Schluss nimmt er noch Anleihen am Highlander: "Es kann in diesem Verfahren nur einen geben. Einen glatten Freispruch." 

    Wir machen noch einmal Pause. 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Schmid ist ein Verbrecher"

    Was Kronzeuge Schmid ausgesagt hat, sei "objektiviert falsch". 

    Schmid sei "ein Verbrecher". Er sei zwar nicht verurteilt, habe aber selbst erklärt, dass er Verbrechen gestanden und dafür den Kronzeugenstatus erhalten hat. 

    Er habe ein Interesse gehabt, eine "entsprechend brauchbare Geschichte zu liefern", schlussfolgert Lewisch. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Wir kommen zu den Chats, die in der Anklage als der härteste Beweis für den Amtsmissbrauch durch B. angeführt werden. 

    Lewisch meint aber, die Chats bedeuteten gar nichts. Sein Mandant habe gegenüber Schmid nur den Eindruck erwecken wollen, dass er seinem Wunsch entsprochen hätte. Was er nicht getan habe. 

    Er verweist noch einmal auf die Bepunktung. B. hat Bewerber L. nicht am besten bewertet. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Scharf habe die besten Voraussetzungen gehabt, so Lewisch. "Der aufgelegte Elfmeter. Und was hat sie gemacht? Den Elfer verschossen." Aufgrund ihrer langjährigen Finanzamtserfahrung habe sie jedenfalls keinen "historischen Anspruch" auf den Posten. "Hat sie einen schlechten Tag erwischt? leider muss man sagen: Nö", schießt er gegen die mittlerweile pensionierte Beamtin.

    "Der Bürgermeister spielt in einer anderen Liga als die Frau Scharf", was Management betrifft sei sie ihm unterlegen, sagt der Anwalt. (APA)

  • |Raffaela Lindorfer

    Er spricht über die Tätigkeit der Begutachtungskommission. "Es ist eine Ermessensfrage, und genau deswegen hat der Gesetzgeber diese Begutachtungskommission eingerichtet. Acht Augen, acht Ohren. Ruft die Begutachtungskommission das große Konklave aus? Nein!" 

    Aufräumen will der Verteidiger mit der Erzählung "Bürgermeister gegen Scharf". Alle Bewerber seien in sehr hohem Ausmaß geeignet gewesen. Deshalb könne keine Diskriminierung vorliegen, sagt er sinngemäß.  (APA)

  • |Raffaela Lindorfer

    Lewisch fordert einen Freispruch. Die WKStA hätte im Laufe der Hauptverhandlung kein belastendes Material darlegen können. Sein Mandant, der ebenfalls in der Personalkommission saß, sei ein "echter Gewerkschafter" und "Kämpfer für Gerechtigkeit" - jemand, "der sich nichts sagen lässt." 

    Zwei Kommissionsmitglieder, die Christa Scharf schlechter bewertet hatten als sein Mandat, seien nicht angeklagt, kritisiert der Anwalt. (APA)

  • |Raffaela Lindorfer

    Was es gegeben habe, sei eine "eindrucksvolle Bestätigung der Position" des Angeklagten B., den Lewisch übrigens immer mit seinem Titel "Amtsdirektor" anspricht. 

    Seine Bewertung von Bewerber Michael L. sei "völlig einleuchtend", er habe ihn auch nicht erstgereiht, sondern nur als den drittbesten Kandidaten eingeordnet. 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Nöööö"

    Es sei "vom Papier weg ein Freispruch", auch daran habe sich nichts geändert. "Ist irgendetwas Neues dazugekommen?", fragt Lewisch, und gibt sich selbst die Antwort: "Nöööö." 

  • |Raffaela Lindorfer

    Die ersten beiden Folien seien gleich, sagt er. Denn im Beweisverfahren habe sich "nichts geändert". 

    Es gehe nicht um Stimmungsmache, nicht um Einseitigkeiten, und schon gar nicht um Gerüchte und Geschichten. 

    Worum geht es dann?

    Darum, dass die Anklage verfehlt sei. Und Lewisch erklärt jetzt Schritt für Schritt, warum er das denkt. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Plädoyer für den Zweitbeschuldigten

    Peter Lewisch ist an der Reihe. Er hat übrigens nicht nur eine Powerpoint-Präsentation, er hat die Folien auch als Handout ausgedruckt und verteilt dieses, bevor er mit seinem Vortrag beginnt.  

  • |Raffaela Lindorfer

    Einsatz, Herzblut, Überzeugung

    Huber abschließend: "Ich habe schlussendlich mit Einsatz, Herzblut und Überzeugung vorgetragen, warum ich meine, dass Mag. M. nicht schuldhaft gehandelt hat, und aus diesen Gründen beantrage ich hiermit einen Freispruch." 

    Wir machen eine kurze Pause. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Es gebe auch keinen Vorsatz: Das einzige Motiv für die Bewertung des Kommissionsvorsitzenden sei gewesen, dass Michael L. "gut war". 

    Zusammengefasst sagt Huber: Es habe kein Amtsgeschäft, keine falsche Beurteilung, kein Motiv und keinen Vorsatz gegeben. 

    Auch der Vorwurf der Falschaussage sei "ein Blödsinn". 

     

  • |Raffaela Lindorfer

    Nächster Punkt: ÖVP-Nähe. 

    "Ja, wenn ich mit einer ÖVP-Abgeordneten verheiratet bin, habe ich eine ÖVP-Nähe", sagt Huber. Die Frau von Siegfried M. sitzt im Landtag. 

    Das heiße jetzt aber gar nichts in Hinblick auf eine Straftat. 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Ich habe nichts gegen Pensionisten"

    Huber sagt, er könne sich schon vorstellen, wie das alles entstanden ist - im Zentrum dieser Pensionistenrunde. "Ich habe überhaupt nichts gegen Pensionisten", sagt er. 

    Aber dort, wo die "Veteraninnen" der Finanzverwaltung beisammen sitzen, habe sich offenbar eine Geschichte verfestigt, die so nicht stimmt.

  • |Raffaela Lindorfer

    Nun kommen wir zu Michael L. 

    Alle Zeugen hätten gesagt, sein Hearing sei "überzeugend" gewesen, erinnert Huber. 

    Er habe klare Vorstellungen gehabt von seiner Rolle als Vorstand und auch eine "signifikante Verbesserung der Kennzahlen" geschafft. 

    Die einzige Zeugin, die mit L. als Vorstand nicht einverstanden war, sei Scharf gewesen. 

    Und dann war da noch Anita G.-B. - jenes Kommissionsmitglied, das in der Kommission für Freistadt kritisch gegenüber L. und in jener für Braunau dann nicht mehr vertreten war. 

    Auch sie habe die Unterlagen von Scharf "durchschnittlich" gefunden. An die einzelnen Vorgänge habe sie schlechte Erinnerungen gehabt. Und auch sie hatte keine Wahrnehmungen zu irgendwelchen strafbaren Handlunge von M. 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Eh ok"

    Ja, Scharf sei eine Fachexpertin gewesen, sagt Huber. Aber das sei nicht das, was sich der Dienstgeber für eine Leitungsrolle vorgestellt habe. Ihre Leistung sei "eh ok" gewesen, aber eben nicht gut genug. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Sogar die Pensionistenrundenfreundin!

    "Sie war nicht gut", sagt Huber über Scharf. Das hätten alle Zeugen hier bestätigt. Nur sie selbst habe gesagt, sie sei gut gewesen. Auf 80 Prozent schätzte sie ihre Leistung ein, als sie als Zeugin danach gefragt wurde. 

    Die Bewerbungsunterlagen seien sogar von ihrer Freundin aus dem Pensionstenrunde nur als "durchschnittlich" bezeichnet worden. 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Nicht immer nett"

    Ob sein Mandant seine Befugnisse missbraucht habe, weil er die Bewerberin Scharf schroff behandelt habe? 

    Wahrnehmungen können unterschiedlich sein, sagt Huber. Es gab Zeugen, die das so empfunden haben und andere Zeugen, die das nicht bestätigen konnten. 

    "Vielleicht ist seine Art, zu fragen, nicht immer nett. Aber befugnismissbräuchlich ist sie nicht", so Huber. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Huber zeigt eine Gegenüberstellung der Bepunktungen: Einmal die Gesamtwertung der Kommission mit den beiden Angeklagten und einmal ohne: Die Prozentzahlen weichen nur wenig voneinander ab, die Reihung bleibt dieselbe. Den Einfluss seines Mandanten sieht er also nicht. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Es gebe, so Huber, keine unmittelbaren Belastungszeugen für seinen Mandanten - insbesondere nicht Kronzeuge Schmid (steht da mit Ausrufezeichen auf der Folie). 

    Als nächstes zeigt er die Bewertung der damaligen Bewerber. Dann erklärt er, was ein Amtsgeschäft sei. Kurzfassung: Das hier sei aus seiner Sicht keines gewesen. Was die Kommission macht, sei kein Hoheitsakt, die Entscheidung führt nämlich das zuständige Finanzministerium durch. 

    Es gebe auch keinen Befugnismissbrauch: Sein Mandant habe die Punkte nach bestem Wissen und Gewissen vergeben. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Erstes Plädoyer für den Angeklagten Siegfried M.

    Verteidiger Stefan Huber beginnt sein Plädoyer mit einer Danksagung  - an die Schöffen, dass sie so lange durchgehalten haben, aber auch an die Vorsitzende. 

    Wenn er manchmal über die Stränge geschlagen habe, dann entschuldige er sich dafür. Wofür er sich nicht entschuldigen will, ist das, was er über die Finanzprokuratur gesagt hat. Er meint damit die Festsetzung der 5.000 Euro plus vier Prozent Zinsen. 

    Es gehe hier um Gerechtigkeit. Ein Bewerbungsverfahren sei ein Wettbewerb - es gibt Regeln, die für alle gelten. Und an diese habe man sich hier gehalten. 

    Ahja übrigens: Es gibt eine Powerpoint-Präsentation. Auf der zweiten Folie steht "Ausgangslage vor dem Verfahren". 

  • |Raffaela Lindorfer

    Es geht weiter

    Jetzt kommen die Plädoyers der Verteidiger. Ca. eine Stunde wird jeder der drei brauchen, heißt es. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Mittagspause

    Um 13.30 Uhr geht es weiter!

    Dann sind die Verteidiger am Wort. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Vom Gesetz entfernt

    Jetzt spricht der Vertreter der Finanzprokuratur: 

    Wenn das Hauptverfahren mit Zeugenbefragungen ergab, dass der Personalakt nicht angeschaut wird, dass Vorgesetztenberichte nicht gelesen werden, dann stelle sich aus Sicht des Dienstgebers die Frage, entspricht das dem Gesetz? "Nein", sagt er. 

    Es stelle sich nun die Frage, warum sich die Verantwortlichen vom Gesetz entfernt haben. Waren es parteipolitische Erwägungen? Der Vertreter der Finanzprokuratur verweist auf die Ausführungen der WKStA. Wie glaubwürdig die Zeugen in dieser Hinsicht war, werde vom Schöffengericht zu beantworten sein. 

    Er beantragt Schuldsprüche und einen Schadenersatz von 5.000 Euro zur ungeteilten Hand plus vier Prozent Zinsen. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Mayrhofer hält für erschwerend, dass die Beschuldigten erst meinten, sie übernehmen Verantwortung, dann in der Hauptverhandlung aber das Gegenteil erzählten. Auch wenn ihn diese Erwägung "nichts angeht", sagt der Anwalt. 

    Er beantragt Schuldsprüche. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Was geht da ab?

    Das Verfahren habe gezeigt, "was da abgeht", sagt Mayrhofer. 

    Dass ein Bewerber seine Unterlagen einem Nationalratsabgeordneten gibt und der dann die Unterlagen einem Beamten - das sei ein Eingriff in die öffentliche Verwaltung, der nicht zu unterschätzen sei. 

    Der Opferanwalt erinnert auch noch einmal an den Anfang der Hauptverhandlung, als die Beschuldigten eine "Verantwortungsübernahme" abgegeben haben. Sie haben aber nie gesagt, sie übernehmen Verantwortung für einen Amtsmissbrauch - das ist wichtig. 

    "Sondern hinsichtlich der ihnen in der Anklage zur Last gelegten Handlungen", sagt Mayrhofer. Auch im Lichte der möglichen Konsequenz, dass das zu einem späteren Zeitpunkt schaden könne. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Opferanwalt Mayrhofer ist am Wort

    Der Privatbeteiligtenvertreter hält zu Beginn gleich fest, dass es hier nicht um "Freunderlwirtschaft" oder "Postenschacher" gehe, wie oft verharmlosend berichtet werde. 

    Es gehe hier um ein Verbrechen. Amtsmissbrauch ist immerhin mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. 

    (Mayrhofer kommt übrigens ohne Powerpoint-Präsentation aus.)

  • |Raffaela Lindorfer

    WKStA: "Strafen sollen spürbar sein"

    Mildernd wirke sich laut Koch eine unbescholtene Lebensführung und das lange Zurückliegen der Tat aus. 

    Bei Wöginger sei "individuell erschwerend", dass er eine hohe Funktion in der Politik innehat. In seinem Job habe er eine Vorbildfunktion gegenüber der Öffentlichkeit. 

    Die Strafe werde im ersten Drittel es Strafrahmens auszumessen sein, sagt Kasinger, der sich gegen eine rein bedingte Strafe auswirkt. "Die auszusprechenden Strafen sollten spürbar sein". 

    Daher komme eine Kombination aus einer bedingten Freiheitsstrafe und einer unbedingten Geldstrafe in Betracht. Bei allen drei Angeklagten.  

  • |Raffaela Lindorfer

    Jetzt erklärt WKStA-Mann Kasinger, wie man die Strafe bemessen könnte. Die Tatbestände sehen einen Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahre vor. 

    Ausschlaggebend ist die "Schwere der Schuld", die u.a. größer ist, je größer der Schaden und die Folgen sind. 

    Laut Oberlandesgericht Linz, das die Diversionen aufgehoben hat, wiegt der Schaden am Vertrauen der Bevölkerung besonders schwer. 

  • |Raffaela Lindorfer

    WKStA beantragt Schuldsprüche

    Postenkorruption sei gegen staatliche Interesse gerichtet. Postenbesetzungen sollten ausschließlich nach sachlichen Kriterien erfolgen, frei von parteipolitischer Erwägung oder sonstiger Diskriminierung. Mit dem Ziel, die besten Köpfe auszuwählen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen zu erhalten. 

    Alle Kriterien seien erfüllt, sagt Koch. Er ersucht um Schuldsprüche für alle drei Angeklagten. 

    Übrigens: Siegfried M. und Herbert B. wird nicht nur Amtsmissbrauch, sondern auch Falschaussage im Verfahren vor dem BVwG vorgeworfen. Das haben wir inzwischen fast vergessen!

  • |Raffaela Lindorfer

    Der Dienstweg

    Zum Schädigungsvorsatz: Das bedeutet, dass man entweder einen Schaden will oder diesen "ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet."

    Wenn also der Abgeordnete Wöginger und die anderen beiden Angeklagten es für möglich gehalten haben, dass andere Bewerber einen Nachteil haben, dann sei der Schädigungsvorsatz erfüllt. 

    Denn wenn Wöginger keinen solchen Vorsatz gehabt hätte, warum sollte er dann überhaupt zu Schmid gehen? Das Ersuchen an Schmid, dem Personalwunsch zu entsprechen, die Weiterleitung der Unterlagen und die "Bitte um Prüfung" könne nur den Zweck der Besserstellung L.s haben. 

    Sonst hätte L. seine Bewerbung ja ganz normal über den offiziellen Dienstweg eingebracht. 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Bitte Parteifreund bevorzugen"

    Der Personalwunsch von Wöginger sei ausschließlich parteipolitisch motiviert gewesen. 

    Öffentlich Bedienstete und Spitzenpolitiker wissen, dass parteipolitische Erwägungen bei so etwas eigentlich keine Rolle spielen dürfen. 

    Und solange niemand in einen Aktenvermerk schreibt: "L. soll es werden, weil er mein Parteifreund ist", sei auch klar, dass man so etwas lieber geheim halten will. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Gewusst und gewollt

    Zur subjektiven Seite: Für den Tatbestand sind Befugnismissbrauch mit Schädigungsvorsatz erforderlich. 

    Diese "innere Tatseite" kann man nachweisen, wenn jemand zugibt, dass er ein gesetzeswidriges Verhalten beabsichtigt hat und in Kauf nimmt, dass jemand geschädigt wird. "Ist das realistisch bei Korruptionsdelikten? Nein. Bei Amtsträgern steht bei so etwas die gesamte berufliche Reputation auf dem Spiel." 

    Diese Möglichkeit des Beweises fällt also flach. 

    Man muss den Vorsatz also ableiten aus dem "äußeren Geschehensablauf": Was haben die Beschuldigten gewusst, was haben sie gewollt?

  • |Raffaela Lindorfer

    Koch beschreibt nun den objektiven und den subjektiven Tatbestand: 

    Der objektive Tatbestand ist erfüllt, wenn jemand eine Tat setzt, die das Gesetz verbietet. In dem Fall: Postenbesetzungen nach parteipolitischen Motiven. 

    Das sei, so Koch, erfüllt. 

  • |Raffaela Lindorfer

    Am 7. Februar 2017, ca. eine Woche vor dem Hearing, kommt es zu einem Treffen zwischen B. und Schmid, wo B. ihm die Unterstützung zugesagt habe. Der Angeklagte bestreitet das.

    Am Tag des Hearings, dem 13. Februar, kontaktiert B. dann Schmid: Die Hearings sind zwar abgeschlossen, die Beurteilung der Kommission aber nicht. 

    "Mit Bauchweh aber: [Daumen hoch]". Schmid antwortet "Mein Held", und B. wieder: "Man tut was man kann".

    Koch fragt: "Schreibt so jemand, der Schmid nur im Glauben lassen wollte, dass er L. entgegen seinen Bekundungen nun doch unterstützt hat? Nein. So schreibt jemand, der die unsachlichen Einflussnahmen umgesetzt hat, obwohl es offenbar nicht so einfach war." 

    Schmid berichtet gleich weiter an Wöginger: "Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was". Wöginger bekundete, er sei "total happy" und schickte noch ein "DANKESCHÖN" in Großbuchstaben nach. 

    "So bedankt sich ganz klar ein Mensch, dem eine Sache besonders wichtig war und der sich freut", sagt Koch. 

    Diese Nachrichten würden damit ein eindeutiges Bild des Geschehens liefern. 

  • |Raffaela Lindorfer

    "Glasklares Bild" durch Chats

    Koch ist wieder am Wort. Er geht auf die Chats ein, die bei Schmid sichergestellt wurden. Jetzt kommt die Powerpoint-Präsentation. 

    Es seien nur 16 Nachrichten, würden aber "ein glasklares Bild" davon abgeben, dass es hier zu einer Intervention kam. 

    Zum ersten objektivierten Kontakt zwischen Schmid und Wöginger kam es am 13. Dezember 2016. Schmid bittet um "rr", also Rückruf, zu Michael L. 

    Das war ca. eine Woche nach der Kommissionssitzung für Freistadt, bei dem L. nicht zum Zug kam. 

    Was passiert dann? Am selben Tag kontaktiert Schmid dann den Gewerkschafter B. - verwendet zwar den falschen Namen, aber es ist klar, dass er L. meint. "Das zeigt auch, dass L. ihm nicht wichtig war, sonst hätte er nicht den falschen Namen verwendet", so Koch. 

    Jedenfalls bittet Schmid B. um "Unterstützung". Warum? "Weil dieser sehr wahrscheinlich in der Kommission sitzen würde und Einfluss auf die Zusammensetzung hat." 

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