Gesetz für Steuerreform: Offene Fragen beim regionalen Klimabonus

Gesetz für Steuerreform: Offene Fragen beim regionalen Klimabonus
Das Gesetzespaket zur ökosozialen Steuerreform ist in Begutachtung gegangen. Wichtige Details müssen später verordnet werden.

Der Gesetzesentwurf zur ökosozialen Steuerreform ist am Montag in eine vierwöchige Begutachtung gegangen. Mehrere Punkte sind noch offen und werden über Verordnungen geregelt. Etwa, wieder regionale Klimabonus ausbezahlt wird. Zur Erinnerung: Je nachdem, wie gut oder schlecht ihre Verkehrsanbindung ist, erhalten erwachsene Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich 100, 133, 167 oder 200 Euro pro Jahr. Personen unter 18 bekommen jeweils die Hälfte. Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, erhalten unabhängig vom Wohnort 200 Euro.

Wie erfolgt die Auszahlung? Das steht eben noch nicht fest. Zuständig ist das Klimaschutzministerium (BMK) von Leonore Gewessler (Grüne). Das BMK verfügt aktuell aber nicht über die notwendigen Daten der Bezugsberechtigten. Der Gesetzestext verpflichtet die "kompetenten Behörden und Dienststellen", dem BMK die nötigen Daten zur Verfügung zu stellen - entweder "automationsunterstützt" oder durch eine "elektronische Schnittstelle". Mögliche Schnittstellen gibt es bei den Sozialversicherungen und beim Finanzamt.

Wie die technische Abwicklung konkret aussieht, soll das BMK in den kommenden Monaten via Verordnung regeln - im "Einvernehmen" mit dem Finanzministerium und dem Sozialministerium. Der Klimabonus wird in Zukunft analog zur CO2-Bepreisung ansteigen. Nach 2022 soll das BMK jährlich ebenfalls per Verordnung festlegen, wie hoch die Summe ausfällt.

CO2-Bepreis könnte sich noch ändern

Warum ist noch unklar, wie hoch der Bonus dann ausfällt? Die türkis-grüne Bundesregierung hat sich zwar auf einen Pfad bei der CO2-Bepreisung geeinigt. In Stein gemeißelt ist aber nur der Einstiegspreis: 2022 kostet eine Tonne CO2 30 Euro. 2023 soll der Betrag dann auf 35, 2024 auf 45 und 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 soll es einen EU-weiten CO2-Emissionshandel für sämtliche Lebensbereiche geben.

Die Steuerreform beinhaltet aber einen sogenannten Preisstabilitätsmechanismus für den Emissionshandel. Steigen etwa die fossilen Energiepreise für private Haushalte in einem Jahr um mehr 12,5 Prozent, halbiert sich im Folgejahr die Erhöhung der CO2-Beipreisung. Sinken die fossilen Energiepreise, wird die Erhöhung des CO2-Preises im Folgejahr um 50 Prozent gesteigert.

Senkung der Krankenversicherungsbeiträge kommt

Ein weiterer Streitpunkt war die geplante Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen bis 2.500 Euro. ÖGK und Arbeiterkammer plädierten dafür, die Entlastung über den bereits bestehenden Sozialversicherungsbonus durchzuführen. Ganze Lohnverrechnungssysteme müssten sonst umprogrammiert werden, lautete eines der Argumente.

Nun kommt die Senkung der KV-Beiträge aber, für die Abwicklung ist das Sozialministerium zuständig. Es sei davon auszugehen, "dass die nötigen Anpassungen der Lohnverrechnungssoftware, die sich aus der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge ergeben, im Wesentlichen im Rahmen des jährlichen Software-Updates abgedeckt werden", heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. In dieser Berechnung nicht berücksichtigt seien mögliche Verwaltungskosten.

18 Milliarden Euro für Entlastungen

Zusätzlich zum Klimaaspekt wird es zahlreiche Entlastungen geben, die sich bis 2025 auf 18 Milliarden Euro summieren. Sparmaßnahmen als Gegenfinanzierung sind nicht vorgesehen, die Bundesregierung geht davon aus, dass die Entlastungen durch zusätzliches Wachstum und Betriebsansiedlungen finanziert werden und dass gleichzeitig auch der Abbau der Staatsverschuldung möglich ist.

Die ebenfalls geplante Senkung der Lohnsteuer erfolgt stufenweise: Die 2. Einkommensstufe wird von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022 gesenkt, die 3. Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023. Der Familienbonus wird von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 angehoben.

Die gesamten Lohnnebenkosten sollen in Vollausbau der Steuerreform zu einer Entlastung des Faktors Arbeit um 4,7 Mrd. Euro und einer Senkung der Abgabenquote von 47,3 auf 46,2 Prozent führen. Unternehmen werden mittels Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 23 Prozent bis 2024 (ein Prozent 2023 und ein Prozent 2024) um bis zu 700 Mio. Euro entlastet.

Rote und blaue Kritik

Kritik kam am Montag von der Opposition: Die SPÖ bemängelte die "falsche Verteilungswirkung" der Steuerreform. Lohnsteuern würden neunmal stärker als Gewinnsteuern steigen, so SPÖ-Vizeklubobmann Jörg Leichtfried in einer Aussendung. Er verwies auf eine Analyse der Arbeiterkammer (AK) zur Verteilungswirkung der Reform. 

Auch die FPÖ übte Kritik: "In Österreich steigen derzeit die Energiepreise massiv an und durch die geplante CO2-Steuer wird Energie ab 1. Juli 2022 nochmals verteuert. Jetzt eine Kopplung der CO2-Steuer an die Energiepreise und damit der Bevölkerung eine Preisreduktion 'vorzugaukeln', ist eine reine Augenauswischerei", sagte FPÖ-Budget- und Finanzsprecher Hubert Fuchs in einer Aussendung.

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