Verordnung gewährt Flüchtlingen für ein Jahr Schutz und Arbeitschance
Politisch heikel war die Diskussion zuletzt bei der Frage: Wer hat Anspruch auf Schutz in der EU auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine? 44 Millionen Einwohner zählt das von Russland angegriffene Land laut der „Internationalen Organisation für Migration“ sind 2,3 Millionen Menschen bereits geflüchtet. Unter den Geflüchteten befinden sich 112.000 Drittstaatsangehörige, also Personen anderer Nationalitäten, die zu Kriegsbeginn in der Ukraine gelebt hatten.
Die EU hat am 4. März einstimmig beschlossen, dass die in der EU Richtlinie 2001/55/ EG des Rates vom 20. Juli 2001 normierten Bestimmungen auf Flüchtlinge aus der Ukraine anzuwenden sind. Sprich: Unbürokratischer sofortiger temporärer Schutz für Kriegsflüchtlinge samt Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildungs- und Gesundheitssystem und Grundversorgung, wenn nötig. Und zwar für ein Jahr, mit der Möglichkeit, das zwei Mal um je ein halbes Jahr zu verlängern.
Auf Druck der Visegrad-Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, unterstützt von Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gilt diese Richtlinie nur für vertriebene ukrainische Staatsangehörige, Staatsangehörige von Drittländern, die in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben, sowie für Ukrainer, die sich vor Kriegsbeginn bereits in Österreich aufgehalten haben sowie für alle Familienangehörige. Das wurde per Umlaufbeschluss im Ministerrat so beschlossen und wird heute, Freitag, den Hauptausschuss passieren. Damit ist die Anwendung dieser Richtlinie möglich. 600 Menschen sind aktuell in Einrichtungen untergebracht, Verhandlungen mit den Ländern über Kostenersätze etc. seien im Laufen.
Absage an NGOs
Die Regierung erteilt damit der NGO-Forderung eine Absage, allen Flüchtlingen aus der Ukraine, egal welcher Nationalität, temporären Schutz zu gewähren. Im Innenministerium fürchtete man, einen Pull-Faktor für Schlepper zu erzeugen – nämlich, dass illegale Migranten aus anderen Regionen gegen Geld ins ukrainische Grenzgebiet gebracht und in den ukrainischen Flüchtlingsstrom eingeschleust werden könnten. Drittstaatsangehörige aus dem Kriegsgebiet können allerdings nach Österreich einreisen. Man helfe bei der Heimreise ins sichere Heimatland oder prüfe im Falle eines Antrages, ob tatsächlich Anspruch auf Asyl bestehe.
ÖVP und Grüne einig
Die Regierungspartner ÖVP und Grüne zeigen sich nach langem Ringen zufrieden. "Österreich wird damit seiner humanitären Tradition gerecht und leistet Nachbarschaftshilfe in der größten Fluchtbewegung seit dem zweiten Weltkrieg", betont Innenminister Gerhard Karner. Und von den Grünen pflichtet Georg Bürstmayr bei: "Ich bin froh, dass wir mit dieser Verordnung jetzt einmal die erste, bereits dringend benötigte Rechtsgrundlage dafür geschaffen haben, zahlreiche schon vorbereitete Hilfsleistungen auch ‚offiziell‘ in Gang zu setzen."
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