Lugner gegen Wolf: Wer hat recht?

Lugner gegen Wolf: Wer hat recht?
Darf der Präsident den Nationalrat auflösen? Ein Verfassungsrechtsexperte gibt Antwort.

Es war einer der heftigeren Momente der TV-Debatte, eine Situation, in der vorerst unklar blieb, ob Richard Lugner Recht hatte: Dienstagabend behauptete der Präsidentschaftskandidat in einem Interview mit Armin Wolf in der ZIB 2, der Bundespräsident könne aus eigenen Stücken den Nationalrat auflösen - der Artikel 29 der Bundesverfassung sage das ganz klar. Wolf widersprach.

Öhlinger: "Zustimmung erforderlich"

Tatsächlich heißt es in der Verfassung "Der Bundespräsident kann den Nationalrat auflösen, er darf dies jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlass verfügen."

Allerdings wäre es ein grober Fehler, den Artikel isoliert zu lesen.

"Der Bundespräsident benötigt für fast alle wesentlichen Anträge die Zustimmung der Bundesregierung", sagt Verfassungsrechtsexperte Theo Öhlinger zum KURIER.

Klar geregelt ist das im Artikel 67 der Verfassung: "Alle Akte des Bundespräsidenten erfolgen, soweit nicht verfassungsmäßig anderes bestimmt ist, auf Vorschlag der Bundesregierung oder des von ihr ermächtigten Bundesministers." Das bedeutet, dass er den Nationalrat nicht ohne Zustimmung der Regierung auflösen kann.

Die Bundesregierung hingegen kann das Staatsoberhaupt sehr wohl ohne deren Zustimmung auflösen - so steht es explizit im Artikel 70 der Verfassung.

Einer anderen Frage ging Style-Redakteurin Maria Zelenko nach: Woher ist Richard Lugners Sakko?

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