Kronzeuge als heiße Kartoffel: Wer soll jetzt gegen Thomas Schmid ermitteln?

Die ÖVP kritisiert, dass die WKStA, die Thomas Schmid zum Kronzeugen gemacht hat, nun wegen Falschaussage gegen ihn ermitteln soll. WKStA-Sprecher Ortner weist diese Darstellung zurück.
Kronzeuge als heiße Kartoffel: Wer soll jetzt gegen Thomas Schmid ermitteln?

Große Aufregung herrscht bei der ÖVP, seit gestern, Montag, bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Linz die Ermittlungen wegen Falschaussage gegen Thomas Schmid an die WKStA abtreten will. 

ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger bezeichnet den Vorgang als "höchst aufklärungswürdig" und sieht die Oberbehörde gefordert, hier eine Befangenheit festzustellen: Immerhin war es die WKStA, die Schmid den Kronzeugenstatus verliehen hat. 

"Thomas Schmid ist gegen August Wöginger, Sebastian Kurz und andere Beschuldigte der einzige Belastungszeuge der WKStA, er hat sich jetzt in seinen Aussagen in eine Reihe von Widersprüchen verstrickt. Der Kronzeugenstatus scheint in Gefahr, wie soll die WKStA hier unabhängig ermitteln?”, fragt sich Fürlinger.

Und weiter: "Man muss schon viel Humor haben, um zu verstehen, dass jene Behörde, die sich mutmaßlich von Schmid einen Bären hat aufbinden lassen, nun darüber selbst entscheiden soll, ob es ein Bär und ob der Bär groß genug ist." 

Generalprokuratur 

Am Dienstag kontert WKStA-Sprecher Martin Ortner: "Wir weisen die Darstellung zurück. Weder hat die WKStA das Verfahren an sich gezogen, noch hat sie eine Entscheidung zu etwaigen Ermittlungen getroffen." 

Richtig sei vielmehr, dass die Staatsanwaltschaft Linz den Fall von sich aus an die WKStA abgetreten habe. 

Die WKStA prüfe nun, ob sie überhaupt zuständig ist. Das ging aber auch schon aus der Stellungnahme der WKStA am Montag hervor. 

"Sollte diese Prüfung ergeben, dass die WKStA rechtlich nicht zuständig ist, dann wird der Fall - wie gesetzlich vorgesehen - der Generalprokuratur zur endgültigen Entscheidung vorgelegt", erklärt Ortner weiter. 

Anzeige von Ex-ÖVP-Kanzler Kurz

Anstoß für das Ermittlungsverfahren war eine von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eingebrachte Sachverhaltsdarstellung. Darin wirft der Anwalt von Kurz Schmid vor, im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger, bei dem es um die Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau geht, die Sachlage falsch dargestellt zu haben. 

Thema im Prozess war nämlich auch die zeitlich frühere Besetzung des Finanzamts in Freistadt. Schmid sagte im Prozess in Linz aus, er habe von dieser "wenig bis gar nichts" mitbekommen. 

Eine Beamtin im Finanzministerium hatte im Prozess in Linz jedoch berichtet, dass es bereits bei dieser Gerüchte zu Interventionsversuchen durch Schmid zugunsten des später beim Finanzamt Braunau zum Zug gekommenen Bürgermeisters gegeben habe.

Diesen vermeintlichen Widerspruch gilt es nun aufzuklären. Von wem, ist offen. 

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