Worum es geht: Die EU-Kommission warf Österreich im Frühjahr vor, zu hohe Corona-Förderungen ausbezahlt zu haben. Danach wurde die Auszahlung und Bearbeitung weiterer Anträge gestoppt. Streitpunkt war, dass die Cofag Unternehmensverbünden – also Unternehmen mit Schwester- oder Tochterbetrieben – teilweise Zuschüsse für jede einzelne Filiale gewährt hatte. Damit überstiegen die Hilfen Höchstgrenzen, die von der EU pro Unternehmen vorgegeben waren.
Anfang August genehmigte die EU-Kommission Österreich zwar noch einmal Förderungen in Hohe von 750 Millionen Euro, um offene Anträge abzuarbeiten. Damit die Cofag damit beginnen kann, ist aber eine neue Verordnung nötig.
Stillstand
Zirka 3.500 Fördernehmer müssen dann noch einmal einen neuen Antrag stellen. Und wenn der Antrag schon von der Cofag genehmigt, aber noch nicht ausbezahlt wurde? „Die restlichen Anträge werden fertig geprüft und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ausbezahlt, es müssen hier keine Anträge mehr eingebracht werden“, heißt es aus der Cofag. Kurz gesagt: Hilfen können wieder beantragt und ausbezahlt werden, sobald die Regierung die Verordnung erlassen hat.
Das Problem: Das Vizekanzleramt von Werner Kogler (Grüne) hat dem Vorschlag von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bisher nicht zugestimmt. Während Koglers Büro auf laufende Gespräche verweist, vermuten ÖVP-Verhandlerkreise gegenüber dem KURIER, dass die Grünen gar kein Interesse an eine neuen Verordnung hätten. Begründung: Die Unternehmen seien in der Krise ohnehin zu stark gefördert worden. Auch beim Energiekostenzuschuss 2 stehen die Grünen deshalb auf der Bremse.
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Warten auf Höchstgericht
Dass die Cofag Unternehmen teils tatsächlich überfördert hat, bestätigte auch der Rechnungshof. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft jetzt, ob es zulässig war, Corona-Hilfen über externe Förderagentur abzuwickeln. Auf das VfGH-Erkenntnis wartet auch Brunner. Er hatte im Juni nämlich angekündigt, dass bis Ende September ein Konzept zur Auflösung der Cofag fertig sein sollte.
Diese Frist werde nun bis 31. Oktober verlängert, heißt es aus dem BMF zum KURIER. Hintergrund: Das VfGH-Erkenntnis soll noch in das finale Konzept einfließen, das die Experten der Abbaubeteiligungsgesellschaft des Bundes (ABBAG) erarbeiten. Bis das Konzept fertig sei, würden „natürlich alle offenen Förderungen weiter bearbeitet“.
Aber könnte es passieren, dass die Cofag aufgelöst wird, bevor alle Anträge abgefertigt wurden? „Noch offene Fälle werden selbstverständlich ordnungsgemäß erledigt“, heißt es aus dem BMF. 99 Prozent der 1,3 Millionen Anträge seien schon abgearbeitet. Und Hilfen, die zu Unrecht bezogen wurden, fordere man weiterhin zurück.
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