Fall Tina: Warum sich der Minister im Recht fühlt und wie es für die Familie weitergeht
Die Abschiebung der damals zwölfjährigen Tina und ihrer Familie nach Georgien im Jänner 2021 war rechtswidrig – das steht durch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) fest.
Innenminister Gerhard Karner aber sah im ZiB2-Interview am Dienstag keine Fehler und beharrte darauf, dass die Asylbehörde „so oder so“ hätte handeln können (mehr dazu).
Was stimmt nun?
Lukas Gahleitner-Gertz, Jurist bei der Asylkoordination, hält die Aussage für „unredlich“. Es stimmt, der VwGH habe in seinem Erkenntnis „ein Türchen offengelassen“: Es gibt einen behördlichen Ermessensspielraum.
Was Karner nicht erwähnt hat: Ob eine Abschiebung rechtmäßig ist, muss zum Zeitpunkt der Durchführung entschieden werden.
Im Fall Tina verging viel Zeit, weil sich die Mutter der Abschiebung entzogen hat. Die Kinder sollen dafür aber nicht büßen müssen, ihr Wohl geht vor, entschied das Bundesverwaltungsgericht und erklärte die Abschiebung für rechtswidrig.
Neu ist nur, dass das Asylamt (BFA) Amtsrevision erhoben hat – und nun beim VwGH abgeblitzt ist. „Damit ist klar: Die Abschiebung war immer unzulässig“, sagt Gahleitner-Gertz.
Kindeswohl
Am Mittwoch äußerte sich Justizministerin Alma Zadić via Twitter in Richtung Karner: Höchstgerichtliche Entscheidungen seien „zu respektieren und einzuhalten, natürlich auch von staatlichen Behörden“. Es gehe hier „um nicht weniger als das Wohl, die Chancen und die Zukunft von Kindern“.
Tina hält sich derzeit mit einem Schülervisum in Österreich auf. Die Mutter und die Schwester sind in Georgien. Ihnen stünde ein Bleiberecht in Österreich zu, meint Gahleitner-Gertz; sie hätten ja nie abgeschoben werden dürfen.
Laut Innenministerium werden die anhängigen Anträge auf einen Aufenthaltstitel weitergeführt. Der aktuelle VwGH-Beschluss habe keine Auswirkungen darauf.
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