Einreise mit 3 G im Gepäck: Was nun für wen gilt
Man stelle sich vor: Es ist Sommer, es ist sonnig und heiß, man reist nach Österreich – in die Berge, oder an einen See – und muss sich zunächst einmal in häusliche Quarantäne begeben. Nicht ganz abwegig, denn bisher hatten die Einreisebestimmungen einen „Hausarrest“ größtenteils vorgesehen. Damit ein solch sommerliches Horror-Szenario aber nicht eintreten muss, ist gleichzeitig mit den Öffnungen um Mitternacht eine neue Einreiseverordnung in Kraft getreten.
Damit fällt die Quarantänepflicht für Einreisende nun größtenteils weg und wird durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung (3-G-Regel) ersetzt. Das bedeutet: Aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (siehe Karte) sind Reisen zu touristischen Zwecken wieder uneingeschränkt möglich – sofern eines der drei G nachgewiesen werden kann. Die Kontrolle erfolgt durch die österreichischen Behörden. Bei Flugreisen gilt es zu beachten, dass die meisten Fluglinien vor Abflug kontrollieren, damit es auf der Reise zu keiner Infektion kommt.
Als geimpft gilt, wer vor mindestens 21 Tagen die erste Dosis eines in der EU zugelassenen Impfstoffes erhalten hat. Der russische Impfstoff Sputnik V gilt also nicht. PCR-Tests dürfen maximal 72 Stunden zurückliegen, Antigen-Test 48 Stunden. Als genesen gilt, wer eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion hat oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
24 Stunden Zeit
Schlechter sieht es für jene aus, die bei der Einreise keines der drei G nachweisen können. Sie müssen sich schriftlich verpflichten, innerhalb von 24 Stunden einen Test nachzuholen. Auch See und Berge gilt es dann durchs Fenster zu betrachten, denn bis zu einem weiteren negativen Testergebnis frühestens am fünften Tag nach der Einreise besteht Quarantänepflicht.
Wer aus Ländern mit hoher Inzidenz einreist – dazu zählen Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern – muss ebenfalls einen 3-G-Nachweis erbringen, die Quarantäne entfällt für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Getestete. Sie müssen sich zehn Tage isolieren, „Freitesten“ ist ab Tag fünf möglich.
Die Einreise aus Virusvariantenstaaten – das sind derzeit Brasilien, Indien und Südafrika – ist nur für österreichische Staatsbürger und Personen mit permanentem Wohnsitz in Österreich möglich. Sie müssen in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden einen PCR-Test machen.
Die Einreise aus sonstigen Staaten – etwa Großbritannien, Russland, Ukraine, Serbien – ist weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich.
Alle Einreisenden, egal woher, müssen sich elektronisch registrieren, Pendler die Registrierung alle 28 Tage erneuern.
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