EU-Renaturierung: Riskiert Gewessler einen Rechtsbruch?

EU-Renaturierung: Riskiert Gewessler einen Rechtsbruch?
Es ist kompliziert: Der Streit um die EU-Renaturierung geht weiter. Nun widerspricht der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts der grünen Klimaministerin Leonore Gewessler.

Für Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) ist klar: Die EU-Renaturierungsverordnung "ist das wichtigste Naturschutzgesetz, das wir in dieser Legislatur auf europäischer Ebene behandeln". Das betonte sie erst am Dienstag in der ZiB2 zum wiederholten Mal. Dass ÖVP und Teile der SPÖ dagegen sind, bezeichnete sie als "wirklich zukunftsvergessen".

Die Regelung soll die EU-Staaten verpflichten, einen Großteil ihrer geschädigten Ökosysteme wieder in einen natürliche Zustand zu versetzen – ob Meere, Moore, Wälder oder Flüsse. Ob eine Mehrheit der Staaten der Regelung am 17. Juni beim Umweltministerrat zustimmt, ist unklar. Allzu gerne würde Gewessler "Ja" sagen. Das Problem: Sie darf nicht.

Es ist kompliziert

Wer sie aller daran hindern kann, hat sich als juristisch hochkomplexe Debatte entpuppt. "Nur" die Bundesländer, die sich im November 2022 und Mai 2023 in einer einheitlichen Stellungnahme gegen die Renaturierung ausgesprochen haben? Oder benötigt Gewessler auch noch den Sanctus des Koalitionspartners?

Nun hat auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts, der Österreichs Regierung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) vertritt, die Situation beurteilt. Die Einschätzung liegt dem KURIER vor. Folgt man den Ausführungen der Verfassungsexperten, wird klar: Gewesslers Chancen, der EU-Renaturierung zuzustimmen, ohne dabei einen Rechtsbruch zu begehen, stehen in jeder Hinsicht schlecht.

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