FPÖ-Spesenaffäre: Vorwürfe gegen Strache dürften sich erhärten

Strache soll private Rechnungen abgerechnet haben
Staatsanwaltschaft bestätigt KURIER-Bericht. Es wurde eine Vielzahl an Rechnungsbelegen sichergestellt, die erst ausgewertet werden müssen.

In den vergangenen Tagen hielt sich die Staatsanwaltschaft Wien noch sehr bedeckt, jetzt bestätigt sie einen KURIER-Bericht: "In der Strafsache FPÖ-Spesenabrechnungen wurden am gestrigen Tag (Anm.: Mittwoch) erste umfangreiche Vernehmungen des – kurzzeitig festgenommenen – ehemaligen Leibwächters sowie der früheren Büroleiterin Heinz Christian Straches durchgeführt. Diesem seit dem 18. September 2019 von der Staatsanwaltschaft Wien geführten, aus Beweisergebnissen der 'Causa Ibiza' entspringenden Verfahren liegt der Verdacht zugrunde, die oben genannten Personen hätten seit mehreren Jahren Privatausgaben von Heinz Christian Strache im Wege von Scheinbelegen der Freiheitlichen Partei verrechnet, und diese dadurch in einem 5.000 Euro übersteigenden Betrag am Vermögen geschädigt", schreibt der Erste Staatsanwalt Thomas Vecsey in der Aussendung. "Die Genannten sind daher verdächtig, das Vergehen der Untreue nach Paragraf 153 Absatz 3 Strafgesetzbuch begangen zu haben; der Strafrahmen liegt bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Und weiter heißt es: "Im Zuge bereits durchgeführter Ermittlungsmaßnahmen wurde bereits eine Vielzahl an Unterlagen, insbesondere Rechnungsbelege, sichergestellt, die – neben anderer noch erforderlicher Ermittlungsschritte und Vernehmungen – im Verlauf des Verfahrens auszuwerten sein werden. Weitere Auskünfte in diesem erst im Anfangsstadium befindlichen und von der Staatsanwaltschaft Wien als „Verschluss-Sache“ geführten Verfahren dürfen gegenwärtig nicht erteilt werden."

Indes bestreitet Strache laut seinem Anwalt Johann Pauer alle Vorwürfe. Pauer dementiert auch Medienberichte, dass sein Mandant Strachew bereits einvernommen worden sei. Das treffe nicht zu sagt Straches Verteidiger. Anwalt Pauer hatte bisher nicht einmal Akteneinsicht im anhängigen Verfahren.

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