Der Beschluss führt in erster Linie dazu, dass Geimpfte nicht mehr extra testen gehen müssen, wenn sie ab 19. Mai Zugang zu Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen haben wollen.
Datenschutzrechtliche Fragen offen
Im zweiten Schritt arbeitet das Gesundheitsministerium bereits an einer Novelle, bei der es um die technische Ausgestaltung geht. Wie berichtet, sollen im Grünen Pass die Zertifikate von Impfung, Genesung und Testung digital hinterlegt und mit einem QR-Code am Handy abgerufen werden.
Offen sind dem Vernehmen nach noch einige datenschutzrechtliche und formale Fragen – schließlich muss der österreichische Grüne Pass, der schon Mitte Juni stehen soll, mit dem europäischen „Green Pass“ kompatibel sein.
Karas: "Soll für alle Länder das gleiche bedeuten"
Die europäische Version soll bis 1. Juli auf dem Tisch liegen. Das sei die Zielsetzung, betonte EU-Vizeparlamentschef Othmar Karas (ÖVP) am Mittwoch vor Journalisten. Am Abend stimmt das EU-Parlament seine Position zum „Grünen Pass“ ab. Das Ergebnis wird Donnerstagfrüh bekannt gegeben. Danach kann man in Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission treten.
Karas betonte, dass der Pass für „alle Länder grenzüberschreitend das gleiche bedeuten“ soll. Es müsse zudem klargestellt werden, welche Impfungen im Pass anerkannt sind. Etwa, ob nur Impfstoffe gelten, die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) genehmigt wurden oder auch solche, die nur von der WHO anerkannt sind. Zudem gibt es Forderungen, dass der Pass in der EU vorerst auf 12 Monate beschränkt gelten soll.
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