Worauf die Grünen so stolz sind: Der Rechnungshof wird deutlich gestärkt. Im freien Spiel der Kräfte wurden im Sommer im Nationalrat zwar Obergrenzen für Parteispenden beschlossen. Experten kritisierten aber, dass der Rechnungshof weiterhin nur höflich nachfragen, aber nicht in die Parteikassen schauen darf.
Der Rechnungshof erhält nun „originäre und direkte Kontroll- und Einschaurechte“, wenn es um die Vollständigkeit der Rechenschaftsberichte der Parteien geht. Sprich: gibt es konkrete Zweifel, darf er nachprüfen.
Der Rechnungshof kann jederzeit von sich aus tätig werden, wenn der Verdacht besteht, dass das Parteiengesetz verletzt wurde – er agiert also ähnlich wie eine Staatsanwaltschaft bei Straftaten. Eine routinemäßige Kontrolle ist allerdings nicht vorgesehen.
Bei der Überschreitung der Grenzen bei den Wahlkampfkosten soll es höhere Strafen geben, auch die Meldepflicht wird ausgeweitet. Insgesamt wird der Rechenschaftsbericht überarbeitet.
Auch aus dem Postenschacher bei den Casinos Austria will man gelernt haben: Der Rechnungshof soll Unternehmen, die zu mehr als einem Viertel in öffentlicher Hand sind, prüfen können.
Für Franz Fiedler, Ex-Präsident des Rechnungshofes, ist das „ein Durchbruch“. Einziger Wermutstropfen: Börsenotierte Unternehmen sind ausgenommen.
„Dabei bringt eine Prüfung des Rechnungshofes ja nicht nur Kritik. Seine Ratschläge zu beherzigen, wäre für Aktionäre ein Gütesiegel“, sagt der Ex-Präsident. Dass Bestellungen von Vorständen evaluiert werden, wie im Programm steht, sei aber an sich nichts Neues.
Mit einem neuen Informationsfreiheitsgesetz will Kogler „die alten Zöpfe der Republik abschneiden“. Das Amtsgeheimnis, das derzeit in der Verfassung abgesichert ist, soll fallen. Auskünfte bei Organen der Gesetzgebung, der Selbst- und Justizverwaltung sollen für Bürger gebührenfrei sein.
Im Programm findet sich auch eine kleine Wahlrechtsreform: Angedacht ist ein „Pool“ an Bürgern für die Wahlkommissionen – eine Reaktion auf den Mangel an Wahlbeisitzern. Zudem soll die Briefwahl vereinfacht werden.
Dem Justizressort wird im selben Kapitel eine „Ausstattung mit erforderlichen Ressourcen“ für die nötigen Reformen und die Aufrechterhaltung des Betriebs versprochen. Laut Ministerium fehlen akut 90,6 Millionen Euro.
Geplant ist eine Reform des Maßnahmenvollzugs und des Strafvollzugs – vorrangig geht es um Ressourcen und Modernisierung.
Das Projekt Justiz 3.0 wird forciert: Bis 2022 soll die Gerichtsbarkeit vollständig digitalisiert sein.
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