Entwarnung für BP-Wahl: Nur 500 schadhafte Wahlkarten
Die Zahl der schadhaften Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl am 2. Oktober ist deutlich niedriger als zunächst angenommen. Nach einer abschließenden Überprüfung durch die Gemeinden liegt die Zahl nun bei rund 500.
Aus dem Innenministerium hieß es nach der am Dienstagabend abgeschlossenen Überprüfung, die Zuständigen in den Gemeinden seien auch weiterhin dazu angehalten, vor dem Verschicken der Wahlkarten diese auf eventuelle Schäden zu prüfen und nur intakte Wahlkarten zu verwenden.
1.000 fehlerhafte Wahlkarten befürchtet
Nachdem am Freitag vergangener Woche erstmals fehlerhafte Wahlkarten aufgetaucht und am Montag weitere mangelhafte Exemplare entdeckt worden waren, ging man im Innenministerium noch von "plus minus 1.000 Stück" aus. In einem Schreiben wurden österreichweit alle Gemeinden ersucht, die Wahlkarten "idealer Weise systematisch, zumindest aber stichprobenweise" auf Produktionsfehler zu untersuchen.
Der Mangel liegt konkret darin, dass sich die beiden zu einem Kuvert zusammengeklebten Papierblätter über weite Teile der hierfür vorgesehenen Klebezone voneinander lösen. Das Innenministerium hielt den Produktionsfehler zunächst für anfechtungsrelevant.
Indes präsentierten Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Stein am Dienstag bei einer Konferenz mit 200 Landes- und Bezirkswahlleitern aus ganz Österreich einen Leitfaden zur korrekten Abwicklung der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl. Für Wahlbeisitzer wurde außerdem ein eigenes Schulungs- und E-Learning-Tool entwickelt, das über die Homepage des Innenministeriums (www.bmi.gv.at) abgerufen werden kann.
Selbsttest
Wahlbehördenmitglieder können auf Basis von Kontrollfragen zum Ablauf der Wahl ihr Wissen über ihre Aufgaben vertiefen. "Das E-Learning-Tool besteht aus zwei Kursen, einem für Mitglieder der Sprengelwahlbehörden und einem für die Mitglieder der Bezirkswahlbehörden", erklärte Stein.
In den Bezirkswahlbehörden werden am Montag nach der Wahl die Wahlkarten ausgezählt. Dort wurden im Rahmen der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl durch den Verfassungsgerichtshof die größten Unregelmäßigkeiten festgestellt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an dem E-Learning-Tool besteht für die Wahlbeisitzer übrigens nicht. "Das Gesetz sieht eine Schulung oder eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer Schulung nicht vor", so der Wahlleiter. Das digitale Schulungspaket steht deshalb allen interessierten Personen zur Verfügung. "Ziel ist es, dass alle Beisitzer wissen, dass sie dieses Tool nutzen können."
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