Was ist zu tun, wenn ich Flüchtlinge aufnehme?

Was ist zu tun, wenn ich Flüchtlinge aufnehme?
EU-Richtlinie gibt Flüchtlingen aus der Ukraine Schutz und Hilfe. Offen ist, wie das in der Praxis aussieht. Umsetzungsmodalitäten sind in Ausarbeitung und werden diese Woche beschlossen.

Die Hilfsbereitschaft ist enorm – auf der Plattform „Nachbarschaftsquartiere“ der Bundesbetreuungsagentur (BBU) trudeln laufend Angebote ein. Bisher wurden schon über 4.400 Quartiere gemeldet, so stehen rund 19.872 Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung. Stand Montag 15 Uhr.

Dazu gibt es unzählige Privatpersonen, die abseits davon Menschen aus der Ukraine geholt haben und ihnen hier einen Platz zum Wohnen in den eigenen vier Wänden geben. Die Unterbringung in organisierten Quartieren und Vereinen ist die eine Sache, aber was ist rechtlich zu tun, wenn man privat einen Flüchtling bzw. eine Flüchtlingsfamilie unterbringt?

Prinzipiell gilt immer noch: Menschen aus der Ukraine dürfen sich für 90 Tage jederzeit in Österreich aufhalten. Deshalb verpasst man rechtlich nichts, wenn erst Wert auf Ankommen und häuslich Einrichten gelegt wird, betont man seitens des Innenministeriums.

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