Was sich bei Österreichs Gesundheitssystem alles ändern soll
Eine völlige Neuaufstellung des teuren und mitunter sehr ineffizienten Gesundheitssystems hat sich die Dreierkoalition im Rahmen der „Reformpartnerschaft“ vorgenommen. Bis dato läuft der Prozess, in dem auch Länder und Sozialpartner eingebunden sind, eher schleppend: Jüngste Wortmeldungen von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) und Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) deuten darauf hin, dass große Würfe eher nicht zu erwarten sind.
Solche mahnt nun allerdings auch der Rechnungshof ein. In seinem 40-seitigen Themenpapier „Gesundheitssystem 2040“ listet er, abgeleitet von seinen Prüfungen, 15 konkrete Vorschläge für eine umfassende Reform auf. Er pocht gleichzeitig auf verbindliche Zeitvorgaben für die Umsetzung.
„Angesichts der bevorstehenden Verhandlungen zum nächsten Finanzausgleich und der Vorarbeiten für die im Jahr 2030 beginnende nächste Planungsperiode für die Strukturpläne Gesundheit halten wir es für zeitkritisch, jetzt eine Zielstruktur für das Gesundheitssystem 2040 zu entwickeln, die Finanzierung daran auszurichten und in die richtigen Bahnen zu lenken“, so Margit Kraker, Präsidentin des Rechnungshofes.
Die 15 Empfehlungen gliedern sich in drei Handlungsfelder.
Versorgungsstrukturen
Zielbild erstellen: In einem ersten Schritt soll ermittelt werden, welche Strukturen welche Leistungen erbringen sollen, um die künftige Versorgung effizient auszugestalten. Etwa ein stärkerer Schwerpunkt auf die Primärversorgung mit niederschwelligem Zugang (geringe Wartezeiten) und Aufhebung von Doppelgleisigkeiten mit den Spitalsambulanzen.
Festlegung der Standorte und Ausgestaltung der Versorgungsstrukturen.
Bevölkerung informieren: Es müsse offen kommuniziert werden, dass nur der Strukturwandel eine bedarfsgerechte Versorgung im öffentlichen Gesundheitssystem langfristig absichern kann.
Finanzierung
Mittel verteilen: Abgeleitet von der Zielstruktur wäre eine Mittelverteilung zwischen den verschiedenen Versorgungssektoren. Zu definieren wäre sie von Bund, Ländern und Sozialversicherung in den Verhandlungen für den nächsten Finanzausgleich.
Transformationspfad: Daraus abgeleitet wäre für die Zeit bis 2040 ein Transformationspfad zu entwickeln, der mit Meilensteinen auf Finanzierungs- und Leistungsseite hinterlegt ist.
Ausgestaltung konkreter Zahlungsströme nach regionalen und leistungsbezogenen Gesichtspunkten.
Steuerung der Faktorkosten: Auf Dauer könne eine über das allgemeine Wirtschaftswachstum hinausgehende Steigerung der Vergütung für ärztliche Leistungen oder Heilmittel kaum finanziert werden. Hier müsse gegengesteuert werden.
Gezielte Einbindung privater Mittel: „Eine Fortführung der aktuellen Finanzierung und die hohen Defizite der Sozialversicherung bzw. Abgänge der Krankenanstalten bergen das Risiko von Qualitäts- und Leistungsdefiziten im öffentlichen Gesundheitssystem und von nicht steuerbaren Privatzahlungen“, heißt es in dem Bericht. „Stattdessen sollten eine sozial verträgliche Bemessung und gezielte Integration von privaten Geldern in das öffentliche Gesundheitssystem geprüft werden.“ Dazu gehören etwa Selbstbehalte, eine bessere Steuerung der Prävention wie auch ein gezielterer Einsatz von Kuraufenthalten.
Steuerung
Performance-Indikatoren: Gemeint ist damit ein flächendeckendes System, mit dem beobachtet werden kann, ob mit den Versorgungsleistungen bei einer optimierten Nutzung von Ressourcen die angestrebten Ergebnisse erzielt werden können.
Datenerhebung und -nutzung verbessern: Daten sind Grundlage einer Performance-Bewertung. Doch: „Zentrale Informationen wie Diagnosen aus dem niedergelassenen Bereich standen bisher nicht zur Verfügung oder waren nicht ausreichend bzw. nicht ausreichend zusammengeführt vorhanden. Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA bleibt hinter ihren technischen Möglichkeiten zurück, Daten der Krankenanstaltenträger und der Krankenversicherungsträger werden nicht systematisch zusammengeführt.“
Versorgungsplanung: Mit einer besseren Datengrundlage ließe auch die Planung verbessern.
Personalbedarf planen: Darunter fällt für den Rechnungshof unter anderem eine stärkere Ausrichtung der Ärzteausbildung an den künftig erforderlichen Versorgungsleistungen.
Qualitätssicherung ausbauen: Sie sei bis dato nicht ausreichend vorhanden. „Beispielsweise findet im niedergelassenen Bereich bis heute keine systematische Ergebnisqualitätsmessung statt“, heißt es in dem Papier.
Orientierung für Patienten verbessern: Das betreffe etwa das Wartezeitenmanagement (jedenfalls für zeitkritische Behandlungen), aber auch erste Informationen (1450) und gegebenenfalls daran anknüpfende Anreize.
Zuständigkeiten klären: Es müsse geklärt werden, „wer im Prozess der Umsetzung dieses Zielbildes welche Rolle innehat und wer für welche Entscheidungen verantwortlich ist“.
Das vollständige Papier des Rechnungshofs finden Sie hier.
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