Freundschaft, nicht Freunderlwirtschaft: Freispruch für Strache bestätigt

Freundschaft, nicht Freunderlwirtschaft: Freispruch für Strache bestätigt
Ex-FPÖ-Parteichef Strache und Unternehmer Stieglitz waren Bestechung bzw. Bestechlichkeit vorgeworfen worden.

Gerichtsgebäude sind dem ehemaligen FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache nicht fremd. Am Mittwoch um 11 Uhr hatte Strache einen Termin im Justizpalast. Dort fand die Berufungsverhandlung in der Causa Asfinag statt. Die WKStA hatte Strache und Unternehmer Siegfried Stieglitz Bestechung und Bestechlichkeit vorgeworfen.

Der Vorwurf: Stieglitz soll 10.000 Euro an einen FPÖ-nahen Verein gespendet haben. Im Gegenzug habe Strache dafür gesorgt, dass er einen Aufsichtsratsposten bei der Asfinag bekommt.

Am 29. Juli des Vorjahres wurden  Strache und Stieglitz im Landesgericht für Strafsachen in Wien von diesen Vorwürfen freigesprochen. Doch die WKStA legte Berufung ein.

Mehr dazu hier: Causa Asfinag: Freispruch für Strache und Stieglitz

"Gerade Chats sind ein Ausdruck unmittelbarer Reaktion. Sie sind echt und pur", bekräftigt Oberstaatsanwalt Gerhard Weratschnig. Und diese Chats sind es auch, die in seinen Augen Bestechung und Bestechlichkeit dokumentieren. So schrieb Stieglitz etwa an Strache: "Abmachungen sollen eingehalten werden." Die viel zitierte Freundschaft, die beide Angeklagten immer betont hatten, sieht der Oberstaatsanwalt kritisch: "Eine Amtstätigkeit schließt Freundschaft aus. Da bin ich befangen."

Doch die Freundschaft ist es, die die Angeklagten und deren Anwälte immer hochgehoben hatten. "Das war die pure Freundschaft. Auch nach Ibiza gab es Nachrichten wie ,Ich hab dich lieb'", sagt Strache-Anwalt Johann Pauer.

Der Richter sah das schließlich ähnlich: "Wenn man dem Vortrag der WKStA zugehört hat, käme man schnell zu einer Verurteilung. Aber hier wurden wenige Nachrichten selektiv herausgegriffen. Viele vorher und nachher nicht. Da entsteht ein völlig anderer Eindruck." Zudem sei es bei Korruption eine besondere Schwierigkeit, einen konkreten Zusammenhang herzustellen.

Und: Die Vergabe von Aufsichtsratsposten sei oft mit einer persönlichen Bekanntschaft verbunden. "Woher soll man sie denn nehmen, wenn sie einem nicht bekannt sind", sagt der Richter. Zudem sei Stieglitz ein Networker. "Oder anders ausgedrückt, er hat sich angebiedert an Persönlichkeiten, die ihm wichtig erschienen."

Strache selbst sagte nach dem Urteil, er habe immer vollstes Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt: "Heute bin ich demütig dankbar, was die Urteilsbestätigung betrifft."

Schon in der ähnlichen Causa Prikraf wurde Strache vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. Damals saß er mit Klinik-Betreiber Walter Grubmüller vor Gericht. Die Freisprüche sind rechtskräftig.

Warum weiter gegen Strache ermittelt wird

Weitere Ermittlungen gegen Strache sind allerdings anhängig. Zum einen wird gegen Strache in der FPÖ-Spesenaffäre ermittelt. Er soll private Ausgaben als Spesen abgerechnet haben.

Zum anderen ist Strache auch Beschuldigter rund um eine Postenbesetzung (Peter Sidlo, Anm.) bei den Casinos Austria.

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