Als Erstes müssen die Neuankömmlinge bei der Meldebehörde in der Wohnsitzgemeinde angemeldet werden. Dazu ist die Unterschrift des Quartiergebers nötig.
Die BBU empfiehlt, auch in privaten Fällen eine schriftliche Vereinbarung über die „vorübergehende entgeltfreie Unterbringung“ mit den Mitbewohnern aufzusetzen, am besten mit einer Kopie von Personaldokumenten der untergebrachten Personen. Und sie empfiehlt, Zeitpunkt und Dauer der Aufnahme zu dokumentieren.
Als nächster Schritt ist der Antrag auf Aufnahme in die Grundversorgung einzubringen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass das bei der jeweiligen Landestelle zu erfolgen hat. Allerdings ist das Teil der Durchführungsverordnung zur vorige Woche beschlossenen EU-Richtlinie (sofortiger Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine). Diese Verordnung wurde Montagnachmittag im Innenministerium ausgearbeitet, und darin werden Unterstützungsleistungen und Auszahlungsmodalitäten geregelt. Sie wird politisch akkordiert und muss Ministerrat und Hauptausschuss des Nationalrates passieren. Das soll noch diese Woche erfolgen, derzeit können seitens des Innenministeriums noch keine konkreten Abläufe genannt werden. Fix ist: Fristen können jetzt noch nicht versäumt werden, aber es können derzeit auch noch keine Anträge gestellt werden. Vor expliziten Asylanträgen wird jedenfalls abgeraten, es werden auch keine von Ukrainern gestellt.
Weil sich unter den Geflüchteten sehr viele Kinder befinden, ist Schule ein großes Thema. Derzeit ist der Druck bei den Schulbehörden noch nicht so groß, Kinder werden in Absprache mit Schulerhalter und Direktoren unbürokratisch untergebracht – der Kontakt über Schule oder Gemeinde bzw. Bildungsdirektion ebnet den Weg zum Schulbesuch in Österreich.
In Wien gibt es für die Pflichtschule die eMail-Adresse schulplatz@bildung-wien.gv.at, über die der Erstkontakt erfolgen soll – am besten mit aktuellem Meldezettel und letztem Zeugnis aus der bisherigen Schule in der Ukraine. AHS und BHS-Anfragen können an vielfaltmachtschule@bildung-wien.gv.at gehen. Regelmäßiger Schulbesuch soll gewährleistet werden, um rasch einen geregelten Tagesablauf zu ermöglichen.
Flüchtlinge aus der Ukraine sind über die EU-Richtlinie jedenfalls krankenversichert, ihnen steht der Zugang zum österreichischen Gesundheitssystem offen.
Zu einem humanitären Schulterschluss haben sich heute Diakonie, Volkshilfe, Caritas und Rotes Kreuz im Innenministerium zusammengefunden. Dabei bedankte sich Innenminister Gerhard Karner für die große Solidarität in Österreich, ebenso bei den Hilfsorganisationen, mit denen es gelungen sei, die ersten Tage der Krise gut zu bewältigen: „Diese Solidarität werden wir weiter brauchen.“ Gleichzeitig appellierte er, keine privaten Transporte in Krisengebiete mehr durchzuführen, sondern auf Spenden an Hilfsorganisationen zu setzen.
Unter der Telefonnummer 01/2676 8709460 wurde beim Innenministerium eine Hotline eingerichtet. 18 Telefonisten, die Ukrainisch sprechen, arbeiten im Schichtdienst. Bisher wurden mehr als 5.000 Anrufe entgegengenommen, 375 Stunden Gespräche wurden auf der Hotline bisher geführt. Bisher sind rund 45.000 Menschen aus der Ukraine über die Grenzen nach Österreich gekommen. 7.000Geflüchtete überqueren derzeit pro Tag die österreichische Grenze. Etwa 75 Prozent davon wollen nur durch Österreich durchreisen. Ihre Hauptziele sind Deutschland, Schweiz, Italien, Spanien. Für Flüchtlinge aus der Ukraine wurde als telefonische Erstanlaufstelle eine eigene Hotline unter 0800/220202 eingerichtet. Einen guten Überblick über alle Hilfs- und Spendenmöglichkeiten bietet auch SOS Mitmensch auf seiner Website an.
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