Evaluierung nach Strache-Freispruch: Justiz sieht keine Fehler bei WKStA

Evaluierung nach Strache-Freispruch: Justiz sieht keine Fehler bei WKStA
OLG-Richter hatte Ankläger bei Freispruch für den Ex-FPÖ-Vizekanzler hart kritisiert, Justizministerin Zadić ließ daraufhin evaluieren. Das Ergebnis fällt positiv aus, aber ein Nachgeschmack bleibt.

Vor rund zwei Wochen hat das Oberlandesgericht Wien die Freisprüche für Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Unternehmer Siegfried Stieglitz bestätigt. Aber nicht irgendwie – sondern mit einem Knalleffekt.

Richter Werner Röggla wandte sich bei der Urteilsverkündung an die WKStA, die den Freispruch der ersten Instanz angefochten hatte, und sagte: „Wenn man Ihnen zugehört hat, käme man schnell zu einer Verurteilung. Aber hier wurden wenige Nachrichten selektiv herausgegriffen.“ Viele andere Chats seien „nicht beachtet“ worden, so sei „ein ganz anderer Eindruck entstanden“.

Die Rüge hat eine brisante Frage aufgeworfen: Hat die WKStA etwa ihre Pflicht, objektiv und in alle Richtungen zu ermitteln, verletzt?

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Alles im Akt

Aus Sicht des Justizministeriums wird diese Frage mit einem klaren Nein beantwortet. Ressortchefin Alma Zadić hat die Urteilsausfertigung (wie im KURIER-Interview angekündigt) von ihrer Fachabteilung und von der Oberstaatsanwaltschaft analysieren lassen.

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