Frauen in der Teilzeit-Falle: Welche Auswege es gibt
Mit zunehmender Alterung der sogenannten Babyboomer fallen immer mehr Arbeitskräfte weg: Es braucht Lösungen – einerseits für eine längerfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems, andererseits gegen die Armutsgefährdung im Alter. Auf der Suche nach diesen Lösungen ist die Teilzeitarbeit in den Fokus der politischen Debatte geraten.
Das betrifft vor allem Frauen, denn nur bei einem von drei österreichischen Paaren mit Kind arbeiten beide Eltern Vollzeit. Damit liegt man weit unter dem EU-Schnitt. Meist sind es die Frauen, die bei den Kindern daheimbleiben. Als Grund werden meist unzureichende Kinderbetreuungszeiten angeführt.
Immer weniger Frauen in Vollzeitjobs
Dem pflichtet auch der wirtschaftsliberale Thinktank Agenda Austria in einer aktuellen Analyse bei. In Österreich sei die Ausweitung der Arbeitszeit finanziell besonders unattraktiv und würde sich netto oft nicht auszahlen – vor allem, wenn durch mehr Arbeitsstunden mehr Kosten für die Kinderbetreuung anfallen, als zusätzliches Einkommen generiert wird.
An mangelnden Kinderbetreuungsmöglichkeiten alleine liege der Trend zur Teilzeit aber nicht. Immerhin: Auch nahezu die Hälfte der kinderlosen Frauen zwischen 45 und 54 Jahren arbeitet Teilzeit und auch in Wien, wo das Kinderbetreuungsangebot österreichweit am besten ausgebaut ist, gehe die Vollzeitbeschäftigung von Frauen seit 2004 zurück, sagen die Agenda-Austria-Ökonomen Carmen Treml und Dénes Kucsera.
„Anreize schaffen“
Um Vollzeittätigkeit attraktiver zu machen, brauche es auch steuerliche Anreize, etwa Tarifsenkungen im mittleren und oberen Einkommenssegment. Die Ökonomen schlagen auch einen Sonderabsetzbetrag für jene vor, die mehr als 35 Wochenstunden arbeiten.
Debattieren müsse man aber auch über die Geringfügigkeit. Wer geringfügig beschäftigt ist, zahlt keine Sozialversicherung. Umgekehrt können Empfänger von Arbeitslosengeld geringfügig arbeiten, und sich so 500,91 Euro im Monat dazuverdienen. Die Agenda Austria schlägt vor, die Geringfügigkeit abzuschaffen, oder den Zuverdienst zum Arbeitslosengeld auf ein Jahr zu begrenzen.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund erklärt dazu, die Frage, ob 500 Euro noch ein geringfügiges Einkommen seien, sei berechtigt. Allerdings werde in der derzeitigen Diskussion unterstellt, Geringfügigkeit könne man frei wählen. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass „gerade wieder arbeitslose Menschen hier am Pranger stehen.“
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