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„Schwächen“: Behindertenanwältin fordert Reform bei Begutachtungen

Menschen mit Behinderungen müssen ihre Beeinträchtigungen „immer wieder aufs Neue beweisen“, kritisiert Behindertenanwältin Christine Steger. Sie fordert eine unabhängige Begutachtungsstelle.
PK "BEHINDERTENRECHTE: HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AN ÖSTERREICH DURCH UN-FACHAUSSCHUSS?: STEGER

Zusammenfassung

  • Behindertenanwältin Christine Steger fordert eine grundlegende Reform der Begutachtungen, da Betroffene bei Leistungen wie Pflegegeld, Behindertenpass oder Pensionen mit Mehrfachbegutachtungen, Bürokratie und langen Verfahren konfrontiert sind.
  • Laut einem neuen Policy Briefing bestehen strukturelle Schwächen durch zersplitterte Zuständigkeiten, veraltete Begutachtungsmodelle sowie Klagen über Qualität, Barrierefreiheit und den Umgang bei Untersuchungen.
  • Steger empfiehlt eine unabhängige multiprofessionelle Begutachtungsstelle, ein menschenrechtsbasiertes Modell, einheitliche Qualitätsstandards sowie den Verzicht auf unnötige Wiederbegutachtungen und den Ausbau von Beschwerde- und Kontrollmechanismen.

Behindertenanwältin Christine Steger fordert bei der Begutachtung von Menschen mit Behinderungen eine „grundlegende Reform“. Denn der Weg zu Unterstützungsleistungen sei häufig mit hohem bürokratischem Aufwand, zahlreichen Begutachtungen und langen Verfahrenswegen verbunden, so Steger. Auch Klagen über Qualität und den Umgang bei den Begutachtungen seien Thema. Dabei handle es sich nicht um vereinzelte Probleme, sondern um „strukturelle Schwächen des gesamten Systems“.

Ein am Montag veröffentlichtes neues Policy Briefing der Behindertenanwältin zum Thema „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe“ zeige auf, dass die Betroffenen mit Mehrfachbegutachtungen, zersplitterten Zuständigkeiten und einem veralteten Begutachtungssystem konfrontiert seien, erklärte Steger am Montag in einer Pressemitteilung.

Betroffen seien die Themen Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Bundesländer gleichermaßen. Zuständig für Begutachtungen sind je nach Leistung grundsätzlich die Sozialversicherungen wie PVA, SVS, BVAEB und die AUVA, das Sozialministeriumservice (SMS) und die Ämter der Bundesländer.

Unabhängige Begutachtungsstelle gefordert

Das Policy Briefing wurde den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträgern übermittelt, so Steger, die ihre Bereitschaft unterstrich, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv zu begleiten. Als eine der Kernforderungen nennt die Behindertenanwältin die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle.

Menschen mit Behinderungen müssten in Österreich häufig bei unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen „immer wieder vorlegen“, so Steger. Für die oben genannten Leistungen würden unterschiedliche Verfahren gelten und unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen.

„Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen.“ Viele würden von langen Verfahrensdauern und widersprüchlichen Einschätzungen berichten - sowie „dem Gefühl, ihre Behinderungen und Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue 'beweisen' zu müssen“.

Gutachten: Klagen über Qualität und Umgang

Besonders häufig sei bei den Vernetzungstreffen auch die Qualität der Begutachtungen thematisiert worden: Sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachterinnen und Gutachter und mangelnde Barrierefreiheit würden dazu führen, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden.

Viele Menschen würden respektlose Kommunikation schildern oder sich unter Generalverdacht gestellt fühlen, Leistungen unberechtigt beantragen zu wollen. Hinzu komme, dass Begleitpersonen teilweise nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen.

„Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden“, so die Anwältin. Positiv sei jedoch hervorzuheben, dass der Gesetzgeber in der Zwischenzeit zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert hat (ab 1. September, Anm.).

Wiederbegutachtungen trotz dauerhaften Beeinträchtigungen

Als besonders belastend werden regelmäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen beschrieben. Obwohl sich die gesundheitliche Situation vielfach nicht verändert, müssten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen immer wieder neue Anträge stellen, Gutachten organisieren und Untersuchungen absolvieren. Das verursacht nicht nur unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand, sondern bindet auch erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung.

Zahlreiche Reformvorschläge vorgelegt

Das Policy Briefing enthält „konkrete Empfehlungen“ für Politik und Verwaltung. Dazu gehören neben der Schaffung einer unabhängigen Begutachtungsstelle auch die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen. Ebenso wird ein „menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell mit Fokus auf Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf“ gefordert.

Auf der Liste der Empfehlungen stehen darüber hinaus bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen für Gutachter und Gutachterinnen, barrierefreie Verfahren und die Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen. Außerdem solle auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen verzichtet werden. Auch die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle und ein systematisches Monitoring der Begutachtungspraxis wird empfohlen.

Grundlage: Gespräche mit Stakeholdern und Expertinnen und Experten

Grundlage der im Briefing zusammengefassten Erkenntnisse sind bundesweite Vernetzungstreffen der Behindertenanwältin im ersten Halbjahr 2026. Mehrere hundert Vertreter und Vertreterinnen von Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis beteiligten sich an den Gesprächen, so Steger. „Das Ergebnis ist eindeutig: Über alle Bundesländer hinweg werden nahezu identische Probleme geschildert.“

Das Policy Briefing zeige außerdem, dass Begutachtungen und das Rechtssystem, das diese vorschreibt, noch immer „überwiegend auf einem medizinischen Verständnis von Behinderung beruhen“. Im Mittelpunkt stehen würden Diagnosen, Funktionseinschränkungen und Defizite. „Die tatsächlichen Auswirkungen auf das tägliche Leben sowie bestehende Barrieren und der konkrete Unterstützungsbedarf werden hingegen vielfach zu wenig oder gar nicht berücksichtigt“, heißt es.

Schon lange Kritik an Begutachtungen

Das Thema der Begutachtungen steht schon länger im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere die Praxis der Pensionsversicherung (PVA). Im Mai des Vorjahres wies etwa eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier auf Missstände im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen hin. Erneut für Kritik sorgte im März dieses Jahres eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie: Die Rede war von als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll empfundenen PVA-Begutachtungen, „kasernenartigem Ton“ bis hin zu „Anschreien“ und Simulationsvorwürfen.

Nach massiver öffentlicher Kritik wurde zwischen Sozialministerium und PVA ein „Maßnahmenpaket“ erarbeitet. Mit September soll etwa ein „Verhaltenskodex“ für Gutachterinnen und Gutachter gelten. Darüber hinaus wurde der genannte Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson auf den Weg gebracht. Die Kritik an der PVA riss auch danach nicht ab, Ende April wurden interne Kursunterlagen des für die Gutachter-Schulungen zuständigen Vereins ÖBAK zu den Themen ME/CFS und Post Covid bekannt. Experten kritisierten die darin empfohlenen Texte deutlich: Diese seien dazu geeignet, Patienten zu delegitimieren und deren Sozialleistungsbezug zu blockieren, hieß es.

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