Causa Asfinag: Freispruch für Strache und Stieglitz
Heinz-Christian Strache zeigt Nerven. Er wirkt blass, eine Hand umklammert die Lehne der Anklagebank des Großen Schwurgerichtsaales im Wiener Landesgericht. Bei den Worten des Oberstaatsanwaltes wandert sein Blick auf die Decke, er schüttelt den Kopf.
Wenige Stunden später fällt das Urteil. Die Aufregung war umsonst: Strache und sein Freund Siegfried Stieglitz werden freigesprochen. Die volle Gewissheit über eine Täterschaft und Schuld, die für einen Schuldspruch nötig gewesen wäre, konnte nicht nachgewiesen werden. Auch wenn für die Richterin klar gewesen sei, dass Strache für seinen Freund intervenierte. Von einer Spende, die im Gegenzug erfolgte, habe er jedoch "im Zweifel" nicht gewusst.
Für das Gericht reichte die Beweislage nicht aus, weswegen ein Freispruch im Zweifel erfolgte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
"Chats don't lie"
Aber von Beginn an: Im Prozess ging um Bestechung und Bestechlichkeit. Strache soll den oö. Immo-Unternehmer Stieglitz gegen Spenden an den parteinahen Verein "Austria in Motion" einen Asfinag-Aufsichtsratsposten besorgt haben.
Die Angeklagten hatten sich "nicht schuldig bekannt". Doch die zentrale Aussage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lautet: "Chats don't lie." Chats lügen nicht. Und derer gibt es in diesem Verfahren genug. Sieben Tage lang waren sie wichtigste Grundlage für die Ankläger.
So lautete etwa eine Nachricht von Stieglitz: "Abmachungen sollen eingehalten werden."
Zweifel an der Freundschaft
"Die Beweisführung in solchen Fällen ist schwierig. Aber hier liegt uns eine überdurchschnittlich dichtes Beweismaterial vor", sagt der Oberstaatsanwalt.
Die in diesem Verfahren viel zitierte Freundschaft zwischen den beiden Männern bezweifelt er. "Strache kannte weder die aktuelle Lebensgefährtin von Stieglitz, noch wusste er, dass Stieglitz gar kein Jurist war." Es sei vielmehr eine Zweckgemeinschaft gewesen. Und: "Ein echter Freund würde einen Posten nicht einmahnen, weil er weiß, dass das einen Interessenskonflikt beim Freund verursachen würde."
Stieglitz auf der einen Seite, der gerne entsprechende Ämter bekleiden wollte und sich dafür aktiv anbot. "Um dadurch zu wichtigen Informationen zu gelangen für seine Immobiliengeschäfte", sagt der Oberstaatsanwalt.
Strache auf der anderen Seite, der seine Unterstützung zusagte, um auf der einen Seite einen loyalen Mann in einen Aufsichtsratsposten zu hieven und so möglicherweise auf die Bestellung künftiger Vorstände Einfluss zu haben. Und außerdem, um Parteispenden zu lukrieren.
"Ich hab dich lieb"
Die Verteidiger sehen das naturgemäß anders. "Es muss gestattet sein, Freunde einzuladen - auch wenn es sich um Politiker handelt", sagt Stieglitz-Anwalt Andreas Pollak. Ja, Stieglitz habe Wünsche geäußert und Interesse bekundet. "Aber das ist ja wohl zulässig." Die Interpretation der Chats sieht er als "nicht haltbar."
Ähnlich argumentiert Straches Anwalt Johann Pauer: "Eine Nachricht wie: 'Ich hab dich lieb' (von Stieglitz an Strache, Anm.) sagt mehr als 1.000 Worte. Natürlich waren die beiden befreundet."
Die Handys sämtlicher Politiker seien voll mit Nachrichten, bei denen sich Personen für Posten melden und um ein gutes Wort bitten.
Strache wurde im vergangenen August in einer ähnlichen Sache zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe - nicht rechtskräftig - verurteilt. Damals ging es um einen angeblichen Gesetzeskauf in Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Auch hier waren in zeitlicher Nähe Parteispenden in Höhe von 12.000 Euro geflossen.
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