"Es wird Monate dauern": Die neuen Corona-Lebensregeln

"Es wird Monate dauern":  Die neuen Corona-Lebensregeln
Ab kommendem Freitag gelten neue Regeln für Zusammenkünfte. Die Regierung appelliert, sie einzuhalten, damit Österreich eine noch schärfere Gangart erspart bleibt.

Stark steigende Infektionszahlen und auch mehr Kranke im Spital: die Regierung ist alarmiert, Kanzler Kurz appelliert an die Bevölkerung, Gesundheitsminister Anschober rät plötzlich auch zur Stopp-Corona-App: Sie sei jetzt die richtige Maßnahme.

Der Kanzler sagt, diese schwierige Phase „wird Monate dauern“.

Welche Regeln gelten für Zusammenkünfte?

Indoor dürfen nur noch sechs Personen, outdoor nur zwölf Personen zusammenkommen. Darunter fallen alle Zusammenkünfte, die nicht in den eigenen vier Wänden stattfinden und keine zugewiesenen Sitzplätze haben.

Jede Gruppe, die sich trifft, egal zu welchem Zweck, ist an die Sechs-Personen-Regel in geschlossenen Räumen und an die Zwölf-Personen-Regel im Freien gebunden. Die große Ausnahme ist der Arbeitsplatz, dort gilt aber ohnehin das Homeoffice, sofern es möglich ist. Weiters ausgenommen sind Begräbnisse und Messbesuche. Die demnächst anstehenden Halloween-Partys hingegen können wohl nicht in gewohnter Manier stattfinden.

Was ist mit Treffen in Wohnungen?

Die Polizei darf Wohnungen nicht kontrollieren, daher kann die Beschränkung der Personenzahl in Wohnungen nicht durchgesetzt werden. Aber der Kanzler macht klar, dass er sich eine freiwillige Einhaltung dieser Regel erwartet. Diejenigen, die den Umstand ausnutzen, dass die Polizei in Privatwohnungen nicht rein darf, würden zu mehr Infektionen und damit zu noch schärferen Maßnahmen beitragen, sagt Kurz.

Kurz zu den konkreten Maßnahmen ab Freitag

Was wird bei Veranstaltungen neu?

Veranstaltungen mit mehr Personen als sechs bzw. zwölf dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen stattfinden, und sie müssen neuerdings bei der Gesundheitsbehörde angezeigt werden. Es herrscht Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen indoor und outdoor. Es gibt aber keine generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Künftig sind bei Veranstaltungen Speisen und Getränke untersagt, außer es handelt sich um ganztägige Fort- und Weiterbildung.

Die Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen wird reduziert auf 1.000 indoor, 1.500 outdoor.

Gilt die Sechs-Personen-Regel auch beim Wirt?

Ja. Es sind nur noch sechs Personen ab 18 Jahren an einem Tisch erlaubt. Bisher waren zehn Personen erlaubt. Darüber hinaus wird die Konsumation vor dem Lokal nach der Sperrstunde untersagt. Restaurants mit mehr als 50 Sitzplätzen müssen künftig ein verpflichtendes Präventionskonzept haben. Das galt bisher ab 200 Plätzen.

Wie werden Senioren geschützt?

In allen allgemeinen Bereichen in einem Pflegeheim herrscht Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Neue Bewohner müssen getestet werden, Besucher sich Gesundheitschecks, Voranmeldungen und Maskenpflicht unterziehen. Für Pflegerinnen, die aus dem Ausland einreisen, gelten verpflichtende Tests.

Regionale Verschärfung

Der Verkündung der neuen Maßnahmen ging eine Videokonferenz der Bundesregierung mit den Bundesländern voraus. Dabei wurde vereinbart, dass die Bundesländer überall dort, wo sich Ansteckungen häufen, regional die Maßnahmen verschärfen.

Was genau sollen die Bundesländer tun?

Die Länder können weitergehende Einschränkungen bei Veranstaltungen erlassen – bis hin, dass sie Veranstaltungen gänzlich untersagen. Die Sperrstunden können regional vorverlegt werden, eine bundesweite Vorverlegung kommt nicht. Die Länder können Partys im öffentlichen Bereich mit Verboten zu Leibe rücken: Alkoholverbote, Alkohol-Verkaufsverbote nach der Sperrstunde sowie Maskenpflicht auf belebten Plätzen outdoor.

Das Ausdünnen der Präsenz in Schule und Universität oder überhaupt Fernunterricht bleibt Landessache. Die Länder können die Regeln in Altenheimen verschärfen, Betretungsverbote in Handel oder Gastronomie verhängen sowie Quarantänemaßnahmen für Gemeinden und Bezirke aussprechen.

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