EU-weiter "Grüner Pass": So soll er in Österreich funktionieren
Er soll den Eintritt zu Veranstaltungen ohne Freitesten möglich machen und er soll in Europa die Reisefreiheit wiederherstellen: In drei Schritten wird der "Grüne Pass" in Österreich eingeführt. Vorausgesetzt, das entsprechende Gesetz schafft es kommende Woche durch National- und Bundesrat.
Ist das der Fall, sind Geimpfte und Getestete ab 19. Mai gleichgestellt. Im Juni soll zuerst eine österreichische Version des digitalen Grünen Passes kommen, danach folgt die Umsetzung der "Digital Green Certificates" der Europäischen Union (EU).
Die technischen Voraussetzungen für diesen EU-weiten Grünen Pass müssen die Nationalstaaten selbst schaffen. Österreich werkt bekanntlich an einer nationalen Umsetzung, die dann auch für den EU-weiten Pass adaptiert werden kann. Aber wie kommt man an seinen Nachweis? Das Gesundheitsministerium erklärte auf KURIER-Anfrage die Eckpunkte.
Wie komme ich an mein Zertifikat?
Geimpft, getestet, genesen: Diese einzelnen Elemente des Grünen Passes können unterschiedlich erlangt werden. So sollten Sie an Ihr Zertifikat kommen:
- Testzertifikate gibt es etwa nach dem Test per SMS/E-Mail/Ausdruck. Analoge Testzertifikate können direkt an den Teststellen ausgedruckt werden.
- Genesenenachweise können per Post oder eMail angefordert werden.
- Impfnachweise können aus dem elektronischen Impfpass exportiert werden oder analog angefordert werden. Auch niedergelassene Ärzte können Impfzertifikate ausstellen.
Darüber hinaus, erklärte das Ministerium, werden auch Gemeinde- und Magistratsämter die Möglichkeit haben, Zertifikate auf analogem Weg zur Verfügung zu stellen. "Dort können sich die Menschen ausweisen und die jeweiligen Stellen können abfragen, ob ein Zertifikat für die Person vorhanden ist und dieses kostenlos ausdrucken", heißt es.
Digitaler Pass: Handysignatur notwendig
Digital abgewickelt sollen die drei Kategorien über das Bundesrechenzentrum werden. Wie diese Zertifikate schlussendlich erzeugt werden, obliegt dem Ministerium und ist noch nicht zur Gänze erklärt.
Digital verfügbar und abfragbar sollen die Zertifikate jedenfalls über gesundheit.gv.at, das Digitale Amt und den E-Impfpass sein. "Da es sich hierbei um Gesundheitsdaten handelt, ist jeweils die Handysignatur für die Anmeldung notwendig", stellt das Ministerium klar.
Egal ob analog oder digital: In der Praxis ist der Grüne Pass ein QR-Code, den man etwa beim Eintritt zu einem Event oder bei der Einreise am Flughafen herzeigt.
Kann Österreich früher starten?
Österreich zählt bei der Entwicklung des Grünen Passes zu den schnelleren Staaten in der EU. Deshalb wurde es für ein Pilotprojekt der EU ausgewählt, bei dem eine beschleunigte Anbindung an die zentrale europäische Infrastruktur - das Gateway - eingerichtet wird.
Der Test findet vom 10. bis 21. Mai statt. Dabei "werden nur künstliche Dummy-Daten verwendet", versicherte das Ministerium. Ziel sei, die "Überprüfung von in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellten Nachweisen durch die eigenen Lösungen zu simulieren, beziehungsweise die Funktionalität der entwickelten Lösungen" inklusive des Gateways zu testen.
Ist die Testphase erfolgreich, könnten diese Länder früher starten - vorausgesetzt die nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen seien geregelt
Datenschutz: "Mit allen relevanten Stellen im Kontakt"
Wie sieht das Ganze datenschutzrechtlich aus? Thomas Lohninger von der NGO "epicenter.works" behauptete am Donnerstag gegenüber Ö1, dass die Regierung über Datenschutz im Zusammenhang mit dem Grünen Pass "noch nicht einmal diskutiert" habe.
Das Gesundheitsministerium wies diesen Vorwurf zurück: "Wir stehen rund um die Umsetzung der Digital Green Certificates sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene mit den relevanten Stellen im Bereich des Datenschutzes in Kontakt – diesen Austausch soll es auch bei allen weiteren Gesetzesanpassungen zur Ermöglichung des Grünen Passes geben. Es finden dazu auch laufend Abstimmungen ebenso wie die Erstellung einer Datenschutzfolgenabschätzung statt."
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